22.06.2015

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag den Gesetzentwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Ziel der EU-Bilanzrichtlinie ist es, die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen in der EU mit Bürokratie zu verringern.

Die Änderungen am Regierungsentwurf betreffen im Wesentlichen die Vorschriften zur Befreiung von Tochterunternehmen, Personenhandelsgesellschaften und Mutterunternehmen von Vorgaben der Rechnungslegung. Zu der im Regierungsentwurf vorgesehenen Ausschüttungssperre für noch nicht vereinnahmte Beteiligungserträge wurden mit Blick auf die phasengleiche Gewinnvereinnahmung Erläuterungen angefügt. Zudem ist die Streichung des Unternehmenswahlrechts zur vorgezogenen Anwendung aller neuen Vorschriften in der Übergangsvorschrift im Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch, im Publizitätsgesetz sowie in den Einführungsgesetzen zum Aktiengesetz und zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung vorgesehen.

Muss HGB angepasst werden?

Bei Enthaltung der Opposition verabschiedete der Bundestag zudem eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird zu prüfen, ob die bei der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 2009 zugrunde gelegten Annahmen im Hinblick auf die Dauer des Bezugszeitraums für den Diskontierungszinssatz gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB angepasst werden müssen. Gegebenenfalls soll die Regierung dem Bundestag eine „angemessene Neuregelung“ vorschlagen. Der Gesetzgeber sei gefordert, heißt es in der Entschließung, seine damaligen Annahmen zu überprüfen und gegebenenfalls für Altersversorgungsverpflichtungen der Unternehmen eine angemessene Verlängerung des Bezugszeitraums für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes vorzusehen. Falls erforderlich, müsse die Verlängerung mit einer Gewinnausschüttungssperre verbunden werden. Dabei könnten die mit dem weiteren Absinken des Durchschnittszinssatzes verbundenen bilanziellen Belastungen von Unternehmen abgemildert werden.

(Bundestag / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

01.10.2026

EZB: Finanzierungskosten für Unternehmen bleiben nahezu unverändert

Die Finanzierungskosten für Unternehmen im Euroraum bewegen sich weiter auf hohem Niveau. Nach Angaben der Europäischen Zentralbank (EZB) lag der zusammengesetzte Indikator für die Kosten neuer Unternehmenskredite im August bei 3,77% und damit nahezu unverändert. Für CFOs und Treasurer ist jedoch vor allem der Blick auf die einzelnen Kreditsegmente relevant. Denn hinter dem stabilen Durchschnitt

EZB: Finanzierungskosten für Unternehmen bleiben nahezu unverändert
Meldung

pitinan/123rf.com

30.09.2026

Unternehmen profitieren zunehmend von KI

Eine wachsende Zahl von Unternehmen zieht mittlerweile einen messbaren Nutzen aus Künstlicher Intelligenz: Rund die Hälfte von ihnen erwirtschaftet signifikanten Wert mit der Technologie – vor einem Jahr waren es lediglich 5 %. Das zeigt der neue „Applied AI Index 2026“ der Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG), für den 1.330 CEOs und Entscheiderinnen und Entscheider weltweit

Unternehmen profitieren zunehmend von KI
Meldung

murrstock/123rf.com

29.09.2026

Deutscher Emissionsmarkt zeigt Kontinuität

Der deutsche Markt für Börsengänge ist aktuell von kleinen Schritten geprägt: Die Aktivitäten fokussieren sich wie bereits im gesamten Jahresverlauf auf kleinere Erstnotizen, während große Börsengänge rar bleiben. Im dritten Quartal, das durch die Sommerpause traditionsgemäß ruhig verläuft, gelang immerhin zwei Börsenneulingen der Sprung aufs Parkett. Seit Januar verzeichnete die Frankfurter Börse bereits sechs Initial

Deutscher Emissionsmarkt zeigt Kontinuität
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)