• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Corona-Krise: Pauschaler Verlustrücktrag ab sofort möglich

27.04.2020

Corona-Krise: Pauschaler Verlustrücktrag ab sofort möglich

Beitrag mit Bild

©wsf-f/fotolia.com

Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, können ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlten Beträgen bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Durch den pauschalen Verlustrücktrag erhalten Unternehmen schnelle und unbürokratische Liquiditätshilfe.

Mit dieser Maßnahme möchte die Bundesregierung für kleine Unternehmen und Selbstständige im Handel, in der Kultur und im Gastronomiebereich notwendige Liquidität schaffen, unabhängig davon, ob die Geschäfte aufgrund der Corona-Krise weiterhin geschlossen bleiben oder in dieser Woche geöffnet wurden. Die konkreten Details regelt ein neues BMF-Schreiben, das in Kürze zur Verfügung steht.

Entscheidende Vereinfachung für Unternehmen

Die beschlossene Pauschalierung bringt für die betroffenen Unternehmen eine entscheidende Vereinfachung. Gerade in der aktuellen Situation ist der für 2020 zu erwartende corona-bedingte Verlust vielfach nur schwer zu bestimmen. Die üblicherweise erforderlichen Nachweise sind für die Verwaltung und die Steuerpflichtigen mit einem hohen Aufwand verbunden. Diese fallen durch das Pauschalverfahren weg.

Betroffene Steuerpflichtige mit Gewinn- und Vermietungseinkünften können die nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2019 jetzt auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags (§ 10d Absatz 1 Satz 1 EStG) beantragen. Eine Betroffenheit liegt regelmäßig dann vor, wenn die Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2020 bereits auf null Euro erfolgt ist.

Verlustrücktrag beträgt 15 %

Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 beträgt 15 % der maßgeblichen Einkünfte, die der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 zugrunde gelegt sind (max. eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro bei Zusammenveranlagung). Auf dieser Grundlage erfolgt die Neuberechnung der Vorauszahlungen für 2019. Eine Überzahlung wird erstattet.

Wenn es dem Unternehmen wieder besser geht und es wider Erwarten im Jahr 2020 doch Gewinn macht, zahlt der Unternehmer diese Finanzspritze wieder zurück. Solange das Unternehmen Verluste ausweist, muss keine Rückzahlung erfolgen.

(BMF, PM vom 23.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©psdesign1/fotolia.com

08.05.2025

Geopolitik treibt deutsche CFOs zu mehr Investitionen im Inland

Die ökonomische und finanzielle Unsicherheit unter Finanzvorständen deutscher Unternehmen befindet sich derzeit auf einem Allzeithoch und beeinflusst ihre Planungen deutlich. Nach den US-Zollankündigungen vom 02.04.2025 sehen 80 % der teilnehmenden Chief Financial Officers (CFO) mittelfristig ihren Investitionsschwerpunkt in Deutschland, vor dem 02.04.2025 lag ihr Anteil bei 73 %, wie der CFO Survey von Deloitte zeigt. Für die

Geopolitik treibt deutsche CFOs zu mehr Investitionen im Inland
Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

07.05.2025

Einfluss von Finanzintermediation auf die grüne Transformation

Es ist fraglich, ob der Finanzsektor die Erreichung der Klimaziele schon ausreichend unterstützt. Unklar ist vor allem, über welche Kanäle er am besten zu einer nachhaltigen Transformation der Wirtschaft beitragen kann. Das Projekt Green Financial Intermediation – From Demand to Impact (INTERACT), das das ZEW Mannheim gemeinsam mit dem ifo Institut durchführt, untersucht, wie der

Einfluss von Finanzintermediation auf die grüne Transformation
Meldung

©alfaphoto/123rf.com

06.05.2025

US-Politik belastet Aussichten für deutschen Wagniskapitalmarkt

Die vor allem von den USA ausgehende große wirtschaftspolitische Unsicherheit macht auch vor dem deutschen Markt für Wagniskapital (Venture Capital, VC) nicht halt. Dennoch legte der Geschäftsklimaindikator für den VC-Markt im ersten Quartal 2025 leicht um 2,0 Punkte zu. Mit einem Stand von minus 2,1 Punkten rangiert der Indikator aber weiterhin knapp unter dem langjährigen

US-Politik belastet Aussichten für deutschen Wagniskapitalmarkt

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank