• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abgeltungsteuer: Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich?

09.10.2015

Abgeltungsteuer: Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich?

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Die Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften erfordert keinen maßgeblichen Einfluss auf die Kapitalgesellschaft. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil klargestellt.

In dem entschiedenen Fall war die Klägerin zu fünf Prozent an einer GmbH beteiligt und dort als Assistentin der Geschäftsleitung sowie im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung beruflich tätig. Aus ihrer Beteiligung an der GmbH erzielte sie Kapitalerträge, die mit dem Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 Prozent besteuert wurden. In ihrer Einkommensteuererklärung stellte sie den Antrag auf Besteuerung nach der niedrigeren tariflichen Einkommensteuer, da sie an der GmbH zumindest zu einem Prozent beteiligt und für diese beruflich tätig war. Das Finanzamt lehnte dies ab: Für diese Option sei ein maßgeblicher Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich.

Erfolg vor dem BFH

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil VIII R 3/14 vom 25.08.2015 entschieden, dass Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auf Antrag nach der tariflichen Einkommensteuer besteuert werden können, auch wenn der Steuerpflichtige als Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft (mindestens zu einem Prozent) aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung derselben ausüben kann.

Gesetz fordert keinen Einfluss des Anteilseigners

Aus dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung ergeben sich weder qualitative noch quantitative Anforderungen an die berufliche Tätigkeit des Anteilseigners für die Kapitalgesellschaft. Ein maßgeblicher Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft sei dem Gesetz nicht zu entnehmen. Der BFH hält weiter auch die von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung, dass eine nur untergeordnete berufliche Tätigkeit nicht für das Antragsrecht ausreiche, für rechtlich zweifelhaft. Im Urteilsfall kam es darauf allerdings nicht an, weil die berufliche Tätigkeit der Klägerin für die GmbH nicht von untergeordneter Bedeutung war.

(BFH / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© tashatuvango/fotolia.com

10.02.2026

Stimmungseinbruch bei Venture-Capital-Investoren

Die Stimmung der Investoren auf dem deutschen Markt für Wagniskapital hat sich im Schlussquartal 2025 verschlechtert. Das Geschäftsklima sackte auf minus 32,4 Punkte ab, nachdem es im Vorquartal auf seinem langjährigen Durchschnitt lag, der durch die Nulllinie markiert wird. Das Geschäftsklima berechnet sich als Durchschnitt der Beurteilung der aktuellen Geschäftslage und der Geschäftserwartungen der Investoren

Stimmungseinbruch bei Venture-Capital-Investoren
Meldung

©photon_photo/fotolia.com

09.02.2026

Leasingnutzung im Mittelstand bleibt stabil

Leasing ist ein im Mittelstand etabliertes Beschaffungsinstrument. 2024 haben rund 18 % der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Leasingverträge zur Anschaffung von Anlagegütern abgeschlossen – unverändert gegenüber 2021 (18 %). Dies zeigt eine Sonderauswertung des KfW-Mittelstandspanels. Anlagegüter werden im Mittelstand weiterhin deutlich häufiger gekauft als geleast. Am häufigsten kam Leasing im Segment der größeren KMU

Leasingnutzung im Mittelstand bleibt stabil
Meldung

© Zerbor - Fotolia.com

09.02.2026

SG&A-Kosten: Höchststand seit 2020

Im Jahr 2025 wuchsen gegenüber dem Vorjahr die Kosten für Vertrieb, Allgemeines und Verwaltung (SG&A) im Durchschnitt bei 1000 untersuchten europäischen Unternehmen um 6 % auf 11,5 % der erzielten Umsätze  ̶̶  einem absoluten Höchststand seit 2020. Dies zeigt eine aktuelle Studie der The Hackett Group über die Gemeinkosten europäischer Unternehmen. Schuld daran sind einerseits externe Rahmenbedingungen

SG&A-Kosten: Höchststand seit 2020
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)