Am 22.07.2015 wurde das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit dem 23.07.2015 in Kraft.
Die Regelungen des BilRUG sind grundsätzlich für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen. Hinsichtlich der Übergangsbestimmungen sind einige Sonderregelungen zu beachten, beispielsweise hinsichtlich der freiwilligen vorzeitigen Anwendung der erhöhten Schwellenwerte im Jahres- und Konzernabschluss (§§ 267, 267a Abs. 1 und 293 HGB) oder der Abschreibungsdauern von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und von entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerten, falls die Nutzungsdauern nicht verlässlich bestimmbar sind.
(WPK / Viola C. Didier)