Gesetzliche Mindestbeteiligung für Vorstände wirkt – Dynamik lässt aber nach
Nachdem die gesetzliche Mindestbeteiligung für Vorstände 2021 für ordentlich Schwung gesorgt hatte, haben viele Unternehmen in ihren Bemühungen offenbar wieder nachgelassen. Betrachtet man innerhalb der Top-200-Gruppe nur jene Unternehmen, die sich an die Mindestbeteiligung halten müssen, lag der Anteil der Vorständinnen mit gut 19% etwas höher. Die Vorgabe gilt für aktuell rund 60 Unternehmen, die börsennotiert und paritätisch mitbestimmt sind und einen mindestens vierköpfigen Vorstand haben. Das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände wirkt, stellen die Studienautoren fest, doch auch mit der gesetzlichen Vorgabe sei es bis zur Geschlechterparität kein Sprint, sondern eher ein Dauerlauf.
DAX-40 und Unternehmen mit Bundesbeteiligung stechen 2022 positiv heraus
Erneut wurden im DIW Managerinnen-Barometer die Frauenanteile in Vorständen und Aufsichtsräten von mehr als 500 Unternehmen erhoben – darunter die 200 umsatzstärksten Unternehmen, 160 in den DAX-Indizes notierte Unternehmen, 100 Banken, 60 Versicherungen und 69 Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist. Die Frauenanteile in den Spitzengremien liegen je nach Unternehmensgruppe auf unterschiedlichen Niveaus, das generelle Bild ist jedoch relativ vergleichbar: In Vorständen sind Frauen deutlich seltener vertreten als in Aufsichtsräten und die Anstiege waren in beiden Gremien im vergangenen Jahr eher mau. Mit größeren Steigerungen voran gingen jedoch die DAX-40-Unternehmen (erstmals mehr als 20% Frauen im Vorstand) und die Unternehmen mit Bundesbeteiligung (erstmals mehr als 30% Frauen im Vorstand).
Unternehmen mit verschiedenen Geschwindigkeiten in ihren Gleichstellungsbemühungen
Die Politik hat in den vergangenen Jahren vor allem mit den beiden Führungspositionen-Gesetzen den Weg für mehr Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten bereitet. Bis zur Geschlechterparität ist es aber noch immer weit, erklären die Studienautoren. Nun seien die Unternehmen am Zug: Neben mehr Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten komme es auch auf die passende Unternehmenskultur an, auf ein Klima, das Gleichstellung begünstige und eine inklusive Arbeitskultur fördere.
Textanalyse von Konzernabschlüssen zeigt, dass Unternehmen gesetzliche Berichtspflichten unterschiedlich umsetzen
Wie eine weitere Analyse im Rahmen des diesjährigen Managerinnen-Barometers zeigt, kristallisieren sich mit Blick auf die Gleichstellungsbemühungen der Unternehmen zwei Geschwindigkeiten heraus. Die Wissenschaftler haben über 500 Jahresabschlüsse der Unternehmen, die in den Jahren 2009 bis 2022 im DAX-30 beziehungsweise DAX-40 vertreten waren, untersucht. Demnach setzen die Unternehmen die gesetzlichen Berichtspflichten sehr unterschiedlich um. Zwar hat der Umfang der Angaben zu Frauen und Führungspositionen in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Letztlich lässt sich aber auf der einen Seite eine gleichstellungsorientierte Gruppe von Unternehmen identifizieren, die konkrete Maßnahmen für mehr Frauen in Führungspositionen in den gesetzlich vorgeschriebenen Berichten dokumentiert. Auf der anderen Seite gibt es der Analyse zufolge eine complianceorientierte Gruppe, die in erster Linie daran interessiert scheint, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Transparenz steigt durch gesetzliche Berichtspflichten
Die gleichstellungsorientierte Gruppe verzeichnet einen deutlich höheren Frauenanteil im Aufsichtsrat und sowohl im Vorstand als auch im Aufsichtsrat eine größere Dynamik. Die gesetzlichen Berichtspflichten haben die Transparenz nachweislich erhöht, resümieren die Studienautoren. Neben zahlenmäßigen Vorgaben würden also auch die Vorgaben zur Berichterstattung dazu beitragen, die öffentliche Aufmerksamkeit zu erhöhen und so den Weg zur Geschlechterparität weiter zu ebnen.
Weitere Informationen zum „DIW Managerinnen-Barometer“ finden Sie hier.
(Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung vom 18.01.2023)