09.05.2017

BaFin beschränkt den CFD-Handel

Beitrag mit Bild

©interstid/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG erlassen. Sie beschränkt damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs). Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden nicht mehr angeboten werden.

„Mit der Beschränkung des CFD-Handels machen wir erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch“, erläutert Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele die Maßnahme der BaFin. Bei CFDs mit Nachschusspflicht hat die Aufsicht erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz. Sie haben ein für Privatkunden unkalkulierbares Verlustrisiko. Das Verlustrisiko ist nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern kann sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen. „Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren. Die Beschränkung des CFD-Handels ist deshalb ein notwendiger Schritt zum Schutz der Privatanleger“, erklärt Roegele das Einschreiten der Aufsicht.

Zukunft der CFDs

Anbieter von CFDs mit Nachschusspflicht haben ab der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung drei Monate Zeit, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Einige Anbieter haben bereits CFDs ohne Nachschusspflicht im Programm oder aufgrund der geplanten Allgemeinverfügung angekündigt, solche Angebote zu schaffen.

Was sind CFDs?

CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren. Basiswerte können beispielsweise Aktien, Indizes, Währungspaare oder Zinssätze sein. Der Anleger spekuliert auf eine positive oder negative Kursänderung des Basiswerts. Bei Kursänderungen des Basiswerts werden die entsprechenden Kursgewinne oder Kursverluste im CFD nachvollzogen. Bei einer positiven Differenz erhält der Anleger vom CFD-Anbieter den Differenzbetrag, bei einer negativen Differenz muss der Privatanleger die Differenz dem CFD-Anbieter ausgleichen.

(BaFin, Mitteilung vom 08.05.2017/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

Corporate Finance

08.10.2026

Future Finance Conference 2026: Finance neu denken

Die Finanzfunktion erlebt aktuell einen tiefgreifenden Wandel. Künstliche Intelligenz, intelligente Automatisierung, datengetriebene Steuerung und neue Formen der Zusammenarbeit verändern nicht nur Prozesse, sondern auch die Rolle von CFOs und Finance-Teams grundlegend. Die Future Finance Conference 2026 greift diese Entwicklungen auf und bietet eine Plattform für alle, die die Zukunft von Finance aktiv mitgestalten wollen.  Am

Future Finance Conference 2026: Finance neu denken
Meldung

© WrightStudio/fotolia.com

08.10.2026

Deutscher Wagniskapitalmarkt erlebt sehr starkes drittes Quartal

Der deutsche Venture-Capital-Markt hat ein sehr erfolgreiches drittes Quartal erlebt. Hiesige Start-ups sammelten mehr als 4,5 Milliarden Euro ein – das war nochmal ein gutes Drittel mehr als im starken Vorquartal und fast viermal mehr als im dritten Quartal 2025. Gemessen am Dealvolumen war es das stärkste Quartal seit dem vierten Quartal 2021. Insgesamt erhielten

Deutscher Wagniskapitalmarkt erlebt sehr starkes drittes Quartal
Meldung

©Sondem/fotolia.com

07.10.2026

Deutsche Auslandsinvestitionen: Seit 2010 mehr als verdoppelt

Deutsche Unternehmen haben den Wert ihrer Direktinvestitionen im Ausland seit 2010 mehr als verdoppelt. Der Bestand an deutschen Direktinvestitionen im Ausland lag im Jahr 2024 (letztverfügbarer Datenstand) bei 1.689 Milliarden Euro. Das zeigt eine vom Auswärtigen Amt geförderte IW-Analyse auf Basis von Daten der Deutschen Bundesbank. Gründe hierfür sind vermehrt niedrige Produktionskosten im Ausland. Das

Deutsche Auslandsinvestitionen: Seit 2010 mehr als verdoppelt
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)