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02.09.2021

Überwältigende Mehrheit für verbesserte Abschreibungsbedingungen

Autokonzerne auf der Überholspur

© styleuneed/fotolia.com

Wer investiert, schafft die Basis für künftige Wertschöpfung. Das geht auf Kosten der Liquidität und ist mit Risiken verbunden. Zwar sorgen Investitionen für eine steuerliche Entlastung, indem sie über Abschreibungen den steuerlichen Gewinn mindern. In den meisten Fällen wird die steuerliche Entlastung aber zur Geduldsprobe, da sie erst im Laufe mehrerer Jahre eintritt.
 
Der Grund: Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wie z.B. Investitionsgüter, die über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr genutzt werden, orientieren sich in Deutschland regelmäßig an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Der Standardfall ist die lineare Abschreibung über den Zeitraum der Nutzungsdauer. Die Folge: Jedes Jahr kann nur ein gleichbleibender Bruchteil der Investition steuerlich geltend gemacht werden. Gerade für Großinvestitionen, die lange genutzt werden und über einen langen Zeitraum abzuschreiben sind, ist der jährliche steuerliche Entlastungseffekt daher häufig verhältnismäßig überschaubar.

In einzelnen Bereichen hat der Gesetzgeber bereits den Bedarf für schnellere Abschreibungsmöglichkeiten erkannt und versucht, gegenzusteuern: So gibt es beispielsweise eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau, allerdings nur noch für Baumaßnahmen bis 31.12.2021.

Coronabedingt gibt es neben einer degressiven Abschreibung für bewegliche Anlagegüter in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 neuerdings auch eine Sofortabschreibung für Computer-Hardware und -Software, die 2021 im Erlasswege eingeführt wurde. Ansonsten haben kleine und mittlere Betriebe die Möglichkeit, für künftige Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag steuermindernd zum Abzug zu bringen und mittels Sonderabschreibungen eine schnellere Steuerentlastung zu erzielen, sobald das Wirtschaftsgut angeschafft wurde.

International konkurrenzfähig werden

„Weltweit gibt es unterschiedlichste Modelle, um Investitionen durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten zu fördern. In den USA ist es aktuell zum Beispiel möglich, materielle bewegliche Vermögensgegenstände im Jahr der Inbetriebnahme zu 100 % abzuschreiben. Auch (modernisierte) Gewerbeimmobilien können unter bestimmten Voraussetzungen über lediglich 15 Jahre abgeschrieben werden,“ erläutert Christof Zondler, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart. „Deutschland ist ein Hochsteuerland. Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen wären zumindest ein Vorteil, den man Unternehmen künftig dauerhaft (und nicht nur wie aktuell häufig befristet) bieten sollte, um im internationalen Vergleich als Investitionsstandort mithalten zu können.“

Deutliche Mehrheit der Ebner-Stolz-Taxomat-Nutzer für eine Verbesserung der Abschreibungsregeln

Es besteht in Deutschland ein erheblicher Bedarf für verbesserte Abschreibungsbedingungen – so der Eindruck, der sich aus den Antworten der mehr als 12.000 Taxomat-Nutzer ergibt. Rund 82,34 % der Befragten sprechen sich dafür aus, die Abschreibungsregeln investitionsfreundlicher zu gestalten. Lediglich rund 9,81 % der Taxomat-Nutzer sind dagegen. Bei weiteren 7,85 % der Nutzer haben verbesserte Abschreibungsbedingungen keinen Einfluss auf die Wahlentscheidung.

Das sagen die Parteien

Die von der Mehrheit der Taxomat-Nutzer geforderten Verbesserungen bei den Abschreibungsbedingungen werden in den Wahlprogrammen von CDU/CSU, Grünen und FDP aufgegriffen.

Die CDU/CSU will die Abschreibungsregeln verbessern und rückt dabei insbesondere die Beibehaltung bzw. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Anlagegüter in den Fokus, die nach aktuellem Stand zum 31.12.2021 ausläuft. Außerdem sollen die Abschreibungsregeln für digitale Zukunftstechnologien verbessert werden. Explizit genannt werden hier Investitionen in Serveranlagen, Künstliche Intelligenz, 3D-Druck oder die Fabrik 4.0.

Auch die FDP plädiert für eine Verstetigung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und will für digitale Wirtschaftsgüter einen einheitlichen, verkürzten Abschreibungszeitraum von maximal drei Jahren, sofern keine Sofortabschreibung in Betracht kommt. Zudem soll die Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter erhöht und Investitionen in den Wohnungsbau durch Anhebung des linearen Abschreibungsprozentsatzes von 2 % auf 3 % gefördert werden.

Die Grünen wollen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen attraktive und zeitlich begrenzte Abschreibungsbedingungen einführen und Investitionen in klimaverträgliche Anlagen mit Investitionszuschüssen und degressiven Abschreibungsmöglichkeiten fördern.

In den Wahlprogrammen von SPD, Linken und AfD finden sich keine Pläne für Verbesserungen der aktuellen Abschreibungsbedingungen.

(Pressemitteilung Ebner Stolz vom 02.09.2021)


Redaktion

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