Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 19.06.2020 einen Referentenentwurf einer Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) veröffentlicht.
Da Wirtschaftsprüfer Immobilien bewerten oder vorliegende Bewertungsgutachten als Grundlage für die Beurteilung von Immobilienbewertungen heranziehen (z.B. im Rahmen von Abschlussprüfungen), ist die Thematik auch von erheblicher Bedeutung für das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW).
Die Fachorganisation der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften regt deshalb in einer aktuellen Stellungnahme u.a. an, eine Öffnungsklausel für andere anerkannte Wertermittlungsverfahren, insbesondere Discounted Cashflow-Verfahren, explizit in die ImmoWertV 2021 aufzunehmen. Das IDW wird den weiteren Gesetzgebungsprozess aktiv begleiten.
Das IDW-Schreiben zum Referentenentwurf einer Neufassung der Immobilienwertermittlungsverordnung finden Sie hier.
(Pressemitteilung IDW Institut der Wirtschaftsprüfer vom 21.08.2020)