• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BFH zur Abziehbarkeit von Fondsetablierungskosten

11.07.2018

BFH zur Abziehbarkeit von Fondsetablierungskosten

Beitrag mit Bild

©GerhardSeybert/fotolia.com

Kosten bei der Auflegung eines geschlossenen Fonds mit gewerblichen Einkünften können grundsätzlich sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) und aktualisierte in dem Urteil zugleich seine bisherige Rechtsprechung.

Zwar können Kosten bei der Auflegung eines geschlossenen Fonds mit gewerblichen Einkünften sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) aber mit Urteil vom 26.04.2018 (IV R 33/15) zugleich entschieden hat, stehen dabei anfallende Verluste im Fall des § 15b Abs. 3 EStG nur zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen aus dem Fonds zur Verfügung. Damit hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, die insoweit von Anschaffungskosten ausging, als durch die Einführung des § 15b EStG im Jahr 2005 überholt angesehen.

Die bisherige Rechtsprechung

Geschlossene Personengesellschaftsfonds (z.B. Schiffsfonds, Filmfonds, Windkraftfonds) waren in der Vergangenheit meist so konzipiert, dass sich in der Anfangsphase aus einer Vielzahl von Verträgen Kosten ergaben, die den Anlegern regelmäßig hohe Verluste vermittelten. Dabei konnte es sich z.B. um Provisionen für die Eigenkapitalvermittlung, um Kosten für die Fondskonzeption oder um Prospektkosten handeln. Der BFH sah hierin einen Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) und behandelte die streitigen Aufwendungen als Anschaffungskosten der vom Fonds beschafften Anlagegüter, die nur im Wege der Absetzung für Abnutzung verteilt über die Nutzungsdauer abgezogen werden konnten.

15b EStG änderte die Lage

Mit § 15b EStG hat der Gesetzgeber allerdings Ende 2005 grundsätzlich angeordnet, dass Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen im Jahr ihrer Entstehung nicht mehr mit anderen Einkünften ausgeglichen werden dürfen, sondern nur mit Einkünften, die der Anleger in den Folgejahren aus dem Steuerstundungsmodell erzielt.

Kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

Nach dem neuen Urteil des BFH erkennt der Gesetzgeber damit Steuerstundungsmodelle an, die dem Anleger aufgrund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit bieten, in der Anfangsphase der Investition seine Steuerlast zu senken. Derartige Vorteile sind daher auch bei modellhafter Gestaltung nicht mehr als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten anzusehen. Nach dem Urteil des BFH kommt es dabei nicht darauf an, ob im Einzelfall die Voraussetzungen des § 15b EStG tatsächlich vorliegen. Etablierungskosten eines gewerblichen Fonds sind danach sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Allerdings besteht eine Verlustverrechnungsbeschränkung, wenn Verluste bei Anwendung von § 15b Abs. 3 EStG die dort aufgeführten Grenzen überschreiten.

(BFH, PM vom 11.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

05.02.2026

Grüne KfW-Anleihen überschreiten Marke von 100 Milliarden Euro

Meilenstein für Grüne Anleihen der KfW Bankengruppe: Mit ihrer aktuellen Emission einer grünen Anleihe über 5 Milliarden Euro hat die Förderbank die Marke von 100 Milliarden Euro Gesamtvolumen bei Green Bonds überschritten. Seit dem Start ihres Green Bond-Programms 2014 hat sich die KfW zu einer der weltweit größten Emittentinnen Grüner Anleihen entwickelt. Förderkredite für Klimaschutz

Grüne KfW-Anleihen überschreiten Marke von 100 Milliarden Euro
Meldung

© adiruch na chiangmai/fotolia.com

02.02.2026

Weltweiter M&A-Markt geht mit Schwung ins neue Jahr

Der weltweite Markt für Fusionen und Übernahmen ist gut aufgestellt, seinen Aufwärtstrend auch 2026 fortzusetzen. Das Transaktionsvolumen stieg im vergangenen Jahr um 40 % auf insgesamt 4,9 Billionen US-Dollar und damit auf den zweithöchsten jemals gemessenen Wert. Zu diesem Ergebnis kommt die internationale Unternehmensberatung Bain & Company in ihrem „Global M&A Report 2026“. Auch der deutsche

Weltweiter M&A-Markt geht mit Schwung ins neue Jahr
Meldung

© bakhtiarzein/fotolia.com

29.01.2026

Ohne ESG kein Kapital: Wie Fintechs unter Druck geraten

Was lange als Thema klassischer Industrien galt, erreicht nun die Fintech-Szene: ESG-Anforderungen aus CSRD, Investorenlogiken und strenger Governance. Prof. Dr. Oliver Roll, Managing Partner bei Prof. Roll & Pastuch und Professor an der Hochschule Osnabrück, und Dr. Johann Thieme, Senior Director Financial Services, diagnostizieren einen klaren Paradigmenwechsel. Nachhaltigkeit wird vom „Nice-to-have“ zum Bewertungsmaßstab und zum

Ohne ESG kein Kapital: Wie Fintechs unter Druck geraten
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)