03.01.2017

Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der FMSA

Autokonzerne auf der Überholspur

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG) vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3171) werden die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) neu geordnet.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz – FMSANeuOG) vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3171) werden die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) neu geordnet.

Die Nationale Abwicklungsbehörde (NAB) wird als operativ eigenständige Einheit in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingegliedert. Die Restaufgaben der FMSA im Zusammenhang mit der Verwaltung und Abwicklung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) werden aus Effizienzgesichtspunkten in die Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) überführt. Die Aufgaben der FMSA werden auf diese Weise in Strukturen größerer Einheiten überführt. Darüber hinaus sieht das Gesetz weitere, nicht unmittelbar mit der Neuordnung der Aufgaben der FMSA im Zusammenhang stehende Änderungen in anderen Gesetzen vor.

Das Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung finden Sie hier.

(BMF, PM vom 28.12.2016/ Viola C. Didier)


Redaktion

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