Die Kreditvergabe durch Banken ist an umfangreiche aufsichtsrechtliche Regelungen geknüpft. Dabei spielt das Kreditausfallrisiko der Schuldner eine wesentliche Rolle. Wertminderungen von Finanzinstrumenten in der Rechnungslegung können im Zusammenspiel mit bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen dazu führen, dass weniger Kredite ausgereicht werden können. Vor dem Hintergrund der aktuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) mit der Bildung von Wertberichtigungen bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9 auseinandergesetzt.
Der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW hat deshalb einen fachlichen Hinweis zur Bildung von Wertberichtigungen bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9 entwickelt. Der BFA ist u.a. der Auffassung, dass die aktuelle Situation nicht zu einem undifferenzierten, automatischen Transfer von Finanzinstrumenten von der Stufe 1 in die Stufe 2 oder gar Stufe 3 führt.
Den fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Wertminderungen von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 im Quartalsabschluss von Banken zum 31.03.2020 finden Sie hier.
(Pressemitteilung IDW vom 26.03.2020)