09.05.2017

BaFin beschränkt den CFD-Handel

Beitrag mit Bild

©interstid/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG erlassen. Sie beschränkt damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs). Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden nicht mehr angeboten werden.

„Mit der Beschränkung des CFD-Handels machen wir erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch“, erläutert Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele die Maßnahme der BaFin. Bei CFDs mit Nachschusspflicht hat die Aufsicht erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz. Sie haben ein für Privatkunden unkalkulierbares Verlustrisiko. Das Verlustrisiko ist nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern kann sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen. „Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren. Die Beschränkung des CFD-Handels ist deshalb ein notwendiger Schritt zum Schutz der Privatanleger“, erklärt Roegele das Einschreiten der Aufsicht.

Zukunft der CFDs

Anbieter von CFDs mit Nachschusspflicht haben ab der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung drei Monate Zeit, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Einige Anbieter haben bereits CFDs ohne Nachschusspflicht im Programm oder aufgrund der geplanten Allgemeinverfügung angekündigt, solche Angebote zu schaffen.

Was sind CFDs?

CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren. Basiswerte können beispielsweise Aktien, Indizes, Währungspaare oder Zinssätze sein. Der Anleger spekuliert auf eine positive oder negative Kursänderung des Basiswerts. Bei Kursänderungen des Basiswerts werden die entsprechenden Kursgewinne oder Kursverluste im CFD nachvollzogen. Bei einer positiven Differenz erhält der Anleger vom CFD-Anbieter den Differenzbetrag, bei einer negativen Differenz muss der Privatanleger die Differenz dem CFD-Anbieter ausgleichen.

(BaFin, Mitteilung vom 08.05.2017/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©peshkova/123rf.com

11.08.2026

Jedes vierte Startup hat wegen KI auf Neueinstellungen verzichtet

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat Auswirkungen auf die Jobs in Tech-Startups. In den vergangenen zwölf Monaten hat rund jedes vierte Tech-Startup (27 %) wegen KI auf Neueinstellungen verzichtet, 7 % haben deshalb sogar Stellen abgebaut. Zugleich haben 16 % aber wegen KI zusätzliches Personal eingestellt, in jedem zweiten Startup (50 %) hat KI keine Auswirkungen auf den Personalbedarf.

Jedes vierte Startup hat wegen KI auf Neueinstellungen verzichtet
Meldung

©vege/fotolia.com

10.08.2026

Gebäudeenergieregister soll Finanzwirtschaft Daten liefern

Das geplante nationale Gebäudeenergieregister soll nach Angaben der Bundesregierung auch Finanzunternehmen bei der Bewertung und Finanzierung von Immobilien unterstützen. „Das Gebäudeenergieregister kann für Finanzunternehmen bei der Bepreisung von Krediten oder dem Zeichnungsgeschäft hilfreich sein, indem es erleichtert, energetische Kennzahlen verfügbar zu machen“, schreibt sie in der Antwort (21/7442) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis

Gebäudeenergieregister soll Finanzwirtschaft Daten liefern
Meldung

© vege/fotolia.com

06.08.2026

Kritische Rohstoffe aus China: Sechs von zehn Firmen fürchten Stillstand

Sechs von zehn Unternehmen, die kritische Rohstoffe direkt oder indirekt benötigen, befürchten Produktionsstopps oder Verzögerungen, sollte China seine Beschränkungen bei kritischen Rohstoffen wie Seltene Erden, Lithium oder Gallium ausweiten. 88 % rechnen mit höheren Beschaffungskosten, 71 % mit Lieferengpässen, vier von zehn droht der Verlust von Kunden. Das zeigt eine Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW)

Kritische Rohstoffe aus China: Sechs von zehn Firmen fürchten Stillstand
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)