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16.10.2018

Referentenentwurf der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Autokonzerne auf der Überholspur

©vege/fotolia.com

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) veröffentlicht. Der Entwurf des ARUG II betrifft die Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (2. ARRL).

Die Richtlinie zielt insgesamt auf eine weitere Verbesserung der Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften sowie auf eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Information und Ausübung von Aktionärsrechten.

Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung im Fokus

Zu diesem Zweck enthält die Richtlinie eine Reihe von Regelungen zu Mitspracherechten der Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand („say-on-pay“) und bei Geschäften mit der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen („related-party-transactions“), zur besseren Identifikation und Information von Aktionären („know-your-shareholder“) sowie zur Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern.

Umsetzung in deutsches Recht bis Juni 2019

Mit der Vorlage des ministeriellen Referentenentwurfs beginnt die öffentliche Diskussion, die Anfang 2019 hin zu einem Regierungsentwurf führen dürfte. Das sich anschließende parlamentarische Verfahren sollte bis zum 10.06.2019 beendet sein, denn dann endet die Umsetzungsfrist.

(BMJV vom 11.10.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Redaktion

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