• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Corona-Krise: Pauschaler Verlustrücktrag ab sofort möglich

27.04.2020

Corona-Krise: Pauschaler Verlustrücktrag ab sofort möglich

Autokonzerne auf der Überholspur

©wsf-f/fotolia.com

Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, können ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlten Beträgen bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Durch den pauschalen Verlustrücktrag erhalten Unternehmen schnelle und unbürokratische Liquiditätshilfe.

Mit dieser Maßnahme möchte die Bundesregierung für kleine Unternehmen und Selbstständige im Handel, in der Kultur und im Gastronomiebereich notwendige Liquidität schaffen, unabhängig davon, ob die Geschäfte aufgrund der Corona-Krise weiterhin geschlossen bleiben oder in dieser Woche geöffnet wurden. Die konkreten Details regelt ein neues BMF-Schreiben, das in Kürze zur Verfügung steht.

Entscheidende Vereinfachung für Unternehmen

Die beschlossene Pauschalierung bringt für die betroffenen Unternehmen eine entscheidende Vereinfachung. Gerade in der aktuellen Situation ist der für 2020 zu erwartende corona-bedingte Verlust vielfach nur schwer zu bestimmen. Die üblicherweise erforderlichen Nachweise sind für die Verwaltung und die Steuerpflichtigen mit einem hohen Aufwand verbunden. Diese fallen durch das Pauschalverfahren weg.

Betroffene Steuerpflichtige mit Gewinn- und Vermietungseinkünften können die nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2019 jetzt auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags (§ 10d Absatz 1 Satz 1 EStG) beantragen. Eine Betroffenheit liegt regelmäßig dann vor, wenn die Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2020 bereits auf null Euro erfolgt ist.

Verlustrücktrag beträgt 15 %

Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 beträgt 15 % der maßgeblichen Einkünfte, die der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 zugrunde gelegt sind (max. eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro bei Zusammenveranlagung). Auf dieser Grundlage erfolgt die Neuberechnung der Vorauszahlungen für 2019. Eine Überzahlung wird erstattet.

Wenn es dem Unternehmen wieder besser geht und es wider Erwarten im Jahr 2020 doch Gewinn macht, zahlt der Unternehmer diese Finanzspritze wieder zurück. Solange das Unternehmen Verluste ausweist, muss keine Rückzahlung erfolgen.

(BMF, PM vom 23.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Künstliche Intelligenz, KI, AI
Meldung

©peshkova/123rf.com

25.04.2024

KI in der Finanzabteilung? Deutsche CFOs skeptisch

Im März dieses Jahres hat die EU das weltweit erste KI-Gesetz verabschiedet, das die Entwicklung vertrauenswürdiger KI unterstützen soll. Diese Initiative entspricht der teilweise noch vorherrschenden Skepsis in der Wirtschaft. Denn die Finanzentscheider in deutschen Unternehmen trauen der neuen Technologie noch nicht über den Weg. Mehr als 44 % stehen dem Einsatz von KI in Finanzprozessen

KI in der Finanzabteilung? Deutsche CFOs skeptisch
Wachstum, Investition, Erfolg
Meldung

©Maksim Kabakou/fotolia.com

24.04.2024

Bundesregierung hebt Wachstumsprognose leicht an

Bundesminister Robert Habeck hat die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vorgelegt. Es mehren sich die Anzeichen dafür, dass die deutsche Wirtschaft im Frühjahr 2024 an einem konjunkturellen Wendepunkt steht. Während die beiden vergangen Jahre infolge des Energiepreisschocks durch eine weitgehende wirtschaftliche Stagnationsphase geprägt waren, haben sich seit Jahresbeginn zunehmend die Auftriebskräfte verstärkt. Reales BIP-Wachstum von 1,0 %

Bundesregierung hebt Wachstumsprognose leicht an
KI, Künstliche Intelligenz, Roboter, Zukunft, Industrie 4.0
Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com

24.04.2024

Deutsche Führungskräfte unterschätzen KI

Die deutsche Wirtschaft ist noch nicht ausreichend auf den Wandel vorbereitet, den generative Künstliche Intelligenz (GenAI) für ihre Geschäftsmodelle und Arbeitsplätze bedeutet. Zugleich wird die Auswirkung durch GenAI auf das eigene Geschäft als vergleichsweise gering erachtet. Das sind die wichtigsten Ergebnisse der vierteljährlich erscheinenden Studie „State of Generative AI in the Enterprise“, für die das

Deutsche Führungskräfte unterschätzen KI
CORPORATE FINANCE - Die Erfolgsformel für Finanzprofis

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank