• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bürokratieabbau: Bundestag beschließt Unternehmensbasisregister

11.06.2021

Bürokratieabbau: Bundestag beschließt Unternehmensbasisregister

Beitrag mit Bild

© rcx/fotolia.com

Der Bundestag hat ein einheitliches Register für Unternehmensdaten beschlossen. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf wurde vom Parlament mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Linke gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Grünen angenommen, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitteilt.  Das Unternehmensdatenregister-Gesetz beschlossen (UBRegG) sieht vor, beim Statistischen Bundesamt ein Register über Unternehmensbasisdaten zu errichten und zu betreiben. Zur eindeutigen Identifikation wird dabei jedem Betrieb eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer zugeordnet.

„Ich freue mich, dass der Deutsche Bundestag das Basisregister für Unternehmensstammdaten auf den Weg gebracht hat. Wir werden jetzt sofort mit der Umsetzung beginnen. Das Basisregister und eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen werden zukünftig für erheblich weniger Bürokratie bei den Unternehmen und eine Entlastung der Verwaltung sorgen“, erklärte Bundesminister Peter Altmaier anlässlich der zweiten und dritten Lesung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes im Deutschen Bundestag. Unternehmen sollen künftig ihre Daten nur noch einmal nennen müssen – alle Behörden können dann darauf zugreifen. Für die Digitalisierung und Vernetzung der Verwaltung sei das ein ganz wichtiger Schritt.

Bisher keine einheitliche Identifikationsnummer für Unternehmen

Aktuell gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, wie das Handelsregister oder Steuerdaten. Viele Unternehmen sind in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolgt üblicherweise nicht. Zudem existiert keine einheitliche Identifikationsnummer, sondern es gibt viele Nummern parallel. Die immer wieder erforderliche Pflege und mehrfache Abfrage von Daten führen auf Seiten der Unternehmen und der Verwaltung zu unnötiger Bürokratie.

Grundlage für moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland

Das UBRegG schafft die Grundlage für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland. Das Register wird alle Stammdaten, wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfassen. Zudem schafft das Gesetz die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, um eine register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer dient die bereits existierende Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c der Abgabenordnung (steuerliche Identifikationsnummer).

Unternehmen sollen künftig ihre Daten nur noch einmal melden

Nach dem Aufbau des Registers und der Einführung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer müssen Unternehmen ihre Daten und Änderungen ihrer Daten nur noch einmal melden, alle angeschlossenen Behörden können dann die Daten abrufen. Mehrfach-Meldungen entfallen damit für die Unternehmen, Mehrfach-Abfragen für die Behörden.

(Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 11.06.2021)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© Sondem / fotolia.com

03.09.2026

Infrastruktur bestimmt Investitionsentscheidungen

Eine leistungsfähige Infrastruktur wird für Deutschlands Unternehmen zunehmend zum Investitionsfaktor. Das zeigt die Studie „Vom Wachstumshemmnis zum Wachstumstreiber“ des Handelsblatt Research Institute (HRI) mit PwC Deutschland und Strategy&. Befragt wurden 304 Entscheiderinnen und Entscheider aus Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten. Für 76% beeinflusst die Qualität der Infrastruktur das Investitionsverhalten in Deutschland stark. Gelingt die Modernisierung,

Infrastruktur bestimmt Investitionsentscheidungen
Meldung

© weerapat1003/fotolia.com

02.09.2026

Klimaschutz: KMU sehen großen Investitionsbedarf

Rund drei Viertel aller KMU (73 %) müssen nach eigener Einschätzung noch (weitere) Investitionen tätigen, um perspektivisch klimaneutral zu wirtschaften – dies zeigt eine Sonderbefragung zum KfW-Mittelstandspanel. Der Handlungsbedarf ist breit gefächert: Über die Hälfte der KMU muss in mindestens drei Feldern investieren, insbesondere in klimafreundliche Mobilität, die Erzeugung / Speicherung erneuerbarer Energien sowie die

Klimaschutz: KMU sehen großen Investitionsbedarf
Meldung

© bluedesign/fotolia.com

02.09.2026

Stimmung im Mittelstand verbessert sich deutlich

Die Stimmung in den mittelständischen Unternehmen in Deutschland hat sich im August überraschend stark aufgehellt. Das Geschäftsklima stieg den vierten Monat in Folge, im August um beachtliche 4,5 Zähler auf minus 12,5 Punkte. Getragen wurde diese Positiventwicklung sowohl von einer verbesserten Bewertung der aktuellen Lage als auch noch stärker von deutlich optimistischeren Erwartungen an die

Stimmung im Mittelstand verbessert sich deutlich
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)