14.01.2016

Bessere Kontrolle der Finanzwirtschaft

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Neue EU-Bestimmungen zur Prüfung der Geschäftsabschlüsse insbesondere von Banken und Versicherungen sollen mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf in nationales Recht umgesetzt werden.

Dieses „Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG)“ soll am 17.06.2016 in Kraft treten, an dem auch die genannten EU-Rechtsakte wirksam werden. „Unternehmen von öffentlichem Interesse“, für die die Neuregelung gelten soll, sind neben Banken und Versicherungen auch andere, kapitalmarktorientierte Unternehmen. Der Stellungnahme des Normenkontrollrates zufolge fallen in Deutschland derzeit rund 3100 Unternehmen in diese Kategorie.

Abschlussprüfung: Lehren aus der Finanzkrise

Grund für die Neuregelung war, wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, die Rolle der Abschlussprüfer in der Finanzkrise. Die Europäische Kommission habe dazu im Oktober 2010 das Grünbuch „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise“ vorgelegt, auf das die jetzt umzusetzenden EU-Rechtsakte zurückgingen. Ziel sei „insbesondere eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie eine Steigerung der Aussagekraft des Prüfungsergebnisses und damit letztlich eine Stärkung des Binnenmarktes“. Daneben solle der von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dominierte Markt der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse auch für kleinere Konkurrenten geöffnet werden.

Deutsche Grundprinzipien sollen möglichst unverändert bleiben

Im europäischen Recht eingeräumte Mitgliedstaatenwahlrechte würden in weitem Umfang ausgeübt, schreibt die Bundesregierung. Das betreffe insbesondere Ausnahmen für Sparkassen und genossenschaftliche Finanzinstitute. Insgesamt blieben „die im deutschen Recht verankerten Grundprinzipien soweit wie möglich unverändert“, schreibt die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen bei einer Vielzahl von Gesetzen vor, darunter dem Handelsgesetzbuch, dem Publizitätsgesetz, dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, dem Genossenschaftsgesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Einem Teil der nach EU-Recht erforderlichen Änderungen sei bereits in dem schon im Juli 2015 eingebrachten Entwurf eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (18/6282) Genüge getan, schreibt die Bundesregierung.

(hib vom 12.01.2016/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©Sunnystudio/fotolia.com

17.06.2026

Start-ups in Europa: Großes Potenzial bleibt ungenutzt

In Frankreich, Deutschland und Großbritannien bleibt erhebliches Wachstumspotenzial ungenutzt. Ein ZEW Policy Brief untersucht auf Basis von mehr als neun Millionen Unternehmensgründungen in Europa, wo Start-ups entstehen und in welchen Regionen die Anzahl der vorhergesagten Werte von Start-up übertroffen werden. Es zeigt sich, dass sich die unternehmerische Dynamik in Europa auf Metropolen wie Paris, London

Start-ups in Europa: Großes Potenzial bleibt ungenutzt
Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

16.06.2026

Global Risk Landscape 2026: Nie war Risiko so allgegenwärtig

Risiken für Unternehmen tauchen überall auf: geopolitische Verschiebungen, technologische Disruption, wirtschaftliche Volatilität.

Global Risk Landscape 2026: Nie war Risiko so allgegenwärtig
Meldung

© stanciuc/fotolia.com

15.06.2026

Private-Equity-Markt weiter unter Druck

Die Investitionsaktivität von Private-Equity-(PE)-Investoren in Deutschland und Europa ist im ersten Quartal 2026 deutlich zurückgegangen. So sank die Zahl der PE-Transaktionen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 19 %. Damit erreichte der deutsche Markt den niedrigsten Stand seit dem zweiten Quartal 2021. Auch europaweit war ein ähnlicher Trend zu beobachten: Insgesamt fanden im ersten Quartal

Private-Equity-Markt weiter unter Druck
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)