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01.12.2015

ERP-Gründerkredit: Erweiterte Förderung startet heute

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Corporate Finance

Mit dem ERP-Gründerkredit werden gewerbliche und freiberufliche Start-ups und junge Unternehmen bis drei bzw. fünf Jahre nach deren Geschäftsaufnahme mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Ab 1.12.2015 profitieren noch mehr Gründer von der günstigen Förderung.

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld wird durch die Kreditgarantiefazilität des COSME-Programms der Europäischen Union (Programm zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und von kleinen und mittleren Unternehmen) und den unter der Investitionsoffensive für Europa errichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ermöglicht. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierung sicherzustellen.

Darlehen von einer Milliarde bis 2018

Ab heute, dem 1.12.2015, bietet die KfW das mit einer Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) versehende Produkt ERP-Gründerkredit – StartGeld verbessert an. Gründer und junge Unternehmen bis fünf (vorher drei) Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit können über ihre Hausbank Darlehen bis zu 100.000 Euro beantragen. Das Besondere dabei: Die KfW nimmt den Hausbanken hierbei 80 Prozent des Ausfallrisikos ab, was den Gründern den Zugang zu dem zinsgünstigen Kredit wesentlich erleichtert. Möglich wird das, weil der ERP-Gründerkredit nun auch vom EFSI unterstützt wird. Durch den EFSI-Fonds kann die KfW so noch mehr Gründer und junge Unternehmen besser fördern und bis 2018 Darlehen in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro bereitstellen. Die Darlehen gibt es in zwei Laufzeitvarianten (fünf und zehn Jahre); die Zinssätze liegen derzeit bei 2,05 % (fünf Jahre) bzw. 2,70 % (zehn Jahre).

(KfW, PM vom 30.11.2015/ Viola C. Didier)


Redaktion

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