08.09.2021

Virtuelle Hauptversammlungen bis August 2022

Der Bundestag hat die Verlängerung der Geltungsdauer der §§ 1 bis 3 und 5 GesRuaCOVBekG bis zum Ablauf des 31.08.2022 beschlossen und somit sichergestellt, dass virtuelle Hauptversammlungen auch noch im nächsten Jahr möglich sein werden.

Beitrag mit Bild

©ismagilov/123rf.com

Angesichts der ungewissen Fortentwicklung der Pandemie-Situation und daraus resultierender Versammlungsbeschränkungen soll laut Bundestag vorsorglich eine Verlängerung der Erleichterungen nach den §§ 1 bis 3 und 5 GesRuaCOVBekG für acht Monate, d.h. bis zum Ablauf des 31.08.2022 erfolgen. Auch wenn die Erleichterungen somit noch bis einschließlich 31.08.2022 zur Verfügung stehen, sollte man von diesem Instrument nur im Einzelfall Gebrauch machen. Nämlich dann, wenn dies unter Berücksichtigung des konkreten Pandemiegeschehens und im Hinblick auf die Teilnehmerzahl der jeweiligen Versammlung erforderlich erscheint.

Zum Hintergrund

Nach § 1 Absatz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) vom 27.03.2020 können Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und verwandten Rechtsformen derzeit auf Grund eines Beschlusses des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats virtuell – also unter Ausschluss der physischen Präsenz der Aktionäre – abgehalten werden. Dieses Gesetz tritt Ende 2021 außer Kraft.

Aktionärsrechte bei virtuellen Hauptversammlungen

Die Geltung des § 1 GesRuaCOVBekG, die zunächst auf im Jahr 2020 stattfindende Hauptversammlungen beschränkt war, konnte durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Auf Grundlage des § 8 GesRuaCOVBekG hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) vom 20.10.2020 erlassen. Im Anschluss daran hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020 die Regelung zur virtuellen Hauptversammlung durch Änderung des GesRuaCOVBekG für das Jahr 2021 verlängert und gleichzeitig die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre (Frage- und Antragsrecht) gestärkt.


Weitere Meldungen


Meldung

©NicoElNino/fotolia.com

06.11.2025

Mittelstand beweist Resilienz in schweren Zeiten

Trotz großen konjunkturellen Gegenwinds haben sich die mittelständischen Unternehmen in Deutschland zuletzt als stabil erwiesen. Die Gesamtumsätze der 3,87 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen stiegen im Jahr 2024 leicht um 2 % auf 5,2 Billionen Euro. Preisbereinigt ergab sich zwar ein leichtes Minus von 1 % – ein Jahr zuvor hatte das Minus aber noch bei 10 %

Mittelstand beweist Resilienz in schweren Zeiten
Meldung

© apops / fotolia.com

04.11.2025

Konjunktur: Jedes dritte Unternehmen will 2026 Stellen abbauen

Die wirtschaftliche Lage bleibt auch im neuen Jahr angespannt: Wie die aktuelle Konjunkturumfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, will jeder dritte Betrieb 2026 Personal abbauen. Auch bei den Investitionen sind die Unternehmen zurückhaltend. Wirtschaftliche Stimmung beeinflusst Arbeitsmarkt Nach einer kurzen Erholung im Frühjahr 2025 hat sich die wirtschaftliche Stimmung zuletzt wieder eingetrübt, wie

Konjunktur: Jedes dritte Unternehmen will 2026 Stellen abbauen
Meldung

Corporate Finance

30.10.2025

Mittelstand profitiert von seiner Flexibilität

Die geopolitische Situation und die zunehmend fragileren Handelsbeziehungen fordern aktuell besonders exportorientierte kleine und mittlere Unternehmen heraus. „Zugleich bietet der expandierende Verteidigungsbereich aber auch Chancen für Unternehmen, die bereit sind, ihr Geschäftsmodell entsprechend zu verändern. Aufgrund ihrer flachen Hierarchieebenen können kleine und mittlere Unternehmen dabei deutlich flexibler als Großunternehmen agieren, was sich wiederum auf ihre

Mittelstand profitiert von seiner Flexibilität

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank