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29.04.2022

BDU aktualisiert seine Grundsätze Ordnungsgemäßer Planung (GoP)

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) hat seine Grundsätze Ordnungsgemäßer Planung (GoP) überarbeitet und dabei Anforderungen berücksichtigt, die sich für Unternehmen durch neue gesetzliche Vorgaben oder im Hinblick auf eine größere Nachhaltigkeit ergeben. Eine plausible, nachvollziehbare und transparente Unternehmensplanung erachtet der BDU als elementare Grundlage für eine auf Dauer und Erfolg ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit. In der Unternehmensberater-Praxis werde immer wieder deutlich, wie wichtig realistische Annahmen, zukunftsbezogene Analysen und gut aufbereitete Daten seien.

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Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) hat seine Grundsätze Ordnungsgemäßer Planung (GoP) überarbeitet und dabei Anforderungen berücksichtigt, die sich für Unternehmen durch neue gesetzliche Vorgaben oder im Hinblick auf eine größere Nachhaltigkeit ergeben. Eine plausible, nachvollziehbare und transparente Unternehmensplanung erachtet der BDU als elementare Grundlage für eine auf Dauer und Erfolg ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit. In der Unternehmensberater-Praxis werde immer wieder deutlich, wie wichtig realistische Annahmen, zukunftsbezogene Analysen und gut aufbereitete Daten seien.

BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Seit der ersten Veröffentlichung vor 16 Jahren haben sich die GoP zu einem Planungsstandard entwickelt, der Eingang in zahlreiche weitere Leitlinien und Regeln gefunden hat, zum Beispiel beim IdW S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Mit der Neuauflage gehen wir diesen Weg konsequent weiter. Unsere Überzeugung ist: Eine fundierte Planung sollte die Voraussetzung für unternehmerisches Handeln sein.“

Für die GoP-Neuauflage hat ein Arbeitskreis im BDU mit Experten aus unterschiedlichen Fachverbänden über mehrere Monate zusammengearbeitet. Anlass für die Überarbeitung zum jetzigen Zeitpunkt war das im letzten Jahr in Deutschland in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Hierin sind klare Vorgaben für die Risikofrüherkennung enthalten, für die eine optimale Analyse der eigenen Unternehmensdaten als Kennzahlensystem unerlässlich ist.

Alle haftungsbegrenzten Unternehmen – neben Aktiengesellschaften auch GmbHs und GmbHs & Co.KGs – sind unabhängig von der Größe des Unternehmens verpflichtet, `bestandsgefährdende Entwicklungen` frühzeitig zu erkennen und geeignete Vorsorge zu gewährleisten. „Eine Planung, die den aktuellen Stand von Wissenschaft, Recht und Praxis berücksichtigt, sichert Unternehmen die Überlebensfähigkeit und bietet zusätzlich eine Haftungsvermeidung beziehungsweise einen -ausschluss. Gleichzeitig schafft der Anwender durch eine genaue, nachvollziehbare Dokumentation die Voraussetzung für eine erfolgreiche Eigen- und Fremdfinanzierung“, so Ralf Presber, Leiter des Arbeitskreises zur GoP-Neuauflage sowie Vorstandsmitglied im BDU-Fachverband Unternehmensführung + Marketing. Zwingend notwendig sei, so der Unternehmensberater weiter, die strategische Planung auf die operative Ebene zu übertragen. Das gelte auch für kleinere Unternehmen, wobei man hier den zeitlichen und finanziellen Aufwand im Rahmen der GOP-Empfehlungen in angemessenem und situativ sinnvollem Umfang anpassen könne.

Gründe für die BDU-Planungs-Grundsätze

Der BDU erachtet die GoP als Standard mit Mindestanforderungen und insofern als Maßstab für Consultants sowohl für die Erstellung als auch für die Beurteilung von Unternehmensplanungen. Daneben sollen die Planungs-Grundsätze den Unternehmen als Orientierung und Leitfaden dienen, wenn eine Unternehmensplanung erstmalig erstellt oder angepasst werden soll.

Neuerungen in den GoP

Die GoP-Neuauflage berücksichtigt die neuen gesetzlichen Vorgaben bei der Unternehmensplanung. Aufgenommen wurden auch Handlungsempfehlungen für den Einsatz von massenbasierenden Methoden, wie `Predictive Planning & Forecasting` oder auf Künstlicher Intelligenz basierende IT-Systeme, um Planungsgrundlagen bzw. -daten zu erhalten. Deren Arbeitsweise sind verständlich zu beschreiben und der Unternehmensplanung beizufügen. Weiterhin sind nun auch die Anforderungen an eine nachhaltige Unternehmensentwicklung stärker einbezogen worden. Nachhaltigkeitsrisiken müssen im Rahmen der Planung erfasst und insbesondere die durch volkswirtschaftliche Risiken drohenden Wirtschaftskrisen und ihre Auswirkungen für das Unternehmen benannt werden. Und: Das Kapitel Kennzahlen wurde erweitert, um speziell kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) einen Anreiz zu verschaffen, ein eigenes Kennzahlensystem einzuführen.

(Pressemitteilung BDU vom 12.04.2022)


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