09.05.2017

BaFin beschränkt den CFD-Handel

Beitrag mit Bild

©interstid/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG erlassen. Sie beschränkt damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs). Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden nicht mehr angeboten werden.

„Mit der Beschränkung des CFD-Handels machen wir erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch“, erläutert Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele die Maßnahme der BaFin. Bei CFDs mit Nachschusspflicht hat die Aufsicht erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz. Sie haben ein für Privatkunden unkalkulierbares Verlustrisiko. Das Verlustrisiko ist nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern kann sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen. „Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren. Die Beschränkung des CFD-Handels ist deshalb ein notwendiger Schritt zum Schutz der Privatanleger“, erklärt Roegele das Einschreiten der Aufsicht.

Zukunft der CFDs

Anbieter von CFDs mit Nachschusspflicht haben ab der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung drei Monate Zeit, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Einige Anbieter haben bereits CFDs ohne Nachschusspflicht im Programm oder aufgrund der geplanten Allgemeinverfügung angekündigt, solche Angebote zu schaffen.

Was sind CFDs?

CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren. Basiswerte können beispielsweise Aktien, Indizes, Währungspaare oder Zinssätze sein. Der Anleger spekuliert auf eine positive oder negative Kursänderung des Basiswerts. Bei Kursänderungen des Basiswerts werden die entsprechenden Kursgewinne oder Kursverluste im CFD nachvollzogen. Bei einer positiven Differenz erhält der Anleger vom CFD-Anbieter den Differenzbetrag, bei einer negativen Differenz muss der Privatanleger die Differenz dem CFD-Anbieter ausgleichen.

(BaFin, Mitteilung vom 08.05.2017/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© tashatuvango/fotolia.com

29.04.2026

Verwaltetes Vermögen wächst weltweit auf 147 Billionen US-Dollar

Das weltweit verwaltete Vermögen (Assets under Management, AuM) stieg im Jahr 2025 um 11 % auf 147 Billionen US-Dollar. Die Margen der Asset-Management-Unternehmen blieben stabil bei über 30 %. Trotz dieser starken Kennzahlen steht die globale Branche vor einem strukturellen Wendepunkt. Denn das Umsatzplus beruht zu 80 % auf positiven Marktentwicklungen, während nachhaltige Nettozuflüsse nur einen begrenzten Beitrag

Verwaltetes Vermögen wächst weltweit auf 147 Billionen US-Dollar
Meldung

© kritchanut/fotolia.com

28.04.2026

M&A-Deal-Volumen bei Deutschlands Tech-Unternehmen steigt deutlich

Die Zahl der Übernahme-Deals bei deutschen Tech-Unternehmen ist 2025 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken – von 387 auf 375 Deals. Allerdings ist das Volumen der Transaktionen deutlich – um 28 % – auf umgerechnet gut 16 Milliarden Euro gestiegen, ein Plus von 3,5 Milliarden Euro im Vergleich zum Jahr 2024. Zum Vergleich: Den Höhepunkt erreichten

M&A-Deal-Volumen bei Deutschlands Tech-Unternehmen steigt deutlich
Meldung

© stanciuc/fotolia.com

27.04.2026

KI, ESG und Megadeals prägen Private Equity

Der europäische Private-Equity (PE)-Markt war im Jahr 2025 gespalten: Die Anzahl der Transaktionen sank um 8 % auf insgesamt 3.881 Deals, während das Gesamtvolumen um 28 % auf 457,6 Milliarden Euro stieg. Vor allem Megadeals – Transaktionen jenseits der Eine-Milliarde-Euro-Schwelle – trieben den Markt. Demgegenüber fanden kleinere und mittlere Deals seltener statt. Dieser K-förmige Markt – oben

KI, ESG und Megadeals prägen Private Equity
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)