14.01.2016

Bessere Kontrolle der Finanzwirtschaft

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Neue EU-Bestimmungen zur Prüfung der Geschäftsabschlüsse insbesondere von Banken und Versicherungen sollen mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf in nationales Recht umgesetzt werden.

Dieses „Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG)“ soll am 17.06.2016 in Kraft treten, an dem auch die genannten EU-Rechtsakte wirksam werden. „Unternehmen von öffentlichem Interesse“, für die die Neuregelung gelten soll, sind neben Banken und Versicherungen auch andere, kapitalmarktorientierte Unternehmen. Der Stellungnahme des Normenkontrollrates zufolge fallen in Deutschland derzeit rund 3100 Unternehmen in diese Kategorie.

Abschlussprüfung: Lehren aus der Finanzkrise

Grund für die Neuregelung war, wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, die Rolle der Abschlussprüfer in der Finanzkrise. Die Europäische Kommission habe dazu im Oktober 2010 das Grünbuch „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise“ vorgelegt, auf das die jetzt umzusetzenden EU-Rechtsakte zurückgingen. Ziel sei „insbesondere eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie eine Steigerung der Aussagekraft des Prüfungsergebnisses und damit letztlich eine Stärkung des Binnenmarktes“. Daneben solle der von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dominierte Markt der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse auch für kleinere Konkurrenten geöffnet werden.

Deutsche Grundprinzipien sollen möglichst unverändert bleiben

Im europäischen Recht eingeräumte Mitgliedstaatenwahlrechte würden in weitem Umfang ausgeübt, schreibt die Bundesregierung. Das betreffe insbesondere Ausnahmen für Sparkassen und genossenschaftliche Finanzinstitute. Insgesamt blieben „die im deutschen Recht verankerten Grundprinzipien soweit wie möglich unverändert“, schreibt die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen bei einer Vielzahl von Gesetzen vor, darunter dem Handelsgesetzbuch, dem Publizitätsgesetz, dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, dem Genossenschaftsgesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Einem Teil der nach EU-Recht erforderlichen Änderungen sei bereits in dem schon im Juli 2015 eingebrachten Entwurf eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (18/6282) Genüge getan, schreibt die Bundesregierung.

(hib vom 12.01.2016/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© Zerbor - Fotolia.com

15.10.2026

Cyberrisiken und KI setzen CEOs unter Druck

Die schwache Konjunktur bleibt für CEOs weltweit das größte Risiko. Laut dem aktuellen CEO Outlook Survey von EY-Parthenon nennen 44 % die wirtschaftliche Unsicherheit als zentrale Belastung. Cyberrisiken und Datenschutzbedrohungen folgen mit 40 %, technologische Umbrüche einschließlich KI mit 34 %. In Deutschland stehen Konjunktur- und Cyberrisiken mit jeweils 40 % gleichauf. Für die Studie

Cyberrisiken und KI setzen CEOs unter Druck
Meldung

© Erwin Wodicka /fotolia.com

14.10.2026

Steigende Kreditkosten: UKs CFOs setzen auf Sparkurs statt Expansion

Seit mehr als drei Jahren stehen geopolitische Konflikte an der Spitze der Risikoliste britischer Finanzchefs, zeigt die aktuelle Deloitte UK CFO Survey. Besonders die Eskalation des US-Iran-Konflikts und Ölpreise von über 100 US-Dollar je Barrel verstärken die Sorge vor Inflation und steigenden Zinsen. Finanzierungskosten auf Zweieinhalbjahreshoch Die Finanzchefs erwarten binnen zwölf Monaten eine Inflationsrate von

Steigende Kreditkosten: UKs CFOs setzen auf Sparkurs statt Expansion
Meldung

© weerapat1003/fotolia.com

13.10.2026

Klimaschutz als Milliardenchance für Unternehmen

Deutschlands Klimatransformation erfordert bis 2045 Investitionen von sechs Billionen Euro. Für Finanzvorstände wird die Finanzierung zum strategischen Thema. Entscheidend sind Kapitalkosten, Investitionsprioritäten und die Mobilisierung privaten Kapitals. Unternehmen müssen Investitionen deutlich steigern Laut einer Prognos-Studie im Auftrag der KfW sind jährlich 290 Milliarden Euro für die Klimaneutralität erforderlich. Knapp die Hälfte davon, rund 140 Milliarden

Klimaschutz als Milliardenchance für Unternehmen
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)