• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abgeltungsteuer: Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich?

09.10.2015

Abgeltungsteuer: Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich?

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Die Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften erfordert keinen maßgeblichen Einfluss auf die Kapitalgesellschaft. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil klargestellt.

In dem entschiedenen Fall war die Klägerin zu fünf Prozent an einer GmbH beteiligt und dort als Assistentin der Geschäftsleitung sowie im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung beruflich tätig. Aus ihrer Beteiligung an der GmbH erzielte sie Kapitalerträge, die mit dem Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 Prozent besteuert wurden. In ihrer Einkommensteuererklärung stellte sie den Antrag auf Besteuerung nach der niedrigeren tariflichen Einkommensteuer, da sie an der GmbH zumindest zu einem Prozent beteiligt und für diese beruflich tätig war. Das Finanzamt lehnte dies ab: Für diese Option sei ein maßgeblicher Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich.

Erfolg vor dem BFH

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil VIII R 3/14 vom 25.08.2015 entschieden, dass Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auf Antrag nach der tariflichen Einkommensteuer besteuert werden können, auch wenn der Steuerpflichtige als Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft (mindestens zu einem Prozent) aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung derselben ausüben kann.

Gesetz fordert keinen Einfluss des Anteilseigners

Aus dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung ergeben sich weder qualitative noch quantitative Anforderungen an die berufliche Tätigkeit des Anteilseigners für die Kapitalgesellschaft. Ein maßgeblicher Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft sei dem Gesetz nicht zu entnehmen. Der BFH hält weiter auch die von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung, dass eine nur untergeordnete berufliche Tätigkeit nicht für das Antragsrecht ausreiche, für rechtlich zweifelhaft. Im Urteilsfall kam es darauf allerdings nicht an, weil die berufliche Tätigkeit der Klägerin für die GmbH nicht von untergeordneter Bedeutung war.

(BFH / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©psdesign1/fotolia.com

21.04.2026

Industrie investiert verstärkt im Ausland

Die deutsche Industrie investiert immer öfter im Ausland. In diesem Jahr planen 43 % der Industriebetriebe Investitionen außerhalb von Deutschland – im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um 3 Prozentpunkte. Das ist das Ergebnis einer Sonderauswertung zu den Auslandsinvestitionen unter 1.700 Industrieunternehmen aus der aktuellen DIHK-Konjunkturumfrage. Danach hat insbesondere das Motiv der Kosteneinsparung

Industrie investiert verstärkt im Ausland
Meldung

© johas/fotolia.com

20.04.2026

Exportwachstum der Industrie droht Halbierung bis 2035

Die Exporte der deutschen Industrie könnten künftig deutlich langsamer wachsen als bisher. Sind sie in den vergangenen zehn Jahren um 2,1 % pro Jahr gestiegen, könnte sich das Wachstum bis 2035 auf 1,3 % jährlich reduzieren, wie eine aktuelle Modellierung von Deloitte zeigt. Entscheidend für den Rückgang ist, dass die Ausfuhren in die beiden größten Märkte –

Exportwachstum der Industrie droht Halbierung bis 2035
Meldung

pitinan/123.rf.com

16.04.2026

Finanzverantwortlichen fehlen Mindestregeln für KI-Einsatz

Fast die Hälfte (45 %) der Unternehmen, die sich selbst als „KI-Vorreiter“ bezeichnen, verfügen laut einer neuen Studie von Payhawk nicht über die notwendigen grundlegenden Governance-Strukturen, um KI sicher in Finanzprozessen zu skalieren. Die aktuelle Studie stellt zudem die gängige Annahme infrage, dass die KI-Reife entlang eines definierten Pfads erläuft. Selbst innerhalb der Kategorie der

Finanzverantwortlichen fehlen Mindestregeln für KI-Einsatz
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)