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02.08.2022

Gründungen ab sofort online möglich – zumindest manchmal

Autokonzerne auf der Überholspur

©sdecoret/fotolia.com

Gründen in Deutschland wird einfacher. Ab sofort können Unternehmen in Deutschland online gegründet werden – zumindest, wenn es sich um eine GmbH oder UG handelt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das zum 01.08.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) entbindet Gründerinnen und Gründer von der Pflicht, persönlich beim Notar zu erscheinen. Stattdessen ist die Gründung ab sofort in einem Video-Meeting möglich.

Start-ups können als GmbH oder UG per Videoschalte gegründet werden

Die Online-Gründung reduziert den bürokratischen Aufwand für Start-ups und macht das Gründen leichter. Diese Möglichkeit sollte für jegliche Rechtsform geöffnet werden und das Verfahren sollte nicht auf den eigentlichen Gründungsakt beschränkt bleiben, fordert der Digitalverband Bitkom. So sei es nicht nachvollziehbar, dass für die Gründung einer Aktiengesellschaft weiterhin der persönliche Gang zum Notar vorgeschrieben ist.

Ab kommendem Jahr sind auch Änderungen des Gesellschaftervertrages digital möglich

Laut Bitkom Start-up-Report 2021 wünschen sich knapp 60% der Start-ups Erleichterungen bei Verwaltungsakten, etwa durch einen „One-Stop-Shop“ für alle bürokratischen Start-up-Angelegenheiten. Ziel muss sein, allen Gesellschaftsformen einen vollständig digitalen Gründungsprozess zu ermöglichen und etwa Anmelde-, Genehmigungs- und Registrierungsverfahren sowie die verschiedenen Portale zu verknüpfen, so der Digitalverband.

Für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bleibt der persönliche Gang zum Notar allerdings Pflicht

Mit Blick auf das Ziel der Bundesregierung, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver zu gestalten, bleibt die Neuregelung zudem auf halbem Weg stehen. Viele Start-ups möchten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Kapitalbeteiligungen am Unternehmen beteiligen und zu Gesellschaftern machen. Dazu ist bei einem sogenannten ESOP-Modell (Employee Stock Ownership Plan) weiterhin in jedem einzelnen Fall der persönliche Gang zum Notar notwendig. Denn endlich sind jetzt die Gründung und zumindest ab August 2023 Gesellschafterbeschlüsse zur Änderung des Gesellschaftervertrags wie zur Kapitalerhöhung virtuell durchführbar. Auch Verpflichtungen zur Abtretung von Geschäftsanteilen an der Gesellschaft dürfen dann bei der Gründung mittels Videokommunikation aufgenommen werden. Allerdings ist dies ausdrücklich auch weiterhin ausgeschlossen, wenn GmbH-Anteile als Kapitalerhöhungen eingebracht werden oder Gesellschaftsanteile übertragen werden sollen – wie dies bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung der Fall ist. Das digitale Übertragen von Gesellschaftsanteilen würde die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Start-up deutlich einfacher und unbürokratischer machen: Mit Blick auf die gerade erst im Bundeskabinett beschlossene Start-up-Strategie sollte hier nachgebessert werden, fordert der Digitalverband Bitkom.

(Pressemitteilung Bitkom vom 01.08.2022)


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