22.06.2015

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag den Gesetzentwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Ziel der EU-Bilanzrichtlinie ist es, die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen in der EU mit Bürokratie zu verringern.

Die Änderungen am Regierungsentwurf betreffen im Wesentlichen die Vorschriften zur Befreiung von Tochterunternehmen, Personenhandelsgesellschaften und Mutterunternehmen von Vorgaben der Rechnungslegung. Zu der im Regierungsentwurf vorgesehenen Ausschüttungssperre für noch nicht vereinnahmte Beteiligungserträge wurden mit Blick auf die phasengleiche Gewinnvereinnahmung Erläuterungen angefügt. Zudem ist die Streichung des Unternehmenswahlrechts zur vorgezogenen Anwendung aller neuen Vorschriften in der Übergangsvorschrift im Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch, im Publizitätsgesetz sowie in den Einführungsgesetzen zum Aktiengesetz und zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung vorgesehen.

Muss HGB angepasst werden?

Bei Enthaltung der Opposition verabschiedete der Bundestag zudem eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird zu prüfen, ob die bei der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 2009 zugrunde gelegten Annahmen im Hinblick auf die Dauer des Bezugszeitraums für den Diskontierungszinssatz gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB angepasst werden müssen. Gegebenenfalls soll die Regierung dem Bundestag eine „angemessene Neuregelung“ vorschlagen. Der Gesetzgeber sei gefordert, heißt es in der Entschließung, seine damaligen Annahmen zu überprüfen und gegebenenfalls für Altersversorgungsverpflichtungen der Unternehmen eine angemessene Verlängerung des Bezugszeitraums für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes vorzusehen. Falls erforderlich, müsse die Verlängerung mit einer Gewinnausschüttungssperre verbunden werden. Dabei könnten die mit dem weiteren Absinken des Durchschnittszinssatzes verbundenen bilanziellen Belastungen von Unternehmen abgemildert werden.

(Bundestag / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© tashatuvango/fotolia.com

10.02.2026

Stimmungseinbruch bei Venture-Capital-Investoren

Die Stimmung der Investoren auf dem deutschen Markt für Wagniskapital hat sich im Schlussquartal 2025 verschlechtert. Das Geschäftsklima sackte auf minus 32,4 Punkte ab, nachdem es im Vorquartal auf seinem langjährigen Durchschnitt lag, der durch die Nulllinie markiert wird. Das Geschäftsklima berechnet sich als Durchschnitt der Beurteilung der aktuellen Geschäftslage und der Geschäftserwartungen der Investoren

Stimmungseinbruch bei Venture-Capital-Investoren
Meldung

©photon_photo/fotolia.com

09.02.2026

Leasingnutzung im Mittelstand bleibt stabil

Leasing ist ein im Mittelstand etabliertes Beschaffungsinstrument. 2024 haben rund 18 % der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Leasingverträge zur Anschaffung von Anlagegütern abgeschlossen – unverändert gegenüber 2021 (18 %). Dies zeigt eine Sonderauswertung des KfW-Mittelstandspanels. Anlagegüter werden im Mittelstand weiterhin deutlich häufiger gekauft als geleast. Am häufigsten kam Leasing im Segment der größeren KMU

Leasingnutzung im Mittelstand bleibt stabil
Meldung

© Zerbor - Fotolia.com

09.02.2026

SG&A-Kosten: Höchststand seit 2020

Im Jahr 2025 wuchsen gegenüber dem Vorjahr die Kosten für Vertrieb, Allgemeines und Verwaltung (SG&A) im Durchschnitt bei 1000 untersuchten europäischen Unternehmen um 6 % auf 11,5 % der erzielten Umsätze  ̶̶  einem absoluten Höchststand seit 2020. Dies zeigt eine aktuelle Studie der The Hackett Group über die Gemeinkosten europäischer Unternehmen. Schuld daran sind einerseits externe Rahmenbedingungen

SG&A-Kosten: Höchststand seit 2020
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)