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08.12.2016

Bankenregulierung: VÖB warnt vor negativen Folgen für langfristige Finanzierungen

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Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, stellt in einer neuen Publikation mögliche negative Effekte der Bankenregulierung auf die Rahmenbedingungen für langfristige Finanzierungen dar.

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, stellt in einer neuen Publikation mögliche negative Effekte der Bankenregulierung auf die Rahmenbedingungen für langfristige Finanzierungen dar.

Hierzu Prof. Dr. Liane Buchholz, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB: „Unternehmer und Privatkunden finanzieren ihre Investitionen in der Regel über langlaufende und festverzinste Bankkredite. Banken übernehmen bei langfristigen Finanzierungen insbesondere die Zinsänderungsrisiken ihrer Kunden. Dies ermöglicht berechenbare und planbare Finanzierungen. Zudem leisten Banken mit der Transformation von Fristen und Risiken wichtige Funktionen für die Volkswirtschaft und sorgen für einen stabileren Finanzmarkt. Einige Regulierungsvorhaben könnten jedoch die Rahmenbedingungen für langfristige Finanzierungen verschlechtern und damit die Kapazitäten der Banken zur Vergabe langfristiger Kredite einschränken.“

Als Beispiel nennt Buchholz die Leverage Ratio, die risikoarmes und margenschwaches Geschäft in den Bereichen Fördergeschäft, Immobiliendarlehen sowie in der Staats- und Kommunalfinanzierung benachteiligen könnte.

Schließlich plädiert Buchholz dafür, „die Banken- und Finanzmarktregulierung daraufhin zu überprüfen, inwiefern Regeln und Vorhaben der auf Langfristigkeit ausgerichteten Finanzierungskultur in Europa schaden. Die Alternativen zur Langfristfinanzierung durch Kreditinstitute sind ein intensiveres Engagement des weniger regulierten Kapitalmarktes oder die verstärkte Vergabe kurzfristiger Kredite durch das Bankensystem. Beide Optionen dienen weder der Stabilität des Finanzsystems noch der besseren Finanzierung der Realwirtschaft oder der Bevölkerung.“

Weitere Informationen finden Sie hier.

(Pressemitteilung VÖB vom 06.12.2016)


Redaktion

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