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16.08.2019

Compliance Due Diligence bei M&A-Transaktionen zunehmend institutionalisiert

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©cacaroot/fotolia.com

Die Bedeutung der Compliance Due Diligence (CDD) im Zuge von Unternehmenstransaktionen wächst. Das geht aus einer gemeinsamen Studie von Hengeler Mueller und der Professur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Bankrecht am House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main hervor, für die M&A- und Compliance-Verantwortliche führender Unternehmen und Investoren im deutschen Markt befragt wurden.

Danach bestätigen 84 Prozent der Befragten, dass die Bedeutung von Haftungsrisiken auf Käuferseite in den letzten Jahren zugenommen hat, weitere elf Prozent konstatieren sogar eine starke Zunahme. Mit der zugenommenen Risikoexposition wächst auch die Bedeutung der CDD. 85 Prozent der Befragten räumen ihr einen zunehmenden Stellenwert im M&A-Prozess ein.

Klassische Risikofelder im Fokus

Im Vordergrund stehen bei den in der CDD behandelten Haftungsrisiken klassische Themen wie das Kartellrecht, Korruption, Geldwäsche und Sanktionen/Embargos. Große Bedeutung haben aber auch Datenschutz und Produkt-Compliance. Ferner sind Umweltschutzaspekte und Menschenrechte relevant.

Die Faktoren, welche die Durchführung einer CDD sowie deren Umfang bestimmen, sind sehr vielfältig und reichen von Erkenntnissen über Compliance-Verstöße in der Vergangenheit oder Geschäften in Hochrisikoländern bis hin zu Geschäften in den USA, der Tätigkeit in regulierten Industrien und dem Anteil von Auftraggebern aus dem öffentlichen Sektor. Dabei kommt ein überwiegend traditionelles Instrumentarium zum Einsatz – meistens Fragenkataloge, gefolgt von Interviews oder Expertengesprächen. Bei Internal Investigations etablierte Technologien (E-Discovery, Künstliche Intelligenz) finden dagegen seltener Anwendung.

Vielfältige Konsequenzen, doch selten Transaktionsabbrüche

Am häufigsten begegnen die Befragten ermittelten Compliance-Risiken mit besonderen vertraglichen Regelungen (z.B. Freistellungen, Garantien). Identifizierte Risiken können aber auch die Durchführung zusätzlicher Due Diligence-Prüfungen oder zusätzlicher Compliance-Maßnahmen nach Abschluss einer M&A-Transaktion zur Folge haben. Seltener genannt wurden Kaufpreisreduzierungen, Beschränkungen des Kaufgegenstands oder Verhandlungsabbrüche.

Alle Ergebnisse der Studie können unter https://www.hengeler.com/de/cdd-survey abgerufen werden.

(Pressemitteilung Hengeler Mueller vom 12.08.2019)


Redaktion

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