14.01.2016

Bessere Kontrolle der Finanzwirtschaft

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Neue EU-Bestimmungen zur Prüfung der Geschäftsabschlüsse insbesondere von Banken und Versicherungen sollen mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf in nationales Recht umgesetzt werden.

Dieses „Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG)“ soll am 17.06.2016 in Kraft treten, an dem auch die genannten EU-Rechtsakte wirksam werden. „Unternehmen von öffentlichem Interesse“, für die die Neuregelung gelten soll, sind neben Banken und Versicherungen auch andere, kapitalmarktorientierte Unternehmen. Der Stellungnahme des Normenkontrollrates zufolge fallen in Deutschland derzeit rund 3100 Unternehmen in diese Kategorie.

Abschlussprüfung: Lehren aus der Finanzkrise

Grund für die Neuregelung war, wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, die Rolle der Abschlussprüfer in der Finanzkrise. Die Europäische Kommission habe dazu im Oktober 2010 das Grünbuch „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise“ vorgelegt, auf das die jetzt umzusetzenden EU-Rechtsakte zurückgingen. Ziel sei „insbesondere eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie eine Steigerung der Aussagekraft des Prüfungsergebnisses und damit letztlich eine Stärkung des Binnenmarktes“. Daneben solle der von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dominierte Markt der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse auch für kleinere Konkurrenten geöffnet werden.

Deutsche Grundprinzipien sollen möglichst unverändert bleiben

Im europäischen Recht eingeräumte Mitgliedstaatenwahlrechte würden in weitem Umfang ausgeübt, schreibt die Bundesregierung. Das betreffe insbesondere Ausnahmen für Sparkassen und genossenschaftliche Finanzinstitute. Insgesamt blieben „die im deutschen Recht verankerten Grundprinzipien soweit wie möglich unverändert“, schreibt die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen bei einer Vielzahl von Gesetzen vor, darunter dem Handelsgesetzbuch, dem Publizitätsgesetz, dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, dem Genossenschaftsgesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Einem Teil der nach EU-Recht erforderlichen Änderungen sei bereits in dem schon im Juli 2015 eingebrachten Entwurf eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (18/6282) Genüge getan, schreibt die Bundesregierung.

(hib vom 12.01.2016/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

19.03.2026

Automobilzulieferer vor schwieriger Dekade

Die Kfz-Zulieferindustrie steuert auf eine tiefgreifende Zäsur zu: Bis 2035 wird die Nachfrage nach Automobilkomponenten zwar jährlich um 3,5 % steigen. Davon profitieren aber längst nicht alle Unternehmen. Gewinner sind die Hersteller von Fahrzeugsoftware, Batterien und Elektrofahrzeugkomponenten. Sie können mit Wachstumsraten zwischen 13 und 16 % pro Jahr rechnen. Produzenten von Komponenten für Verbrennungsmotoren verlieren deutlich –

Automobilzulieferer vor schwieriger Dekade
Meldung

pitinan/123rf.com

18.03.2026

Trendwende bei Investitionen in Sicht?

Die Investitionstätigkeit in Deutschland verzeichnet eine durchwachsene Entwicklung. Die staatlichen Investitionen sind zum Jahresende 2025 sprunghaft gestiegen, die privaten Wohnbauinvestitionen haben nach langem Rückgang einen Wendepunkt erreicht. Dagegen mussten die Unternehmensinvestitionen im vierten Quartal einen deutlichen Rückschlag hinnehmen – trotz zuvor eher positiver Signale. Dies zeigt der Investitionsmonitor März 2026 von KfW Research. Staat investiert

Trendwende bei Investitionen in Sicht?
Meldung

© bluedesign/fotolia.com

17.03.2026

Einbruch der Konjunkturerwartungen infolge des Nahost-Kriegs

Nach dem kräftigen Anstieg zum Jahresbeginn brechen die Erwartungen über die Konjunktur Deutschlands im März ein. Sie liegen mit minus 0,5 Punkten um minus 58,8 Punkte unter dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage hat sich dagegen leicht verbessert. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 62,9 Punkten um plus 3,0 Punkte über dem

Einbruch der Konjunkturerwartungen infolge des Nahost-Kriegs
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)