• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Änderungen an MiFID II und Prospektverordnung kommen

17.02.2021

Änderungen an MiFID II und Prospektverordnung kommen

Beitrag mit Bild

©helmutvogler/fotolia.com

Der Rat der Europäischen Union hat am 15.02.2021 gezielte Änderungen an der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und an der Prospektverordnung angenommen, um den EU-Unternehmen die Rekapitalisierung auf den Finanzmärkten nach der COVID‑19-Krise zu erleichtern.

Zusammen mit den Anpassungen am EU-Rahmen für Verbriefungen sind diese Maßnahmen Teil des Ende letzten Jahres zwischen Rat und Europäischem Parlament vereinbarten Maßnahmenpakets zur Erholung der Kapitalmärkte. Ziel des Pakets ist es, für eine bessere Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie durch die Kapitalmärkte zu sorgen.

Mehr Anlegerschutz durch MiFID II-Änderung

Die MiFID-II-Vorschriften wurden geändert, um die Informationspflichten gezielt zu vereinfachen, zugleich aber den Anlegerschutz zu wahren. So müssen beispielsweise professionellen Anlegern und geeigneten Gegenparteien künftig weniger Informationen über Kosten und Gebühren zur Verfügung gestellt werden. Auch erfolgt eine schrittweise Abschaffung der Anlageinformationen in Papierform – ausgenommen für Kleinanleger, sofern sie diese weiterhin erhalten möchten.

Die neuen Vorschriften werden es Banken und Finanzunternehmen ferner ermöglichen, Analyse- und Ausführungskosten bei Analysen von Small- und Mid-Cap-Unternehmen zu bündeln. Dies wird dazu beitragen, die Analysetätigkeit zu solchen Emittenten und zu deren Zugang zu Finanzmitteln zu erhöhen.

Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Anpassung der Positionsbegrenzungsregelung für Warenderivate, um die Entstehung und das Wachstum von auf Euro lautenden Rohstoffderivatemärkten zu fördern.

Neu: EU-Wiederaufbauprospekt

Die Prospektverordnung hat sich vor allem dahingehend geändert, dass ein neuer „EU-Wiederaufbauprospekt“ eingeführt wird. Dieser kürzere Prospekt wird es Unternehmen erleichtern, Kapital zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs zu beschaffen, gleichzeitig aber sicherstellen, dass den Anlegern angemessene Informationen zur Verfügung stehen.

Der Wiederaufbauprospekt wird für Kapitalerhöhungen von bis zu 150 % des ausstehenden Kapitals innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten verfügbar sein. Die neue Regelung gilt bis Ende 2022.

Änderungen an MiFID II und Prospektverordnung bald in Kraft

Die Änderung der MiFID II tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie innerhalb von neun Monaten ab diesem Datum in nationales Recht umsetzen. Die Bestimmungen werden zwölf Monate nach dem Inkrafttreten der Richtlinie zur Anwendung kommen.

Die Änderung der Prospektverordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Über die Änderung des Verbriefungsrahmens der EU soll das Europäische Parlament auf seiner Plenartagung im März abstimmen. Anschließend erfolgt die Annahme im Rat.

(Rat der EU vom 15.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com

28.05.2026

KfW Research revidiert Wachstumsprognose

Die deutsche Wirtschaft ist mit einem Wachstum von 0,3 % im Vergleich zum Vorquartal solide ins Jahr 2026 gestartet. Im Ranking der großen Euroländer hat sich Deutschland damit im ersten Vierteljahr auf Rang 2 hinter Spanien geschoben, dessen Wirtschaft um 0,6 % im Vergleich zum Vorquartal wuchs. Der Krieg im Iran trübt nun aber die Konjunkturaussichten deutlich.

KfW Research revidiert Wachstumsprognose
Meldung

© Fotolia

27.05.2026

Nur ein Drittel der Finanzinstitute sieht sich für EU-AML-Paket gerüstet

Die Bekämpfung von Geldwäsche tritt in eine entscheidende Phase, doch den Finanzinstituten in Deutschland droht bei der Umsetzung der neuen EU-Regeln die Zeit davonzulaufen. Laut der PwC EMEA AML Survey 2026, für die über 500 Entscheider:innen in 40 Ländern befragt wurden, glaubt nur rund ein Drittel (34 %) der Institute in Deutschland, die zentrale Compliance-Frist

Nur ein Drittel der Finanzinstitute sieht sich für EU-AML-Paket gerüstet
Meldung

© Coloures-Pic/fotolia.com

26.05.2026

Digitalisierung ist Top-Priorität der CFOs für ihre Finanzfunktion

Digitalisierung gehört für CFOs zu den wichtigsten Aufgaben. Doch zwischen Anspruch und Realität klafft eine deutliche Lücke. Das zeigt die Studie „Digital CFO 2026“ der WHU – Otto Beisheim School of Management und PwC Deutschland, für die 207 Finanzchefinnen und Finanzchefs aus Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt wurden. Zwar bewerten CFOs die Bedeutung der

Digitalisierung ist Top-Priorität der CFOs für ihre Finanzfunktion
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)