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31.03.2025

Bürokratiekosten belasten industriellen Mittelstand erheblich

Eine Studie aus dem Maschinen- und Anlagenbau zeigt, dass die Gesamtbelastung durch Regulierung, vor allem im Bereich Klima- und Umweltschutz, für kleine Firmen höher ausfällt als die Bruttoumsatzrendite.

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©vege/fotolia.com

Bürokratische Pflichten belasten kleine Unternehmen im industriellen Mittelstand erheblich, ihre Kosten können sogar die jährliche Bruttoumsatzrendite von durchschnittlich 5,5 % übertreffen. Vor gut zwei Jahren hatte das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn im Auftrag der IMPULS-Stiftung des VDMA erstmals die Bürokratiekosten analysiert, die allein durch Regelungen auf Bundesebene entstehen. Dies wurde anhand von Tiefenschnitten in drei Unternehmen unterschiedlicher Größe vollzogen, die für den Maschinen- und Anlagenbau typisch sind. Seinerzeit war eine Belastung von rund 3 % des Jahresumsatzes für kleinere Unternehmen ermittelt worden – das entspricht in etwa dem Anteil der jährlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung von kleinen und mittelgroßen Firmen im Maschinen- und Anlagenbau.

In einer Folgestudie wurden nun auch die Belastungen auf Landes- und kommunaler Ebene sowie die durch die EU verursachten Bürokratiekosten einbezogen. Dabei ergab sich für das kleinste Unternehmen (150 Beschäftigte, 35 Millionen Euro Jahresumsatz) eine Belastung von 2,18 Millionen Euro – umgerechnet 6,3 % vom Umsatz. Dies entspricht dem durchschnittlichen Gehalt von 34 in Vollzeit arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Für die beiden größeren Firmen fiel die jährliche Kostenbelastung mit 1,3 % beziehungsweise 1,6 % des Umsatzes zwar niedriger aus, aber auch diese Summe bedeutet umgerechnet eine Belastung von 58 und 24 Mitarbeitenden in Vollzeit.

Bürokratische Belastung ist für alle Firmen immens

„Rund 85 % der Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau in Deutschland sind kleine Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Für sie ist eine Bürokratiebelastung von über 6 % des Umsatzes nicht tragbar”, sagt VDMA-Präsident Bertram Kawlath. „Aber die bürokratische Belastung ist für alle Firmen immens. Unternehmen müssen oft hochqualifizierte Mitarbeitende bis hin zur Leitungsebene aus produktiven Tätigkeiten abziehen, um die bürokratischen Aufgaben aus Berlin und Brüssel zu erfüllen. Problem sind aber nicht nur die unmittelbaren Kosten, Bürokratie lähmt auch Prozesse und Innovation. Angesichts von absehbarem Fachkräftemangel und globalem Technologiewettlauf ist dies fatal“, betont Kawlath.

Auch wenn knapp ein Drittel der bürokratischen Vorgaben auf EU-Entscheidungen zurückgehen, beruht die überbordende Bürokratiebelastung in Deutschland vor allem auf Gesetzesvorgaben des Bundes (66 %). Regulierungen seitens der Bundesländer (4,5 %) bzw. der Kommunen (1,3 %) fallen hingegen kaum ins Gewicht. Insgesamt wurden 3900 Vorgaben identifiziert, die die Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus in ihrer üblichen Geschäftstätigkeit berücksichtigen müssen.

Wo die Probleme liegen

Die meisten bundesdeutschen Vorgaben müssen die Unternehmen im Bereich Klima- und Umweltschutz (27 %) erfüllen, gefolgt von Regulierungen aus den Bereichen Finanzen, Steuern und Zoll (21,5 %). Der höchste finanzielle und personelle Ressourcenaufwand wird hingegen verursacht durch die Vorgaben in den Bereichen Arbeitsschutz bzw. Finanzen, Steuern und Zoll. „Die übermäßige Bürokratiebelastung entstand in den vergangenen Jahren aber auch dadurch, dass EU-Richtlinien im nationalen Recht nochmals durch zusätzliche Vorgaben verschärft wurden. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Datenschutzgrundverordnung, die in Deutschland 99 Artikel und 173 erläuternde Erwägungsgründe umfasst. Jüngere Beispiele sind das Lieferkettensorgfaltsgesetz und die Nachhaltigkeitsberichterstattung“, erläutert Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter, Präsidentin des IfM Bonn und Professorin an der Universität Siegen. Aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen treffen diese Verschärfungen besonders kleinere Unternehmen, auch wenn sie teilweise in Gesetzesvorgaben explizit ausgenommen wurden.

(IfM Bonn vom 27.03.2025 / RES JURA Redaktionsbüro – vcd)


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