• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BDU aktualisiert seine Grundsätze Ordnungsgemäßer Planung (GoP)

29.04.2022

BDU aktualisiert seine Grundsätze Ordnungsgemäßer Planung (GoP)

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) hat seine Grundsätze Ordnungsgemäßer Planung (GoP) überarbeitet und dabei Anforderungen berücksichtigt, die sich für Unternehmen durch neue gesetzliche Vorgaben oder im Hinblick auf eine größere Nachhaltigkeit ergeben. Eine plausible, nachvollziehbare und transparente Unternehmensplanung erachtet der BDU als elementare Grundlage für eine auf Dauer und Erfolg ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit. In der Unternehmensberater-Praxis werde immer wieder deutlich, wie wichtig realistische Annahmen, zukunftsbezogene Analysen und gut aufbereitete Daten seien.

Beitrag mit Bild

©ngad/fotolia.com

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) hat seine Grundsätze Ordnungsgemäßer Planung (GoP) überarbeitet und dabei Anforderungen berücksichtigt, die sich für Unternehmen durch neue gesetzliche Vorgaben oder im Hinblick auf eine größere Nachhaltigkeit ergeben. Eine plausible, nachvollziehbare und transparente Unternehmensplanung erachtet der BDU als elementare Grundlage für eine auf Dauer und Erfolg ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit. In der Unternehmensberater-Praxis werde immer wieder deutlich, wie wichtig realistische Annahmen, zukunftsbezogene Analysen und gut aufbereitete Daten seien.

BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Seit der ersten Veröffentlichung vor 16 Jahren haben sich die GoP zu einem Planungsstandard entwickelt, der Eingang in zahlreiche weitere Leitlinien und Regeln gefunden hat, zum Beispiel beim IdW S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Mit der Neuauflage gehen wir diesen Weg konsequent weiter. Unsere Überzeugung ist: Eine fundierte Planung sollte die Voraussetzung für unternehmerisches Handeln sein.“

Für die GoP-Neuauflage hat ein Arbeitskreis im BDU mit Experten aus unterschiedlichen Fachverbänden über mehrere Monate zusammengearbeitet. Anlass für die Überarbeitung zum jetzigen Zeitpunkt war das im letzten Jahr in Deutschland in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Hierin sind klare Vorgaben für die Risikofrüherkennung enthalten, für die eine optimale Analyse der eigenen Unternehmensdaten als Kennzahlensystem unerlässlich ist.

Alle haftungsbegrenzten Unternehmen – neben Aktiengesellschaften auch GmbHs und GmbHs & Co.KGs – sind unabhängig von der Größe des Unternehmens verpflichtet, `bestandsgefährdende Entwicklungen` frühzeitig zu erkennen und geeignete Vorsorge zu gewährleisten. „Eine Planung, die den aktuellen Stand von Wissenschaft, Recht und Praxis berücksichtigt, sichert Unternehmen die Überlebensfähigkeit und bietet zusätzlich eine Haftungsvermeidung beziehungsweise einen -ausschluss. Gleichzeitig schafft der Anwender durch eine genaue, nachvollziehbare Dokumentation die Voraussetzung für eine erfolgreiche Eigen- und Fremdfinanzierung“, so Ralf Presber, Leiter des Arbeitskreises zur GoP-Neuauflage sowie Vorstandsmitglied im BDU-Fachverband Unternehmensführung + Marketing. Zwingend notwendig sei, so der Unternehmensberater weiter, die strategische Planung auf die operative Ebene zu übertragen. Das gelte auch für kleinere Unternehmen, wobei man hier den zeitlichen und finanziellen Aufwand im Rahmen der GOP-Empfehlungen in angemessenem und situativ sinnvollem Umfang anpassen könne.

Gründe für die BDU-Planungs-Grundsätze

Der BDU erachtet die GoP als Standard mit Mindestanforderungen und insofern als Maßstab für Consultants sowohl für die Erstellung als auch für die Beurteilung von Unternehmensplanungen. Daneben sollen die Planungs-Grundsätze den Unternehmen als Orientierung und Leitfaden dienen, wenn eine Unternehmensplanung erstmalig erstellt oder angepasst werden soll.

Neuerungen in den GoP

Die GoP-Neuauflage berücksichtigt die neuen gesetzlichen Vorgaben bei der Unternehmensplanung. Aufgenommen wurden auch Handlungsempfehlungen für den Einsatz von massenbasierenden Methoden, wie `Predictive Planning & Forecasting` oder auf Künstlicher Intelligenz basierende IT-Systeme, um Planungsgrundlagen bzw. -daten zu erhalten. Deren Arbeitsweise sind verständlich zu beschreiben und der Unternehmensplanung beizufügen. Weiterhin sind nun auch die Anforderungen an eine nachhaltige Unternehmensentwicklung stärker einbezogen worden. Nachhaltigkeitsrisiken müssen im Rahmen der Planung erfasst und insbesondere die durch volkswirtschaftliche Risiken drohenden Wirtschaftskrisen und ihre Auswirkungen für das Unternehmen benannt werden. Und: Das Kapitel Kennzahlen wurde erweitert, um speziell kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) einen Anreiz zu verschaffen, ein eigenes Kennzahlensystem einzuführen.

(Pressemitteilung BDU vom 12.04.2022)


Weitere Meldungen


Meldung

© Sergey Nivens/fotolia.com

21.07.2026

Konjunkturerwartungen steigen kräftig

Im Juli steigen die Erwartungen erneut kräftig an. Der ZEW-Index steigt um 15,8 Punkte stark an und beträgt nun plus 26,3 Punkte. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage erfährt ebenfalls einen Anstieg, wenn auch in einem geringeren Ausmaß. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 77,6 Punkten um plus 3,4 Punkte über dem Vormonatswert. Reformpaket

Konjunkturerwartungen steigen kräftig
Meldung

©alfaphoto/123rf.com

20.07.2026

Deutscher Wagniskapitalmarkt mit stärkstem Quartal seit vier Jahren

Start-ups in Deutschland haben im zweiten Quartal 3,4 Milliarden Euro eingesammelt – rund 1,8 Milliarden Euro mehr als in den drei Monaten zuvor. Es war das stärkste Quartal seit dem zweiten Quartal 2022. Das Volumen wurde dabei durch sieben Megatransaktionen von mehr als 100 Millionen Euro getrieben, darunter einem erfassten KI-Milliardendeal. „Mit einem Volumen von

Deutscher Wagniskapitalmarkt mit stärkstem Quartal seit vier Jahren
Meldung

©tadamichi/fotolia.com

16.07.2026

Wirtschaftsprüfer wachsen trotz Rezession weiter

Der deutsche Markt für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung bleibt auf Wachstumskurs. Nach einem Plus von 7,6% im Jahr 2024 stieg das Marktvolumen 2025 um 6,1% auf 22,6 Milliarden Euro. Die 25 umsatzstärksten Gesellschaften legten im Durchschnitt sogar um 8,1% zu. Das zeigen erste Ergebnisse der Lünendonk-Studie 2026, die im August erscheinen soll. Deloitte erreicht erstmals Platz

Wirtschaftsprüfer wachsen trotz Rezession weiter
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)