28.04.2020

Änderung an IFRS 16 wegen Corona

Beitrag mit Bild

©photon_photo/fotolia.com

Der IASB hat kurzfristige Änderungen an IFRS 16 Leases zur Bilanzierung von Mietkonzessionen beim Leasingnehmer im Kontext der Coronavirus-Pandemie vorgeschlagen und den Entwurf eines Änderungsstandards ED2020/2 Covid-19-Related Rent Concessions veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund von aktuell in vielen Ländern beobachtbaren Mietkonzessionen (Stundungen, Verzichte etc.) soll IFRS 16 geändert werden, um den Leasingnehmern eine auf das Jahr 2020 limitierte Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession als Leasingmodifikation einzustufen ist. Die geplanten Änderungen finden Sie hier.

Erleichterungen für Leasinggeber und Leasingnehmer

Die Anwendung dieser optionalen Ausnahmeregelung führt zur Bilanzierung dieser Mietkonzessionen, als ob es sich nicht um eine Modifikation des Leases handelt. Dadurch entfällt für den Bilanzierenden u.a. die Notwendigkeit zur Durchsicht aller Leasing- bzw. Mietverträge zur rechtlichen Beurteilung einer entsprechenden Mietkonzession vor dem Hintergrund der jeweiligen Vertragsgestaltung und ggf. zur Bestimmung neuer Diskontierungssätze.

Änderung an IFRS 16 bis Ende Mai 2020

Die Ausnahmeregelung soll bereits zum 01.06.2020 in Kraft treten und rückwirkend anwendbar sein. Um den Standardsetzungsprozess zeitnah (möglichst bis Ende Mai) abschließen zu können, ist der Entwurf mit einer nur 14-tägigen Kommentierungsfrist versehen. Anmerkungen werden somit bis zum 08.05.2020 erbeten.

Hinweis: Änderungen an der Bilanzierung durch Leasinggeber sind nicht vorgesehen.

(DRSC vom 24.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© Minerva Studio/fotolia.com

09.07.2026

Kapitalerhöhungen im Aufwärtstrend

Die Entwicklung am deutschen Emissionsmarkt zeigt im zweiten Quartal 2026 ein insgesamt robustes Bild. Zwar hat sich trotz verbesserter Kapitalmarktbedingungen nur ein Unternehmen neu auf das Börsenparkett gewagt, aber bei den Kapitalerhöhungen zeigt der Trend deutlich nach oben – ein klarer Hinweis, dass die Aufnahmebereitschaft des Marktes grundsätzlich vorhanden ist. Zu diesen Ergebnissen kommt die

Kapitalerhöhungen im Aufwärtstrend
Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

08.07.2026

Kredithürde im Mittelstand auf Rekordhoch

Der Kreditzugang der mittelständischen Unternehmen in Deutschland hat sich weiter verschlechtert. Im zweiten Quartal 2026 berichteten 40,5 % der kreditinteressierten Mittelständler, dass sich ihre Banken bei der Kreditvergabe restriktiv verhalten. Dieser Wert, der im Vergleich zum Vorquartal um 6,5 Prozentpunkte zulegte, markiert einen neuen Rekordwert seit Beginn der Umfrageaufzeichnung im Jahr 2017. Für die KfW-ifo-Kredithürde wertet

Kredithürde im Mittelstand auf Rekordhoch
Meldung

©number1411/fotolia.com

07.07.2026

Volkswirtschaftliche Bedeutung der KMU bleibt hoch

Trotz der seit Jahren andauernden geopolitischen Herausforderungen erwirtschafteten die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) rund 2,8 Billionen Euro im Jahr 2024 laut den aktuellsten verfügbaren Daten. Das waren 29 % des gesamten Umsatzes in Deutschland. Mehr als 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland zählen gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission zu den kleinen und mittleren Unternehmen.

Volkswirtschaftliche Bedeutung der KMU bleibt hoch
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)