• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesregierung beschließt Reform der Aufsicht der Abschlussprüfer

01.07.2015

Bundesregierung beschließt Reform der Aufsicht der Abschlussprüfer

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Das Bundeskabinett hat heute das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) beschlossen, das berufs- und aufsichtsrechtliche Teile der EU-Abschlussprüferreform umsetzt.

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte Reform sieht eine Neustrukturierung und Stärkung der Abschlussprüferaufsicht sowie Änderungen des Berufsrechts (Wirtschaftsprüferordnung) vor.

Verantwortung liegt bei Abschlussprüferaufsichtsstelle

Die Aufsichtstätigkeit der derzeitigen Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) wird aufgrund der EU-Vorgaben in eine vom Berufsstand unabhängige und selbstständige Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überführt. Die Kontinuität der bisherigen Aufsicht wird insbesondere durch eine weitestmögliche gesetzliche Übernahme des vorhandenen Personals gesichert. Ein Teil der Aufgaben wird auf die bestehende Selbstverwaltung der Wirtschaftsprüfer in der Wirtschaftsprüferkammer übertragen – unter der Letztverantwortung der Abschlussprüferaufsichtsstelle.

Strengere berufsrechtliche Regelungen

Entsprechend den EU-Vorgaben sieht der Gesetzentwurf strengere berufsrechtliche Regelungen, etwa zum Qualitätssicherungssystem, zu den Unabhängigkeitsanforderungen an Abschlussprüfer und zu Dokumentationspflichten vor. Zur Vermeidung übermäßiger bürokratischer Belastungen werden insbesondere für kleinere und mittelgroße Prüferpraxen zulässige Erleichterungen umgesetzt. Für die vereidigten Buchprüfer wird die Möglichkeit einer verkürzten Prüfung zum Wirtschaftsprüfer wieder eingeführt.

Berufspflichtverstöße sollen effektiver sanktioniert werden

Die Berufsaufsicht und das berufsgerichtliche Verfahren werden neu geordnet, sodass eine einheitliche und zügige Sanktionierung von Berufspflichtverstößen ermöglicht wird. Konnten Sanktionen bisher nur gegen einzelne Berufsangehörige ausgesprochen werden, so ist dies jetzt auch gegen deren Prüfgesellschaften möglich. Neu ist auch, dass Berufspflichtverstöße, die bei einer Qualitätskontrolle festgestellt werden, zu berufsaufsichtlichen Verfahren und Sanktionen führen können. Damit sind wirksame und verhältnismäßige Sanktionen gegen Verstöße möglich.

Die EU-Abschlussprüferreform ist bis zum 17.06.2016 in deutsches Recht umzusetzen.

(BMWi / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©alfaphoto/123rf.com

10.03.2026

Kapitalmangel treibt Startups ins Ausland

Fehlendes Kapital könnte viele Startups aus Deutschland vertreiben. Fast jedes zweite Startup (48 %) plant in diesem Jahr eine Kapitalaufnahme und will dabei im Schnitt 4 Millionen Euro einsammeln. Zugleich überlegt jedes vierte Startup (25 %), Deutschland wegen fehlenden Kapitals zu verlassen, nur 17 % empfinden das Venture-Capital-Angebot hierzulande als ausreichend. Das ist das Ergebnis einer Befragung von

Kapitalmangel treibt Startups ins Ausland
Meldung

© fotogestoeber/fotolia.com

09.03.2026

Mehr Neugründungen größerer Betriebe

Im Jahr 2025 wurden in Deutschland rund 130.100 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 7,6 % mehr Neugründungen größerer Betriebe als im Vorjahr. Gleichzeitig stieg die Zahl der vollständigen Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 0,8 % auf

Mehr Neugründungen größerer Betriebe
Meldung

©andreypopov/123rf.com

05.03.2026

Mittelstand zeigt sich wieder innovationsfreudiger

Deutschlands Mittelstand zeigt sich wieder etwas innovationsfreudiger. Im Zeitraum zwischen 2022 und 2024 haben 41 % – oder 1,6 Millionen – der mittelständischen Unternehmen innerhalb der vorangegangenen drei Jahre mindestens eine Innovation getätigt. Das waren zwei Prozentpunkte mehr als zwischen 2021 bis 2023. Die Ausgaben der Unternehmen für Innovationen lagen 2024 bei 35,4 Milliarden Euro, das waren

Mittelstand zeigt sich wieder innovationsfreudiger
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)