09.05.2017

BaFin beschränkt den CFD-Handel

Beitrag mit Bild

©interstid/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG erlassen. Sie beschränkt damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs). Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden nicht mehr angeboten werden.

„Mit der Beschränkung des CFD-Handels machen wir erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch“, erläutert Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele die Maßnahme der BaFin. Bei CFDs mit Nachschusspflicht hat die Aufsicht erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz. Sie haben ein für Privatkunden unkalkulierbares Verlustrisiko. Das Verlustrisiko ist nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern kann sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen. „Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren. Die Beschränkung des CFD-Handels ist deshalb ein notwendiger Schritt zum Schutz der Privatanleger“, erklärt Roegele das Einschreiten der Aufsicht.

Zukunft der CFDs

Anbieter von CFDs mit Nachschusspflicht haben ab der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung drei Monate Zeit, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Einige Anbieter haben bereits CFDs ohne Nachschusspflicht im Programm oder aufgrund der geplanten Allgemeinverfügung angekündigt, solche Angebote zu schaffen.

Was sind CFDs?

CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren. Basiswerte können beispielsweise Aktien, Indizes, Währungspaare oder Zinssätze sein. Der Anleger spekuliert auf eine positive oder negative Kursänderung des Basiswerts. Bei Kursänderungen des Basiswerts werden die entsprechenden Kursgewinne oder Kursverluste im CFD nachvollzogen. Bei einer positiven Differenz erhält der Anleger vom CFD-Anbieter den Differenzbetrag, bei einer negativen Differenz muss der Privatanleger die Differenz dem CFD-Anbieter ausgleichen.

(BaFin, Mitteilung vom 08.05.2017/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© cirquedesprit/fotolia.com

01.12.2025

Trotz Demografie stagnieren Nachfolgezahlen

Für insgesamt rund 186.000 Unternehmen steht nach Schätzungen des IfM Bonn in den kommenden fünf Jahren eine Nachfolge an, weil die Eigentümerinnen und Eigentümer aufgrund von Alter, Krankheit oder Tod aus der Geschäftsführung ausscheiden. Trotz der zunehmenden Alterung der Unternehmerinnen und Unternehmer sind dies jährlich rund 800 Unternehmen weniger als im vorherigen Schätzzeitraum des IfM

Trotz Demografie stagnieren Nachfolgezahlen
Meldung

Esker Advertorial

26.11.2025

KI macht Finanzentscheider schneller, smarter, strategischer

Die Anforderungen an CFOs und Finanzexperten steigen: strategisches Handeln ist gefragt. Durch die KI-gestützte Automatisierung lassen sich Entscheidungen verbessern, Prozesse vernetzen und Wachstum gezielt fördern. Erfahren Sie, wie das Office of the CFO zur digitalen Schaltzentrale wird – mit klarer Vision und echtem Mehrwert. Hier können Sie den Praxisleitfaden downloaden. (Advertorial von Esker)

KI macht Finanzentscheider schneller, smarter, strategischer
Meldung

©Maksim Kabakou/fotolia.com

26.11.2025

KfW Research prognostiziert für 2026 Wachstum von 1,5%

Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) hat im dritten Quartal stagniert. Noch ist der Aufschwung in Deutschland nicht sichtbar, die Frühindikatoren zeigen in der Gesamtschau kein eindeutig positives Bild. KfW Research rechnet aber damit, dass die Wirtschaftsleistung im Schlussquartal 2025 leicht zulegt. Nach zwei Jahren Rezession prognostizieren die Ökonomen der KfW für das Gesamtjahr 2025 unverändert ein

KfW Research prognostiziert für 2026 Wachstum von 1,5%
Corporate Finance Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank