• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebswirtschaftliche Beratung ist förderungsfähig

18.01.2018

Betriebswirtschaftliche Beratung ist förderungsfähig

Beitrag mit Bild

©Sondem/fotolia.com

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die sich von ihrem Steuerberater über die reine steuerliche Beratung hinaus auch in betriebswirtschaftlichen Fragen beraten lassen, können hierfür besondere Zuschüsse des Bundes im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das über die Bewilligung von Zuschüsse entscheidet, haben auf Nachfrage des DStV ausdrücklich bestätigt, dass betriebswirtschaftliche Beratungen durch Steuerberater förderungsfähig sind.

Wer profitiert von einer betriebswirtschaftlichen Beratung?

Die betriebswirtschaftliche Beratung durch Steuerberater werde grundsätzlich als förderungsfähige Unternehmensberatung im Sinne der einschlägigen Förderrichtlinien gewertet. Eine gute Nachricht für die Berufsangehörigen und ihre Mandanten: Denn Steuerberater beraten nicht nur etablierte Unternehmen, sondern verstärkt auch junge Unternehmen in der Gründungsphase, die eine qualifizierte Beratung und Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragen besonders benötigen. Aber auch Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, können von einer Förderung profitieren. Gerade mittelständisch geprägte Unternehmen sehen ihren Steuerberater als ihren ersten Ansprechpartner und engsten Vertrauten in Sanierungsfragen. Sein Wissen und die Kenntnis der Unternehmensstrukturen geben ihm die Möglichkeit, dem Mandanten zielgerichtet Anregungen für die Entwicklung des Unternehmens zu geben. Der DStV begrüßt ausdrücklich, dass der Bund über seine öffentlichen Förderprogramme besondere Beratungszuschüsse für einen breiten Kreis von Unternehmen gewährt.

(DStV, PM vom 15.01.2018 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

29.06.2026

EU-Taxonomie bleibt Pflichtprogramm

Die EU-Taxonomie sollte ursprünglich dafür sorgen, dass Kapital stärker in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten fließt. Aber auch fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten ist die EU-Taxonomie für viele Finanzinstitute vor allem ein regulatorisches Pflichtprogramm und noch kein wirksamer Hebel für Portfoliosteuerung, Produktentwicklung oder Kapitalallokation. Das ist das Kernergebnis einer Analyse der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland. Für die

EU-Taxonomie bleibt Pflichtprogramm
Meldung

© anyaberkut/fotolia.com

25.06.2026

Der deutsche Mittelstand überschätzt seine Cyber-Abwehrkräfte

Mittelständische Unternehmen bewerten ihre Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe deutlich positiver als objektive Prüfungen. In vielen Fällen sind zudem die Investitionen in IT-Sicherheit zu niedrig, um die Komplexität aktueller IT-Landschaften und regulatorischer Anforderungen angemessen zu berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommt die PwC-Studie „Trügerische Sicherheit: der Mittelstand überschätzt seine Cyber-Resilienz“, der eine Befragung von 400 Führungskräften aus mittelständischen

Der deutsche Mittelstand überschätzt seine Cyber-Abwehrkräfte
Meldung

©fotomek/fotolia.com

24.06.2026

EU-Stresstest 2027: Mehr Proportionalität, neue Klimarisiken

Die Europäische Bankenaufsicht (European Banking Authority – EBA) konsultiert den überarbeiteten EU-weiten Stresstest. Dieser ist stärker risikoorientiert. Bei der Methodik, den Templates und Anleitungen, die bei dem Stresstest 2027 angewendet werden sollen, sind zum Beispiel die Datenanforderungen an die beaufsichtigten Unternehmen gesunken. Zudem sollen die Anforderungen des Stresstests mit aufsichtlichen Standards harmonisiert werden. Dadurch sinkt

EU-Stresstest 2027: Mehr Proportionalität, neue Klimarisiken
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)