09.05.2017

BaFin beschränkt den CFD-Handel

Beitrag mit Bild

©interstid/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG erlassen. Sie beschränkt damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs). Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden nicht mehr angeboten werden.

„Mit der Beschränkung des CFD-Handels machen wir erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch“, erläutert Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele die Maßnahme der BaFin. Bei CFDs mit Nachschusspflicht hat die Aufsicht erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz. Sie haben ein für Privatkunden unkalkulierbares Verlustrisiko. Das Verlustrisiko ist nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern kann sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen. „Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren. Die Beschränkung des CFD-Handels ist deshalb ein notwendiger Schritt zum Schutz der Privatanleger“, erklärt Roegele das Einschreiten der Aufsicht.

Zukunft der CFDs

Anbieter von CFDs mit Nachschusspflicht haben ab der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung drei Monate Zeit, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Einige Anbieter haben bereits CFDs ohne Nachschusspflicht im Programm oder aufgrund der geplanten Allgemeinverfügung angekündigt, solche Angebote zu schaffen.

Was sind CFDs?

CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren. Basiswerte können beispielsweise Aktien, Indizes, Währungspaare oder Zinssätze sein. Der Anleger spekuliert auf eine positive oder negative Kursänderung des Basiswerts. Bei Kursänderungen des Basiswerts werden die entsprechenden Kursgewinne oder Kursverluste im CFD nachvollzogen. Bei einer positiven Differenz erhält der Anleger vom CFD-Anbieter den Differenzbetrag, bei einer negativen Differenz muss der Privatanleger die Differenz dem CFD-Anbieter ausgleichen.

(BaFin, Mitteilung vom 08.05.2017/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© fotogestoeber/fotolia.com

22.04.2026

In Deutschland wird wieder mehr gegründet

Die Gründungslandschaft in Deutschland kommt wieder in Bewegung: Sowohl im gewerblichen Bereich als auch in den Freien Berufen sowie in der Land- und Forstwirtschaft wurden 2025 mehr selbstständige Tätigkeiten im Vollerwerb aufgenommen als in den Vorjahren. Insgesamt wagten rund 395.000 Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit. Die aktuellen Zahlen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn

In Deutschland wird wieder mehr gegründet
Meldung

©pitinan/123rf.com

21.04.2026

Nur jedes zweite Unternehmen evaluiert Technologieinvestitionen

Technologie kann die Leistungsfähigkeit von Unternehmen deutlich verbessern. Etwa durch effizientere Prozesse, schnellere Entscheidungen und neues Wachstum. 79 % berücksichtigen sie bereits bei der Bewertung ihrer Leistung. Gleichzeitig messen jedoch nur die Hälfte der Unternehmen systematisch, ob sich diese Investitionen auch wirtschaftlich auszahlen und welchen konkreten Beitrag sie zum Ergebnis leisten.  Das zeigt die Studie „Performance

Nur jedes zweite Unternehmen evaluiert Technologieinvestitionen
Meldung

©psdesign1/fotolia.com

21.04.2026

Industrie investiert verstärkt im Ausland

Die deutsche Industrie investiert immer öfter im Ausland. In diesem Jahr planen 43 % der Industriebetriebe Investitionen außerhalb von Deutschland – im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um 3 Prozentpunkte. Das ist das Ergebnis einer Sonderauswertung zu den Auslandsinvestitionen unter 1.700 Industrieunternehmen aus der aktuellen DIHK-Konjunkturumfrage. Danach hat insbesondere das Motiv der Kosteneinsparung

Industrie investiert verstärkt im Ausland
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)