Die Bundesregierung schließt offenbar nicht aus, dass der Immobilienmarkt überhitzt. Für diesen Fall will sie sich nun einen Werkzeugkasten zulegen. Der Entwurf soll noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden.
Die Bundesregierung legt sich einen Werkzeugkasten gegen eine mögliche Überhitzung des deutschen Immobilienmarktes zu. In der Bundesregierung hieß es am Montag in Berlin, mit dem Gesetzentwurf sollten entsprechende Empfehlungen des deutschen Ausschusses für Finanzstabilität aus dem vergangenen Jahr umgesetzt werden. Zurzeit sei eine Immobilienblase nicht in Sicht, es sei aber richtig, Vorsorge für den Fall zu schaffen, dass es zu Fehlentwicklungen komme. In einer solchen Situation könnten die Hürden für neue Kredite dem Gesetzentwurf zufolge per Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums erhöht werden.
Finanzaufsicht soll notfalls die Kreditvergabe einschränken können
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei einer Marktüberhitzung eine Obergrenze für den Fremdfinanzierungsanteil bei einem Immobilienkauf festgelegt werden kann. Außerdem kann ein Zeitraum fixiert werden, in dem ein gewisser Anteil eines Kredites zurückgezahlt werden müsste. Auch eine Grenze für die Schuldentragfähigkeit eines Kreditnehmers bezogen auf sein Einkommen könnte definiert werden. Möglich wäre zudem, dass eine Mindestrückzahlung vereinbart werden müsste – tilgungsfreie Kredite wären dann nicht mehr möglich. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden.
Für Kleinkredite solle eine Bagatellgrenze geschaffen werden, hieß es weiter in der Bundesregierung. Auch Darlehen zur Finanzierung von Renovierungen und Sanierungen blieben unberücksichtigt, ebenso Anschlussfinanzierungen und der soziale Wohnungsbau. In bestehende Kredite solle nicht eingegriffen werden. Außerdem sei vorgesehen, dass Banken in einem begrenzten Rahmen außerhalb der Regeln Immobilienkredite vergeben dürften, wenn dadurch die Stabilität des Instituts nicht gefährdet würde.
Weitere Marktentwicklung entscheidend
Ob irgendwann konkrete Regeln erlassen würden, hänge von der Marktentwicklung ab, hieß es weiter in der Regierung. Die Bundesbank und die Finanzaufsichtsbehörde BaFin würden dazu die Marktlage fortlaufend prüfen. Dem Ausschuss für Finanzstabilität gehören Vertreter des Finanzministeriums, der Bundesbank und der Bafin an. Das Gremium hatte Mitte 2015 zusätzliche Eingriffsrechte der Aufsichtsbehörden zur Verhinderung einer kreditgetriebenen Überhitzung am Immobilienmarkt empfohlen. Dadurch solle eine Gefährdung der Finanzstabilität aus einer übermäßigen Verschuldung und aus Preisblasen am Immobilienmarkt begrenzt werden. In der Regierung hieß es, Beispiele wie Irland oder Spanien zeigten, dass es richtig sei, sich einen solchen Werkzeugkasten vorsorglich zuzulegen.
(Quelle: Handelsblatt-online vom 24.10.2016)