Der Bundestag hat ein einheitliches Register für Unternehmensdaten beschlossen. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf wurde vom Parlament mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Linke gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Grünen angenommen, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitteilt. Das Unternehmensdatenregister-Gesetz beschlossen (UBRegG) sieht vor, beim Statistischen Bundesamt ein Register über Unternehmensbasisdaten zu errichten und zu betreiben. Zur eindeutigen Identifikation wird dabei jedem Betrieb eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer zugeordnet.
„Ich freue mich, dass der Deutsche Bundestag das Basisregister für Unternehmensstammdaten auf den Weg gebracht hat. Wir werden jetzt sofort mit der Umsetzung beginnen. Das Basisregister und eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen werden zukünftig für erheblich weniger Bürokratie bei den Unternehmen und eine Entlastung der Verwaltung sorgen“, erklärte Bundesminister Peter Altmaier anlässlich der zweiten und dritten Lesung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes im Deutschen Bundestag. Unternehmen sollen künftig ihre Daten nur noch einmal nennen müssen – alle Behörden können dann darauf zugreifen. Für die Digitalisierung und Vernetzung der Verwaltung sei das ein ganz wichtiger Schritt.
Bisher keine einheitliche Identifikationsnummer für Unternehmen
Aktuell gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, wie das Handelsregister oder Steuerdaten. Viele Unternehmen sind in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolgt üblicherweise nicht. Zudem existiert keine einheitliche Identifikationsnummer, sondern es gibt viele Nummern parallel. Die immer wieder erforderliche Pflege und mehrfache Abfrage von Daten führen auf Seiten der Unternehmen und der Verwaltung zu unnötiger Bürokratie.
Grundlage für moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland
Das UBRegG schafft die Grundlage für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland. Das Register wird alle Stammdaten, wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfassen. Zudem schafft das Gesetz die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, um eine register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer dient die bereits existierende Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c der Abgabenordnung (steuerliche Identifikationsnummer).
Unternehmen sollen künftig ihre Daten nur noch einmal melden
Nach dem Aufbau des Registers und der Einführung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer müssen Unternehmen ihre Daten und Änderungen ihrer Daten nur noch einmal melden, alle angeschlossenen Behörden können dann die Daten abrufen. Mehrfach-Meldungen entfallen damit für die Unternehmen, Mehrfach-Abfragen für die Behörden.
(Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 11.06.2021)