• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BFH zur Abziehbarkeit von Fondsetablierungskosten

11.07.2018

BFH zur Abziehbarkeit von Fondsetablierungskosten

Beitrag mit Bild

©GerhardSeybert/fotolia.com

Kosten bei der Auflegung eines geschlossenen Fonds mit gewerblichen Einkünften können grundsätzlich sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) und aktualisierte in dem Urteil zugleich seine bisherige Rechtsprechung.

Zwar können Kosten bei der Auflegung eines geschlossenen Fonds mit gewerblichen Einkünften sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) aber mit Urteil vom 26.04.2018 (IV R 33/15) zugleich entschieden hat, stehen dabei anfallende Verluste im Fall des § 15b Abs. 3 EStG nur zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen aus dem Fonds zur Verfügung. Damit hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, die insoweit von Anschaffungskosten ausging, als durch die Einführung des § 15b EStG im Jahr 2005 überholt angesehen.

Die bisherige Rechtsprechung

Geschlossene Personengesellschaftsfonds (z.B. Schiffsfonds, Filmfonds, Windkraftfonds) waren in der Vergangenheit meist so konzipiert, dass sich in der Anfangsphase aus einer Vielzahl von Verträgen Kosten ergaben, die den Anlegern regelmäßig hohe Verluste vermittelten. Dabei konnte es sich z.B. um Provisionen für die Eigenkapitalvermittlung, um Kosten für die Fondskonzeption oder um Prospektkosten handeln. Der BFH sah hierin einen Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) und behandelte die streitigen Aufwendungen als Anschaffungskosten der vom Fonds beschafften Anlagegüter, die nur im Wege der Absetzung für Abnutzung verteilt über die Nutzungsdauer abgezogen werden konnten.

15b EStG änderte die Lage

Mit § 15b EStG hat der Gesetzgeber allerdings Ende 2005 grundsätzlich angeordnet, dass Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen im Jahr ihrer Entstehung nicht mehr mit anderen Einkünften ausgeglichen werden dürfen, sondern nur mit Einkünften, die der Anleger in den Folgejahren aus dem Steuerstundungsmodell erzielt.

Kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

Nach dem neuen Urteil des BFH erkennt der Gesetzgeber damit Steuerstundungsmodelle an, die dem Anleger aufgrund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit bieten, in der Anfangsphase der Investition seine Steuerlast zu senken. Derartige Vorteile sind daher auch bei modellhafter Gestaltung nicht mehr als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten anzusehen. Nach dem Urteil des BFH kommt es dabei nicht darauf an, ob im Einzelfall die Voraussetzungen des § 15b EStG tatsächlich vorliegen. Etablierungskosten eines gewerblichen Fonds sind danach sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Allerdings besteht eine Verlustverrechnungsbeschränkung, wenn Verluste bei Anwendung von § 15b Abs. 3 EStG die dort aufgeführten Grenzen überschreiten.

(BFH, PM vom 11.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© kevers/fotolia.com

20.05.2026

Immer weniger Mittelständler suchen eine Bankfiliale auf

Mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland suchen immer seltener eine Bankfiliale auf. Im Jahr 2024 nahmen erstmals weniger als die Hälfte der Unternehmen, nämlich 47 %, mindestens einen Geschäftstermin in einer Bank- oder Sparkassenfiliale wahr. Drei Jahre zuvor waren es 50 %, im Jahr 2017 noch 65 %. Der Rückgang der Filialbesuche geht somit weiter, die Dynamik hat

Immer weniger Mittelständler suchen eine Bankfiliale auf
Meldung

© pichetw/fotolia.com

19.05.2026

Stimmung der Finanzverantwortlichen verdüstert sich weiter

Die Folgen der anhaltenden geopolitischen Konflikte werden für Unternehmen immer spürbarer, wie der aktuelle CFO Survey zeigt. So sind geopolitische Risiken der stärkste Risikofaktor für das eigene Unternehmen – fast zwei Drittel (63 %) der CFOs sehen dies so (+ 11 Prozentpunkte). Finanzvorstände nehmen zudem Rohstoff- und Energiekosten als deutlich bedrohlicher wahr als noch vor

Stimmung der Finanzverantwortlichen verdüstert sich weiter
Meldung

©interstid/fotolia.com

19.05.2026

DAX-Konzerne: Umsatz und Beschäftigung sinken

Die DAX-Konzerne sind mit deutlichen Umsatzeinbußen in das Jahr 2026 gestartet: Der Gesamtumsatz der 40 Unternehmen schrumpfte gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3,7 %. Der Gesamtgewinn stieg hingegen um 4,4 %, was vor allem auf die starke Entwicklung der Finanzbranche zurückzuführen ist, deren Gewinn sogar um 15,9 % stieg und einen neuen Rekordwert für ein erstes Quartal erreichte. Die

DAX-Konzerne: Umsatz und Beschäftigung sinken
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)