• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verfahren zum Anleihenkaufprogramm der EZB ausgesetzt

15.08.2017

Verfahren zum Anleihenkaufprogramm der EZB ausgesetzt

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfahren betreffend die Frage, ob das Public Sector Purchase Programme (PSPP) der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihenkaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstoßen sowie über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgehen und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreifen. Das Bundesverfassungsgericht beantragt die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß Art. 105 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs der Europäischen Union, weil die Art der Rechtssache ihre rasche Erledigung erfordert; BVerfG, Beschluss vom 18.07.2017 – 2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 1651/15.

Zum Sachverhalt

Das PSPP ist Teil des Expanded Asset Purchase Programme (EAPP), eines Rahmenprogramms der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Vermögenswerten. Das PSPP macht den weitaus größten Anteil des Gesamtvolumens des EAPP aus. Zum 12.05.2017 erreichte das EAPP ein Gesamtvolumen von 1.862,1 Milliarden Euro; hiervon entfielen allein 1.534,8 Milliarden Euro auf das PSPP. Die Beschwerdeführer machen mit ihren Verfassungsbeschwerden geltend, dass das Europäische System der Zentralbanken mit dem von ihm aufgelegten Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors gegen das Verbot monetärer Staatsfinanzierung (Art. 123 AEUV) und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 5 Abs. 1 EUV in Verbindung mit Art. 119, 127 ff. AEUV) verstoße. Deshalb dürfe die Deutsche Bundesbank an diesem Programm nicht mitwirken und seien der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung verpflichtet, geeignete Maßnahmen gegen das Programm zu ergreifen.

(BVerfG, PM vom 15.08.2017 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©designer491/fotolia.com

19.12.2024

Globaler M&A-Markt nähert sich 3,5 Billionen US-Dollar

Der M&A-Markt schließt das Jahr ab, wie es begonnen hat: mit der Hoffnung, dass sich der Stillstand zwischen Käufern und Verkäufern auflöst. Viele Dealmaker haben 2024 ihre Strategien behutsam neu ausgerichtet, um sich an die neuen Realitäten höherer Zinssätze und einer verschärften Regulatorik anzupassen. Das hat die Studie „Look Back at M&A in 2024: Dealmakers

Globaler M&A-Markt nähert sich 3,5 Billionen US-Dollar
Meldung

©pitinan/123rf.com

19.12.2024

Wenig Zustimmung für geplantes Verbrennerverbot

Viele Menschen in Deutschland sind bislang wenig offen für die Antriebswende: Weniger als die Hälfte (40%) unterstützt das geplante EU-Verbrennerverbot ab 2035. 36 % der Verbraucher:innen bewertet dagegen die Entscheidung, ab 2035 keine CO2-emittierende Neufahrzeuge mehr zu verkaufen, als schlecht oder sehr schlecht. Die verbleibenden 24 % verstehen sich als neutral, wie eine aktuelle repräsentative Befragung von

Wenig Zustimmung für geplantes Verbrennerverbot
Meldung

© kritchanut/fotolia.com

18.12.2024

Großtransaktionen prägen das Bild im M&A-Jahr 2024

Das zum Ende des Jahres 2024 veröffentlichte Cleary Gottlieb M&A-Telegramm bestätigt, dass der deutsche M&A Markt 2024 insgesamt noch zurückhaltend war, zum Jahresende aber etwas anzog. Er wurde überwiegend von vereinzelten Großtransaktionen geprägt. Sowohl Strategen als auch Private Equity Investoren konnten aufsehenerregende Deal abschließen. Beispielhaft sei der Erwerb von DB Schenker durch DSV, die Übernahme

Großtransaktionen prägen das Bild im M&A-Jahr 2024

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank