11.05.2016

Der Strafzins wird zum Normalfall

Autokonzerne auf der Überholspur

Corporate Finance

Viele Unternehmen müssen Strafzinsen berappen, wenn sie kurzzeitig Geld bei ihrer Bank parken. Dabei geht es um keine Einzelfälle. Laut Bundesbank-Daten ist der Durchschnittszins für Firmeneinlagen erstmals negativ.

Für viele Unternehmen ist es seit einiger Zeit Gewissheit: Es gibt keinen Zins mehr, wenn sie Geld bei der Bank parken. Im Gegenteil: Wenn Firmen kurzfristig hohe Beträge anlegen wollen, müssen sie dafür oftmals Strafzinsen zahlen.
Die Commerzbank beispielsweise berechnet schon seit längerem für mittelständischen Firmenkunden eine „individuelle Guthabengebühr“, falls diese viel überschüssiges Geld bei ihr parken. Auch die Deutsche Bank, Landesbanken und große Sparkassen haben solch negative Einlagenzinsen angekündigt.

Erstmals negativer Zins für Unternehmenseinlagen

Wie weit verbreitet Strafzinsen für Unternehmen mittlerweile sind, zeigen Daten der Deutschen Bundesbank. Im März betrug der Strafzins für frische Einlagen mit maximal einjähriger Laufzeit durchschnittlich 0,03% – und war damit erstmals negativ. Im Februar lag er Zins noch bei plus 0,08%, ein Jahr zuvor noch über 0,1%. Das ermittelte der Berater Barkow Consulting auf Basis von Einlagen in Höhe von insgesamt 15 Mrd. €.

„Negative Einlagenzinsen sind nun wohl kein Einzelfall mehr“, stellt Barkow Consulting fest. Der Berater verweist darauf, dass laut Bundesbank insbesondere großvolumige Transaktionen „zum Ausweis eines negativen Zinses im März“ geführt hätten. Das ist ein Hinweis darauf, dass Banken vor allem hohe Summen mit Strafzinsen belegen.

Grund ist die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB): Kreditinstitute, die überschüssiges Kundengeld bei der Notenbank parken, müssen seit kurzem 0,4% Zinsen an die EZB zahlen, statt für das deponierte Geld etwas zu erhalten. Die Banken versuchen, die Kosten von den Kunden zurückzuholen. Privatkunden sind bislang verschont, bei Unternehmen sieht es anders aus.

(Quelle: Handelsblatt Online vom 09.05.2016)


Redaktion

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