31.01.2020

DCGK: BMJV prüft reformierten Kodex

Autokonzerne auf der Überholspur

©Egor/fotolia.com

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 23.01.2020 die neue Fassung des Kodex beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Prüfung eingereicht. In Kraft treten wird der Kodex, sobald er im Bundesanzeiger veröffentlicht ist.

Bereits im Mai 2019 hatte die Regierungskommission nach einem umfassenden mehrmonatigen Konsultationsprozess den Entwurf des DCGK vorgestellt. Um möglicherweise notwendige Anpassungen an die endgültige neue Fassung des Aktiengesetzes durch das ARUG II nachvollziehen zu können, hatte die Regierungskommission mit der Finalisierung des neuen Kodex den Abschluss des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens abgewartet.

ARUG II im DCGK berücksichtigt

Diese Vorgehensweise hat sich als sinnvoll erwiesen, da der Gesetzgeber in dem zum 01.01.2020 in Kraft getretenen ARUG II noch Änderungen an den Bestimmungen zur Vorstandsvergütung vorgenommen hat, die im Kodex nachvollzogen werden mussten. Materielle Änderungen am Kodexentwurf waren nicht notwendig.

Wesentliche Neuerungen

Wesentliche Neuerungen betreffen insbesondere die Einführung von Grundsätzen zur Information über die wesentlichen rechtlichen Vorgaben für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Einen Schwerpunkt setzt die Regierungskommission in der Konkretisierung der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignern im Aufsichtsrat. Mit einem Kriterienkatalog gibt die Kommission eine Hilfestellung für die Beantwortung der Frage, wann ein Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat als nicht mehr unabhängig angesehen werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Neufassung der Empfehlungen zur Vorstandsvergütung. Die neuen Empfehlungen spiegeln die internationale Best Practice und entsprechen den Anforderungen des ARUG II. Schließlich wird u.a. auch die Berichterstattung über die Corporate Governance vereinfacht, die nur noch in der Erklärung zur Unternehmensführung erfolgen soll.

Positive Reaktionen von Aufsichtsräten

„Die ersten Reaktionen von Aufsichtsräten, Vorständen, Investorenvertretern und vielen anderen Stakeholdern, die wir unter anderem auf der Kodexkonferenz im November 2019 erhalten haben, zeigen, dass mit der Reform der richtige Weg beschritten wurde“, so Rolf Nonnenmacher, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.

Zu den Mustertabellen zur Darstellung der Vorstandsvergütung hatte die Regierungskommission auf der Kodexkonferenz im November 2019 ausgeführt, dass die neuen gesetzlichen Anforderungen an Vergütungsberichte mit den geltenden Mustertabellen nicht erfüllt werden können. Die Regierungskommission will dem Gesetzgeber auch nicht vorgreifen und Empfehlungen zum Format der Umsetzung der gesetzlichen Berichtspflicht entwickeln. Deshalb hat man bewusst auf die Entwicklung neuer Mustertabellen verzichtet und verweist auf die in Arbeit befindlichen Leitlinien der EU-Kommission. Sofern der alte Kodex nicht mehr und die neuen Vorschriften des ARUG II noch nicht anzuwenden sind, liegt es an den Unternehmen, sachgerecht über die Vorstandsvergütung zu berichten und keine Transparenzlücke entstehen zu lassen.

(DCGK Regierungskommission vom 23.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Investment Process Concept on the Gears.
Meldung

©tashatuvango/ fotolia.com

02.05.2024

Ausländische Investitionen sinken im sechsten Jahr in Folge

Ausländische Investoren haben ihr Engagement in Deutschland im vergangenen Jahr deutlich reduziert: Die Zahl der von ausländischen Unternehmen in Deutschland angekündigten Investitionsprojekte sank im Vergleich zum Vorjahr um 12 % auf 733 – und damit auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2013. Das vergangene Jahr war zudem das sechste Jahr in Folge mit einer rückläufigen

Ausländische Investitionen sinken im sechsten Jahr in Folge
Investition, Geld, Investor, Vermögen, Kapital
Meldung

pitinan/123rf.com

30.04.2024

Investitionsvolumen zu niedrig, um Energiewende-Ziele zu erreichen

Um den Klimawandel zu bekämpfen, hat sich die Bundesregierung sehr ambitionierte Ziele bis 2030 gesetzt: So soll der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2030 auf 80 % steigen. Im Vergleich zu 1990 sollen die Treibhausgasemissionen um insgesamt 65 % zurückgehen. Welche Fortschritte hat es mit Blick auf diese Ziele bislang in den einzelnen Sektoren

Investitionsvolumen zu niedrig, um Energiewende-Ziele zu erreichen
Dr. Christian Frank
Interview

Dr. Christian Frank

29.04.2024

Restrukturierungen: „Krisenzeiten bieten viel Raum für Mutige!“

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Krisenzeit – auch in Folge der jüngsten Marktturbulenzen – werden im laufenden Jahr deutlich mehr Firmenpleiten erwartet. Die rasante Erhöhung der Zinskosten, aber auch Faktoren wie hohe Preissteigerungen bei Vorprodukten und die hohen Energiepreise verstärken den Druck auf bislang gesunde Unternehmen. Ein Ende dieser negativen Entwicklung ist nicht abzusehen. Dr. Christian

Restrukturierungen: „Krisenzeiten bieten viel Raum für Mutige!“
CORPORATE FINANCE - Die Erfolgsformel für Finanzprofis

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank