• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abgeltungsteuer: Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich?

09.10.2015

Abgeltungsteuer: Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich?

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Die Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften erfordert keinen maßgeblichen Einfluss auf die Kapitalgesellschaft. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil klargestellt.

In dem entschiedenen Fall war die Klägerin zu fünf Prozent an einer GmbH beteiligt und dort als Assistentin der Geschäftsleitung sowie im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung beruflich tätig. Aus ihrer Beteiligung an der GmbH erzielte sie Kapitalerträge, die mit dem Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 Prozent besteuert wurden. In ihrer Einkommensteuererklärung stellte sie den Antrag auf Besteuerung nach der niedrigeren tariflichen Einkommensteuer, da sie an der GmbH zumindest zu einem Prozent beteiligt und für diese beruflich tätig war. Das Finanzamt lehnte dies ab: Für diese Option sei ein maßgeblicher Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich.

Erfolg vor dem BFH

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil VIII R 3/14 vom 25.08.2015 entschieden, dass Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auf Antrag nach der tariflichen Einkommensteuer besteuert werden können, auch wenn der Steuerpflichtige als Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft (mindestens zu einem Prozent) aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung derselben ausüben kann.

Gesetz fordert keinen Einfluss des Anteilseigners

Aus dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung ergeben sich weder qualitative noch quantitative Anforderungen an die berufliche Tätigkeit des Anteilseigners für die Kapitalgesellschaft. Ein maßgeblicher Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft sei dem Gesetz nicht zu entnehmen. Der BFH hält weiter auch die von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung, dass eine nur untergeordnete berufliche Tätigkeit nicht für das Antragsrecht ausreiche, für rechtlich zweifelhaft. Im Urteilsfall kam es darauf allerdings nicht an, weil die berufliche Tätigkeit der Klägerin für die GmbH nicht von untergeordneter Bedeutung war.

(BFH / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

16.10.2025

Kaum Verbesserungen beim Kreditzugang für KMU

Die Zurückhaltung deutscher Unternehmen bei der Aufnahme von Bankkrediten hält an. Im dritten Quartal 2025 gaben nur 19,5 % der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an, Kreditgespräche mit Banken geführt zu haben – der niedrigste Wert seit Ende 2023. Dies ist bemerkenswert, da die durchschnittlichen Kreditzinsen mit rund 3,5 % nun etwa zwei Prozentpunkte unter dem Höchststand von

Kaum Verbesserungen beim Kreditzugang für KMU
Meldung

©alphaspirit/123rf.com

15.10.2025

ZEW: Hoffnung auf Aufschwung bleibt

Im Oktober 2025 steigen die Erwartungen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands leicht an. Sie liegen mit plus 39,3 Punkten um plus 2,0 Punkte über dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage sinkt dagegen weiter. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 80,0 Punkten um minus 3,6 Punkte unter dem Vormonatswert. „Die Hoffnung auf einen

ZEW: Hoffnung auf Aufschwung bleibt
Meldung

© alexlmx/fotolia.com

14.10.2025

Finanzinvestoren kaufen weniger Unternehmen in Deutschland

Finanzinvestoren haben im ersten Halbjahr 2025 sowohl in Europa als auch in Deutschland deutlich weniger Transaktionen durchgeführt: Die Zahl der Investitionen sank im Vergleich zum Vorjahr europaweit um 13 % von 814 auf 708 und liegt damit klar unter dem Fünfjahresschnitt. In Deutschland sank die Transaktionszahl um 14 % von 109 auf 94. Der Trend war in

Finanzinvestoren kaufen weniger Unternehmen in Deutschland

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank