09.05.2017

BaFin beschränkt den CFD-Handel

Beitrag mit Bild

©interstid/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG erlassen. Sie beschränkt damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs). Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden nicht mehr angeboten werden.

„Mit der Beschränkung des CFD-Handels machen wir erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch“, erläutert Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele die Maßnahme der BaFin. Bei CFDs mit Nachschusspflicht hat die Aufsicht erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz. Sie haben ein für Privatkunden unkalkulierbares Verlustrisiko. Das Verlustrisiko ist nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern kann sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen. „Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren. Die Beschränkung des CFD-Handels ist deshalb ein notwendiger Schritt zum Schutz der Privatanleger“, erklärt Roegele das Einschreiten der Aufsicht.

Zukunft der CFDs

Anbieter von CFDs mit Nachschusspflicht haben ab der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung drei Monate Zeit, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Einige Anbieter haben bereits CFDs ohne Nachschusspflicht im Programm oder aufgrund der geplanten Allgemeinverfügung angekündigt, solche Angebote zu schaffen.

Was sind CFDs?

CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren. Basiswerte können beispielsweise Aktien, Indizes, Währungspaare oder Zinssätze sein. Der Anleger spekuliert auf eine positive oder negative Kursänderung des Basiswerts. Bei Kursänderungen des Basiswerts werden die entsprechenden Kursgewinne oder Kursverluste im CFD nachvollzogen. Bei einer positiven Differenz erhält der Anleger vom CFD-Anbieter den Differenzbetrag, bei einer negativen Differenz muss der Privatanleger die Differenz dem CFD-Anbieter ausgleichen.

(BaFin, Mitteilung vom 08.05.2017/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© Sergey Nivens/fotolia.com

21.07.2026

Konjunkturerwartungen steigen kräftig

Im Juli steigen die Erwartungen erneut kräftig an. Der ZEW-Index steigt um 15,8 Punkte stark an und beträgt nun plus 26,3 Punkte. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage erfährt ebenfalls einen Anstieg, wenn auch in einem geringeren Ausmaß. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 77,6 Punkten um plus 3,4 Punkte über dem Vormonatswert. Reformpaket

Konjunkturerwartungen steigen kräftig
Meldung

©alfaphoto/123rf.com

20.07.2026

Deutscher Wagniskapitalmarkt mit stärkstem Quartal seit vier Jahren

Start-ups in Deutschland haben im zweiten Quartal 3,4 Milliarden Euro eingesammelt – rund 1,8 Milliarden Euro mehr als in den drei Monaten zuvor. Es war das stärkste Quartal seit dem zweiten Quartal 2022. Das Volumen wurde dabei durch sieben Megatransaktionen von mehr als 100 Millionen Euro getrieben, darunter einem erfassten KI-Milliardendeal. „Mit einem Volumen von

Deutscher Wagniskapitalmarkt mit stärkstem Quartal seit vier Jahren
Meldung

©tadamichi/fotolia.com

16.07.2026

Wirtschaftsprüfer wachsen trotz Rezession weiter

Der deutsche Markt für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung bleibt auf Wachstumskurs. Nach einem Plus von 7,6% im Jahr 2024 stieg das Marktvolumen 2025 um 6,1% auf 22,6 Milliarden Euro. Die 25 umsatzstärksten Gesellschaften legten im Durchschnitt sogar um 8,1% zu. Das zeigen erste Ergebnisse der Lünendonk-Studie 2026, die im August erscheinen soll. Deloitte erreicht erstmals Platz

Wirtschaftsprüfer wachsen trotz Rezession weiter
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)