14.04.2020

Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Autokonzerne auf der Überholspur

© weyo/fotolia.com

Abflüsse von Informationen oder Technologie verhindern, die gravierende Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit haben können – das will die Bundesregierung mit einer Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes erreichen.

Das Kabinett hat am 08.04.2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen. Die Regelungen gelten für den Erwerb von Unternehmensanteilen durch Investoren von außerhalb der EU. Die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen ist damit noch effektiver – der Prüfmaßstab wird verschärft, eine entscheidende Regelungslücke geschlossen.

Unionsinteressen berücksichtigen

Konkret wird bei ausländischen Investitionen künftig das Prüfkriterium einer „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit angelegt – entsprechend der EU-Screening-Verordnung. Das Außenwirtschaftsgesetz geht bisher vom Prüfmaßstab der „tatsächlichen und schweren Gefährdung“ aus.

Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes aufgrund EU-Screening-Verordnung

Bei der nationalen Investitionsprüfung können zudem künftig auch mögliche Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder in Bezug auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse Berücksichtigung finden. Mit der Novelle wird im Wesentlichen die 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung umgesetzt.  Diese macht erstmals auf europäischer Ebene Vorgaben zur Investitionsprüfung.

Erwerb während Prüfung „schwebend unwirksam“

Weiter wird jeder meldepflichtige Erwerb künftig „schwebend unwirksam“ sein, solange die Investitionsprüfung läuft. Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern wie Impfstoffen von einem einzigen Unternehmen abhängen kann. Abflüsse von Informationen oder Technologie sollen verhindert werden. Auch einen rechtlichen oder faktischen Vollzug eines Erwerbs während der noch laufenden Prüfung gibt es damit nicht. Bisher war dies nur im Rüstungssektor möglich. Eine Regelungs- und Verfolgungslücke wird nun geschlossen.

Außerdem wird das Außenwirtschaftsgesetz an die neu nummerierte EU-Anti-Folter-Verordnung angepasst und in die bislang im Satellitendatensicherheitsgesetz geregelte Erwerbsprüfung in die Investitionsprüfung nach Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung integriert.

(Bundesregierung vom 08.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Dr. Christian Frank
Interview

Dr. Christian Frank

29.04.2024

Restrukturierungen: „Krisenzeiten bieten viel Raum für Mutige!“

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Krisenzeit – auch in Folge der jüngsten Marktturbulenzen – werden im laufenden Jahr deutlich mehr Firmenpleiten erwartet. Die rasante Erhöhung der Zinskosten, aber auch Faktoren wie hohe Preissteigerungen bei Vorprodukten und die hohen Energiepreise verstärken den Druck auf bislang gesunde Unternehmen. Ein Ende dieser negativen Entwicklung ist nicht abzusehen. Dr. Christian

Restrukturierungen: „Krisenzeiten bieten viel Raum für Mutige!“
Energie, Energiekrise, Strom, Stromkosten, Stromzähler
Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com

29.04.2024

Jedes zweite Unternehmen nutzt Strom aus erneuerbaren Energien

Unternehmen sind wichtige Akteure für das Gelingen der Energiewende, entfallen doch auf Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen rund 42 % des deutschen Endenergieverbrauchs. Eine Sonderauswertung des KfW-Klimabarometers liefert neue repräsentative Ergebnisse zu Investitionen in sowie die Nutzung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien im heimischen Unternehmenssektor: So äußerten 54 % der Unternehmen in Deutschland,

Jedes zweite Unternehmen nutzt Strom aus erneuerbaren Energien
Künstliche Intelligenz, KI, AI
Meldung

©peshkova/123rf.com

25.04.2024

KI in der Finanzabteilung? Deutsche CFOs skeptisch

Im März dieses Jahres hat die EU das weltweit erste KI-Gesetz verabschiedet, das die Entwicklung vertrauenswürdiger KI unterstützen soll. Diese Initiative entspricht der teilweise noch vorherrschenden Skepsis in der Wirtschaft. Denn die Finanzentscheider in deutschen Unternehmen trauen der neuen Technologie noch nicht über den Weg. Mehr als 44 % stehen dem Einsatz von KI in Finanzprozessen

KI in der Finanzabteilung? Deutsche CFOs skeptisch
CORPORATE FINANCE - Die Erfolgsformel für Finanzprofis

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank