• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BFH zur Abziehbarkeit von Fondsetablierungskosten

11.07.2018

BFH zur Abziehbarkeit von Fondsetablierungskosten

Beitrag mit Bild

©GerhardSeybert/fotolia.com

Kosten bei der Auflegung eines geschlossenen Fonds mit gewerblichen Einkünften können grundsätzlich sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) und aktualisierte in dem Urteil zugleich seine bisherige Rechtsprechung.

Zwar können Kosten bei der Auflegung eines geschlossenen Fonds mit gewerblichen Einkünften sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) aber mit Urteil vom 26.04.2018 (IV R 33/15) zugleich entschieden hat, stehen dabei anfallende Verluste im Fall des § 15b Abs. 3 EStG nur zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen aus dem Fonds zur Verfügung. Damit hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, die insoweit von Anschaffungskosten ausging, als durch die Einführung des § 15b EStG im Jahr 2005 überholt angesehen.

Die bisherige Rechtsprechung

Geschlossene Personengesellschaftsfonds (z.B. Schiffsfonds, Filmfonds, Windkraftfonds) waren in der Vergangenheit meist so konzipiert, dass sich in der Anfangsphase aus einer Vielzahl von Verträgen Kosten ergaben, die den Anlegern regelmäßig hohe Verluste vermittelten. Dabei konnte es sich z.B. um Provisionen für die Eigenkapitalvermittlung, um Kosten für die Fondskonzeption oder um Prospektkosten handeln. Der BFH sah hierin einen Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) und behandelte die streitigen Aufwendungen als Anschaffungskosten der vom Fonds beschafften Anlagegüter, die nur im Wege der Absetzung für Abnutzung verteilt über die Nutzungsdauer abgezogen werden konnten.

15b EStG änderte die Lage

Mit § 15b EStG hat der Gesetzgeber allerdings Ende 2005 grundsätzlich angeordnet, dass Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen im Jahr ihrer Entstehung nicht mehr mit anderen Einkünften ausgeglichen werden dürfen, sondern nur mit Einkünften, die der Anleger in den Folgejahren aus dem Steuerstundungsmodell erzielt.

Kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

Nach dem neuen Urteil des BFH erkennt der Gesetzgeber damit Steuerstundungsmodelle an, die dem Anleger aufgrund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit bieten, in der Anfangsphase der Investition seine Steuerlast zu senken. Derartige Vorteile sind daher auch bei modellhafter Gestaltung nicht mehr als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten anzusehen. Nach dem Urteil des BFH kommt es dabei nicht darauf an, ob im Einzelfall die Voraussetzungen des § 15b EStG tatsächlich vorliegen. Etablierungskosten eines gewerblichen Fonds sind danach sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Allerdings besteht eine Verlustverrechnungsbeschränkung, wenn Verluste bei Anwendung von § 15b Abs. 3 EStG die dort aufgeführten Grenzen überschreiten.

(BFH, PM vom 11.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© furuoda/fotolia.com

10.09.2026

2035 könnte fast jeder zweite Lkw elektrisch sein

Der Markt für elektrische Lkw entwickelt sich weltweit mit sehr unterschiedlicher Geschwindigkeit. Während China beim Hochlauf bereits weit vorangeschritten ist, steht Europa vor einer starken Wachstumsphase. Die USA dürften dagegen noch länger von Dieselantrieben geprägt bleiben. Das zeigt eine aktuelle Analyse der Boston Consulting Group (BCG). China führt bei elektrischen Lkw In China entfielen 2025

2035 könnte fast jeder zweite Lkw elektrisch sein
Meldung

© bluedesign/fotolia.com

09.09.2026

Deutschland mit realistischer Chance auf deutliche Wachstumssteigerung

Deutschland kann nach Einschätzung der KfW seine Wachstumsschwäche überwinden. Eine neue Studie von KfW Research hält im kommenden Jahrzehnt ein dauerhaftes Potenzialwachstum von mehr als 1% pro Jahr für erreichbar. Seit 2015 ist das Potenzialwachstum von knapp 2% auf nur noch leicht über null gesunken. Produktivität als zentraler Hebel Entscheidend für eine Trendwende seien Fortschritte

Deutschland mit realistischer Chance auf deutliche Wachstumssteigerung
Meldung

peshkova/123rf.com

08.09.2026

KI-Investitionen steigen – der CFO kann den ROI oft noch nicht messen

Wie weit sind deutsche Unternehmen beim Einsatz von KI wirklich, und was bringt ihnen die Technologie wirtschaftlich? Eine Deutschland-Auswertung des McKinsey-Reports „The State of AI in 2026: On the Road to ROI“ zeigt: Zwischen Nutzung und messbarem Geschäftswert liegt noch eine deutliche Lücke. Für die weltweite Studie wurden 1.719 Führungskräfte und Fachleute aus 97 Ländern

KI-Investitionen steigen – der CFO kann den ROI oft noch nicht messen
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)