25.09.2018

Verbriefungen werden geregelt

Autokonzerne auf der Überholspur

©p365.de/fotolia.com

Verbriefungen für die Kapitalmärkte sollen in Zukunft einfach, transparent und standardisiert erfolgen. Um die entsprechenden EU-Vorlagen umzusetzen, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die entsprechenden EU-Verordnungen eingebracht.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollen Finanzmarktgesetze an zwei EU-Verordnungen angepasst werden, die die Regulierung von Verbriefungen zum Gegenstand haben.

Um welche Verordnungen geht es?

Dabei handelt es sich um die Verordnung (EU) 2017/2401 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (ABl. L 347 vom 28.12.2017, S. 1) und die Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 347 vom 28.12.2017, S. 35).

Welche Gesetze sind betroffen?

Die Verordnungen gelten ab dem 01.01.2019. Die anzupassenden nationalen Rechtsnormen sind das Kreditwesengesetz (KWG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), die Solvabilitätsverordnung, die Prüfungsberichtsverordnung und die Kapitalanlage-Verhaltens- und Organisationsverordnung. Zudem sollen im KAGB der Begriff der „bedeutenden Beteiligung“ an die Verwendung in den Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU angepasst sowie eine Änderung zur Vereinfachung des Formerfordernisses beim Antragsverfahren zur Genehmigung oder Änderung der Fonds-Anlagebedingungen eingeführt werden.

Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen

Mit dem Gesetzentwurf wird auch den neuen Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht bezüglich der Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen Rechnung getragen. Nach Angaben der Bundesregierung zielen die Wirkungen des Vorhabens „auf eine nachhaltige Entwicklung, weil sie die Integrität und Transparenz des Finanzmarkts zum Ziel haben und damit das Vertrauen der Anleger in den Finanzmarkt stärken“.

(Dt. Bundestag, hib vom 24.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

Weitere Meldungen


Dr. Christian Frank
Interview

Dr. Christian Frank

29.04.2024

Restrukturierungen: „Krisenzeiten bieten viel Raum für Mutige!“

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Krisenzeit – auch in Folge der jüngsten Marktturbulenzen – werden im laufenden Jahr deutlich mehr Firmenpleiten erwartet. Die rasante Erhöhung der Zinskosten, aber auch Faktoren wie hohe Preissteigerungen bei Vorprodukten und die hohen Energiepreise verstärken den Druck auf bislang gesunde Unternehmen. Ein Ende dieser negativen Entwicklung ist nicht abzusehen. Dr. Christian

Restrukturierungen: „Krisenzeiten bieten viel Raum für Mutige!“
Energie, Energiekrise, Strom, Stromkosten, Stromzähler
Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com

29.04.2024

Jedes zweite Unternehmen nutzt Strom aus erneuerbaren Energien

Unternehmen sind wichtige Akteure für das Gelingen der Energiewende, entfallen doch auf Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen rund 42 % des deutschen Endenergieverbrauchs. Eine Sonderauswertung des KfW-Klimabarometers liefert neue repräsentative Ergebnisse zu Investitionen in sowie die Nutzung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien im heimischen Unternehmenssektor: So äußerten 54 % der Unternehmen in Deutschland,

Jedes zweite Unternehmen nutzt Strom aus erneuerbaren Energien
Künstliche Intelligenz, KI, AI
Meldung

©peshkova/123rf.com

25.04.2024

KI in der Finanzabteilung? Deutsche CFOs skeptisch

Im März dieses Jahres hat die EU das weltweit erste KI-Gesetz verabschiedet, das die Entwicklung vertrauenswürdiger KI unterstützen soll. Diese Initiative entspricht der teilweise noch vorherrschenden Skepsis in der Wirtschaft. Denn die Finanzentscheider in deutschen Unternehmen trauen der neuen Technologie noch nicht über den Weg. Mehr als 44 % stehen dem Einsatz von KI in Finanzprozessen

KI in der Finanzabteilung? Deutsche CFOs skeptisch
CORPORATE FINANCE - Die Erfolgsformel für Finanzprofis

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank