24.04.2018

Compliance: BaFin aktualisiert Rundschreiben

Beitrag mit Bild

©relif/fotolia.com

Die BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) inhaltlich und redaktionell an aktuelle Rechtsentwicklungen und Verwaltungspraktiken angepasst.

Die Änderungen resultieren insbesondere aus der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II), die im neuen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) umgesetzt wurde, aus der neugefassten Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (WpDVerOV) und der Delegierten Verordnung zu den Organisationsanforderungen der MiFID II sowie aus den Vorgaben der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA.

Rundschreiben enthält zusätzliche Module

Hervorzuheben sind insbesondere die zusätzlichen Module, die auf neue Leitlinien der ESMA zurückgehen. Hierzu gehören die Anforderungen an das Produktfreigabeverfahren (Product Governance), an die Qualifikation von Mitarbeitern, an den Umgang mit komplexen Finanzinstrumenten und an Querverkäufe. Zudem wurden die bereits bestehenden Module zur Ausführung von Kundenaufträgen, zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften und zu Zuwendungen überarbeitet.

Sinn und Zweck

Das Rundschreiben soll das Vertrauen der Anleger in das ordnungsmäßige Funktionieren der Wertpapiermärkte fördern und den Schutz der Gesamtheit der Anleger und die institutionelle Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte stärken sowie dem Schutz des Wertpapierdienstleistungsunternehmens und seiner Mitarbeiter dienen. Das Rundschreiben zielt zugleich auf die Einführung angemessener Maßnahmen zur Minderung des Risikos von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, Schadensersatzansprüchen gegenüber Unternehmen und Reputationsschäden für Unternehmen aufgrund von Verstößen gegen die Bestimmungen des 11. Abschnitts des WpHG und der Art. 21 ff. DV.

Das Rundschreiben zur Compliance finden Sie hier.

 (BaFin, PM vom 19.04.2018 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©fotomek/fotolia.com

24.06.2026

EU-Stresstest 2027: Mehr Proportionalität, neue Klimarisiken

Die Europäische Bankenaufsicht (European Banking Authority – EBA) konsultiert den überarbeiteten EU-weiten Stresstest. Dieser ist stärker risikoorientiert. Bei der Methodik, den Templates und Anleitungen, die bei dem Stresstest 2027 angewendet werden sollen, sind zum Beispiel die Datenanforderungen an die beaufsichtigten Unternehmen gesunken. Zudem sollen die Anforderungen des Stresstests mit aufsichtlichen Standards harmonisiert werden. Dadurch sinkt

EU-Stresstest 2027: Mehr Proportionalität, neue Klimarisiken
Meldung

©7razer/fotolia.com

23.06.2026

10 Jahre Brexit bremst britische Wirtschaft und deutschen Export

Zehn Jahre nach dem Brexit zeigt sich die britische Wirtschaft insgesamt robust, bleibt aber deutlich hinter ihrem Potenzial zurück. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des weltweit führenden Kreditversicherers Allianz Trade. Das hat auch Folgen für Deutschland und die Europäische Union (EU), die mit einer dauerhaft geringeren Handelsdynamik, stärkerem Wettbewerb und hoher Unsicherheit durch

10 Jahre Brexit bremst britische Wirtschaft und deutschen Export
Meldung

©putilov_denis/fotolia.com

22.06.2026

KI bringt Geschäftsmodelle der Softwarebranche ins Wanken

Die Softwarebranche muss sich auf tiefgreifende Veränderungen ihrer Geschäftsmodelle einstellen. Weil KI-Agenten zunehmend selbst Arbeit verrichten und nicht mehr nur als Werkzeug bedient werden, verschiebt sich, wofür Kundinnen und Kunden zu bezahlen bereit sind. Statt Entwicklungsstunden oder pauschaler Lizenzen werden künftig verstärkt messbare Ergebnisse wie behobene Sicherheitslücken oder gelöste Tickets abgerechnet. Das ist eine zentrale

KI bringt Geschäftsmodelle der Softwarebranche ins Wanken
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)