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14.03.2023

Geldmarktfonds: BaFin wendet aktualisierte ESMA-Leitlinien an

Die Finanzaufsicht BaFin wendet die deutsche Übersetzung der am 27.01.2023 veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu Stresstestszenarien für Geldmarktfonds an.

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Zweck der ESMA-Leitlinien ist es, eine gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung der Bestimmungen des Artikels 28 der Geldmarktfondsverordnung sicherzustellen. Insbesondere legen diese Leitlinien – wie in Artikel 28 Absatz 7 der Geldmarktfondsverordnung vorgesehen – gemeinsame Referenzparameter für die Szenarien fest, die den Stresstests zugrunde liegen.

Nach Artikel 28 Absatz 7 der Geldmarktfondsverordnung aktualisiert die ESMA diese Leitlinien mindestens einmal jährlich und berücksichtigt dabei die jüngsten Marktentwicklungen. Damit verfügen die Verwalter von Geldmarktfonds über die erforderlichen Informationen, um die entsprechenden Felder in der in Artikel 37 der Geldmarktfondsverordnung genannten Berichtsvorlage so auszufüllen, wie es der Durchführungsverordnung der Europäischen Union (EU) 2018/708 der Kommission entspricht. Diese Informationen enthalten Vorgaben zu den genannten Arten von Stresstests und deren Kalibrierung.

(BaFin vom 09.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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