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26.02.2021

Bundesregierung soll Transformation durch nachhaltiges Finanzsystem beschleunigen

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© weerapat1003/fotolia.com

Mit 31 Empfehlungen zeigt der von der Bundesregierung eingesetzte Sustainable-Finance-Beirat, wie die Transformation der deutschen Wirtschaft durch ein nachhaltiges Finanzsystem finanzierbar wird.

Klimakrise, Digitalisierung und Globalisierung treiben die Transformation. Umfas-sender und schneller als bisher müssen Unternehmen Innovationen entwickeln, Produktionsweisen, Lieferketten und Geschäftsmodelle verändern. Für diese Transformation benötigen Unternehmen Kapital. Allein zur Finanzierung des europäischen Green Deal müssen bis 2030 europaweit Investitionen in Höhe von mindestens einer Billion Euro mobilisiert werden. Die Finanzwirtschaft kann dieses Kapital mobilisieren und wirksam einsetzen, wenn deutsche Unternehmen ihre Transformationsstrategie transparent machen. Für die daraus resultierenden Anforderungen an die Berichterstattung der Unter-nehmen, an das Wissen und die Kompetenzen der Verantwortlichen sowie an die Wirksamkeit von Finanzprodukten hat der Beirat seine Empfehlungen entwickelt.

Bundesregierung kommt wichtigste Rolle zu

Der Bundesregierung kommt die wichtigste Rolle zu. Sie muss einen kohärenten, zukunftsfähigen und nachhaltigen Politikrahmen (Kapitel 2 des Berichts) setzen. Als öffentliche Hand ist sie zudem ein Akteur mit Vorbildfunktion und Gestaltungs-macht im Finanzmarkt. Der Beirat empfiehlt der Bundesregierung nachhaltige Anleiheemissionen sowie nachhaltige Strategien für öffentliche Kapitalanlagen, für Sondervermögen des Bundes und für wirtschaftliche Förderprogramme. Externalisierte Kosten der Un-ternehmen sollen u. a. mit einem angemessenen CO2-Preis internalisiert werden, damit der Finanzmarkt Chancen und Risiken besser abbilden kann. Der Nutzen für Unternehmen ist für den Beirat ebenso entscheidend wie die Ambition, die den tatsächlichen und von der Bundesregierung rati-fizierten Anforderungen gerecht werden muss: dem Pariser Klimaabkom-men mit seinem 1,5 Grad-Ziel, den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und deren Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Der Beirat empfiehlt der Bundesregierung daher, dass auch öffentlich-rechtliche Finanzinstitute wie die KfW, die Landesförderbanken, Spar-kassen, Landesbanken und öffentliche Versicherer ihre Kredit- und Inves-titionspolitik an diesen Anforderungen orientieren.

Eine Sustainable-Finance-Koordinierungsstelle im Bundesministerium der Finanzen soll das ressortübergreifende Handeln unterstützen. Eine unabhängige Sustainable-Finance-Plattform soll Akteure einbinden und Lösungsansätze entwickeln helfen. Mit einem Transformations- und Impactfonds sollen KMUs besseren Zugang zu Kapital und Know-how erhalten.

Finanz- und Realwirtschaft: Transparenz für Kapital

Für die Transformation der Wirtschaft sollen zusätzliche Mittel und vorhandene Kapitalströme in Innovationen und nachhaltige Geschäfts-modelle gelenkt werden. Dafür soll die Berichterstattung der Unternehmen allen Interessengruppen, insbesondere Investoren und Kreditgebern, zeitnah und messbar aufzeigen, wie Unternehmen auf neue Technologien und Qualifikationsanforderungen, auf Krisen-szenarien und Kostenfaktoren wie den Klimawandel, Ressourcenmangel oder Pandemien vorbereitet sind.

Der Beirat empfiehlt, dass Unternehmen über ihre Zukunfts- und Nachhaltigkeitsrisiken und -wirkungen berichten. Besteht Finanzierungs- bedarf, zahlt sich das aus. Die Berichterstattung soll im Lagebericht Teil des geprüften Jahresabschlusses sein und insbesondere bei Klimadaten zukunftsorientiert erfolgen.

Die Transformation erfordert entsprechendes Wissen und die Qualifikation der Verantwortlichen in der Führung von Unternehmen und Finanzinstituten, in der Finanzberatung und Kreditprüfung sowie in den Aufsichtsbehörden. Der Beirat empfiehlt verpflichtende Qualifikations- und Kompetenzanforderungen und eine „Bildungsoffensive Nachhaltigkeit“, auch durch Integration in Schulfächer.

Anleger und Anlegerinnen sollen mit nachhaltigkeitswirksamen Finanz-produkten (Kapitel 5) von den Chancen der Transformation profitieren. Der Beirat empfiehlt eine einfache Klassifizierung für alle Finanzmarkt-produkte auf Basis der EU-Offenlegungsverordnung. Auf einer Skala von 1 bis 5 soll sie Nachhaltigkeitschancen und -risiken transparent machen und Anlageentscheidungen erleichtern.

Um die Anreize für Privatanleger zu verbessern, empfiehlt der Beirat die Förderbedingungen bereits geförderter Anlageformen wie der Riester-rente oder VL-Sparen an Nachhaltigkeitskriterien zu knüpfen und steuer-liche Freibeträge für Erträge aus Nachhaltigkeitsprodukten zu gewähren.

Den Bericht „Shifting the Trillions – Ein nachhaltiges Finanzsystem für die Große Transformation“ finden Sie hier.

(Pressemitteilung Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung vom 25.02.2021)


Redaktion

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