• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BaFin begrüßt Berichte der EU-Aufsichtsbehörden zum Greenwashing

05.06.2023

BaFin begrüßt Berichte der EU-Aufsichtsbehörden zum Greenwashing

Die Finanzaufsicht BaFin begrüßt die Berichte zum Greenwashing, die die Europäischen Aufsichtsbehörden der Europäischen Kommission vorgelegt haben.

Beitrag mit Bild

©jirsak/123rf.com

Greenwashing spielt in der Aufsicht und in der öffentlichen Wahrnehmung eine immer größere Rolle. Die EU-Kommission hatte daher ein Konsultationsersuchen an die drei Europäischen Aufsichtsbehörden gerichtet und bis Ende Mai 2023 zunächst um Zwischenberichte gebeten. Neben der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sind dies die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Die finalen Berichte sollen bis zum 31.05.2024 vorgelegt werden.

Die EU-Kommission will sich auf diesem Weg vor allem die praktischen Erfahrungen der in ESMA, EBA und EIOPA vertretenen nationalen Aufsichtsbehörden zunutze machen. Dazu zählt auch die BaFin, die an allen drei Zwischenberichten mitgewirkt hat. Das Sustainability Standing Committee der ESMA, das den Bericht der ESMA erarbeitet hat, wird von Dr. Thorsten Pötzsch geleitet, dem Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht bei der BaFin. Auch die BaFin hat sich das Thema Sustainable Finance und die Bekämpfung von Greenwashing, also irreführende Aussagen über Nachhaltigkeitsprofile oder -ziele, als eines ihrer zehn Mittelfristziele auf die Agenda gesetzt.

Zentrale Aussagen des Zwischenberichts

Da eine offizielle Definition des Begriffs „Greenwashing“ bislang nicht existiert, begrüßt es die BaFin ausdrücklich, dass die Zwischenberichte ein gemeinsam entwickeltes erstes Begriffsverständnis und eine Kategorisierung von Greenwashing-Fallgruppen enthalten.

Definition des Begriffs „Greenwashing“

Von Greenwashing spricht man in der Regel, wenn Finanzprodukte oder Unternehmen als nachhaltiger dargestellt werden, als dies den tatsächlichen Umständen entspricht. Ziel der BaFin ist es, eine irreführende Vermarktung zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu vermeiden. Neben den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation, unter anderem zu konkreten Greenwashing-Verdachtsfällen (call for evidence), enthalten die Zwischenberichte auch die Auswertung einer Umfrage zu Greenwashing-Risiken sowie vorläufige Vorschläge für Verbesserungen oder Überarbeitungen des regulatorischen Rahmenwerkes.

Greenwashing kommt im gesamten ESG-Spektrum vor (Environmental, Social, Governance), betrifft also Umwelt- und soziale Aspekte und die Unternehmensführung. Aus Greenwashing oder dem Verdacht auf Greenwashing können sich finanzielle Risiken für Unternehmen, den Finanzmarkt und für Anlegerinnen und Anleger ergeben.

Mehr Transparenz von ESG-Informationen

Verlässliche Daten und IT-Systeme spielen in der Bereitstellung von ESG-Informationen und in der laufenden Aufsicht eine große Rolle. Die Europäischen Aufsichtsbehörden schlagen in ihren Zwischenberichten vor, die Transparenz von ESG-Informationen zu steigern. Aus Sicht der BaFin ist Transparenz bei einem so komplexen Thema wie Nachhaltigkeit wesentlich. Denn nur, wenn institutionelle Investoren und private Anlegerinnen und Anleger über verständliche und aussagekräftige Informationen verfügen, können sie entscheiden, ob die als nachhaltig gekennzeichneten Investitionen ihrem individuellen Verständnis von Nachhaltigkeit entsprechen.

Zudem müssen die Benennung und das Labelling von Finanzinstrumenten klaren Regularien unterliegen. Das regulatorische Rahmenwerk weist aktuell noch Lücken auf. ESMA, EBA und EIOPA fordern deshalb, die bisherige Regulierung auf Konsistenz zu prüfen.

Wichtig sei auch, dass sowohl Markteilnehmer und Aufsichtsbehörden ihre Expertise auf dem Gebiet Sustainable Finance weiter ausbauen. Die BaFin hat dazu das Zentrum Sustainable Finance eingerichtet.

(BaFin vom 01.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com

24.12.2025

Frohe Weihnachten!

Die CORPORATE FINANCE-Redaktion wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten! Mögen diese besonderen Tage erfüllt sein von Wärme, Freude und entspannten Momenten im Kreise Ihrer Familie und Freunde. Nutzen Sie die Zeit, um zur Ruhe zu kommen, Kraft zu tanken und die kleinen sowie großen Freuden dieser festlichen Zeit in vollen Zügen zu genießen. Wir

Frohe Weihnachten!
Meldung

© alexlmx/fotolia.com

23.12.2025

M&A-Boom: Private Equity erreicht neuen Höchststand

Die M&A-Aktivitäten ausländischer Investoren in Deutschland liegen im Jahr 2025 annähernd auf dem Niveau des Vorjahrs: Insgesamt 1.233 Transaktionen dürften bis zum Jahresende stattfinden – 2024 waren es in Summe 1.205 Deals. Das Transaktionsvolumen wird allerdings mit voraussichtlich rund 118 Milliarden Euro deutlich höher sein als im Vorjahr (2024: rund 101 Milliarden Euro). Grund dafür

M&A-Boom: Private Equity erreicht neuen Höchststand
Meldung

© habrda/ fotolia.com

22.12.2025

Automobilzulieferer: Fast jeder fünfte Betrieb finanziell angeschlagen

Die Automobilindustrie befindet sich in einer tiefgreifenden Transformation, die Zulieferbetriebe weltweit vor immense Herausforderungen stellt. Laut dem aktuellen Deloitte Supplier Risk Monitor 2025/2026 sind die Risikowerte in fast allen untersuchten Bereichen deutlich gestiegen. Die Analyse von 19 verschiedenen Komponenten-Clustern zeigt: Die finanzielle Situation vieler Zulieferer vor allem in Europa ist prekär, und ein erheblicher Teil

Automobilzulieferer: Fast jeder fünfte Betrieb finanziell angeschlagen
Corporate Finance Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank