• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BFH zur Abziehbarkeit von Fondsetablierungskosten

11.07.2018

BFH zur Abziehbarkeit von Fondsetablierungskosten

Beitrag mit Bild

©GerhardSeybert/fotolia.com

Kosten bei der Auflegung eines geschlossenen Fonds mit gewerblichen Einkünften können grundsätzlich sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) und aktualisierte in dem Urteil zugleich seine bisherige Rechtsprechung.

Zwar können Kosten bei der Auflegung eines geschlossenen Fonds mit gewerblichen Einkünften sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) aber mit Urteil vom 26.04.2018 (IV R 33/15) zugleich entschieden hat, stehen dabei anfallende Verluste im Fall des § 15b Abs. 3 EStG nur zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen aus dem Fonds zur Verfügung. Damit hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, die insoweit von Anschaffungskosten ausging, als durch die Einführung des § 15b EStG im Jahr 2005 überholt angesehen.

Die bisherige Rechtsprechung

Geschlossene Personengesellschaftsfonds (z.B. Schiffsfonds, Filmfonds, Windkraftfonds) waren in der Vergangenheit meist so konzipiert, dass sich in der Anfangsphase aus einer Vielzahl von Verträgen Kosten ergaben, die den Anlegern regelmäßig hohe Verluste vermittelten. Dabei konnte es sich z.B. um Provisionen für die Eigenkapitalvermittlung, um Kosten für die Fondskonzeption oder um Prospektkosten handeln. Der BFH sah hierin einen Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) und behandelte die streitigen Aufwendungen als Anschaffungskosten der vom Fonds beschafften Anlagegüter, die nur im Wege der Absetzung für Abnutzung verteilt über die Nutzungsdauer abgezogen werden konnten.

15b EStG änderte die Lage

Mit § 15b EStG hat der Gesetzgeber allerdings Ende 2005 grundsätzlich angeordnet, dass Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen im Jahr ihrer Entstehung nicht mehr mit anderen Einkünften ausgeglichen werden dürfen, sondern nur mit Einkünften, die der Anleger in den Folgejahren aus dem Steuerstundungsmodell erzielt.

Kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

Nach dem neuen Urteil des BFH erkennt der Gesetzgeber damit Steuerstundungsmodelle an, die dem Anleger aufgrund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit bieten, in der Anfangsphase der Investition seine Steuerlast zu senken. Derartige Vorteile sind daher auch bei modellhafter Gestaltung nicht mehr als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten anzusehen. Nach dem Urteil des BFH kommt es dabei nicht darauf an, ob im Einzelfall die Voraussetzungen des § 15b EStG tatsächlich vorliegen. Etablierungskosten eines gewerblichen Fonds sind danach sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Allerdings besteht eine Verlustverrechnungsbeschränkung, wenn Verluste bei Anwendung von § 15b Abs. 3 EStG die dort aufgeführten Grenzen überschreiten.

(BFH, PM vom 11.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©designer491/fotolia.com

19.12.2024

Globaler M&A-Markt nähert sich 3,5 Billionen US-Dollar

Der M&A-Markt schließt das Jahr ab, wie es begonnen hat: mit der Hoffnung, dass sich der Stillstand zwischen Käufern und Verkäufern auflöst. Viele Dealmaker haben 2024 ihre Strategien behutsam neu ausgerichtet, um sich an die neuen Realitäten höherer Zinssätze und einer verschärften Regulatorik anzupassen. Das hat die Studie „Look Back at M&A in 2024: Dealmakers

Globaler M&A-Markt nähert sich 3,5 Billionen US-Dollar
Meldung

©pitinan/123rf.com

19.12.2024

Wenig Zustimmung für geplantes Verbrennerverbot

Viele Menschen in Deutschland sind bislang wenig offen für die Antriebswende: Weniger als die Hälfte (40%) unterstützt das geplante EU-Verbrennerverbot ab 2035. 36 % der Verbraucher:innen bewertet dagegen die Entscheidung, ab 2035 keine CO2-emittierende Neufahrzeuge mehr zu verkaufen, als schlecht oder sehr schlecht. Die verbleibenden 24 % verstehen sich als neutral, wie eine aktuelle repräsentative Befragung von

Wenig Zustimmung für geplantes Verbrennerverbot
Meldung

© kritchanut/fotolia.com

18.12.2024

Großtransaktionen prägen das Bild im M&A-Jahr 2024

Das zum Ende des Jahres 2024 veröffentlichte Cleary Gottlieb M&A-Telegramm bestätigt, dass der deutsche M&A Markt 2024 insgesamt noch zurückhaltend war, zum Jahresende aber etwas anzog. Er wurde überwiegend von vereinzelten Großtransaktionen geprägt. Sowohl Strategen als auch Private Equity Investoren konnten aufsehenerregende Deal abschließen. Beispielhaft sei der Erwerb von DB Schenker durch DSV, die Übernahme

Großtransaktionen prägen das Bild im M&A-Jahr 2024

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank