• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Country-by-Country Reporting: Zwang zur Transparenz hat wenig Nutzen

06.02.2017

Country-by-Country Reporting: Zwang zur Transparenz hat wenig Nutzen

Beitrag mit Bild

Eine aktuelle Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zeigt, dass sich das Country-by-Country Reporting kaum zur Eindämmung aggressiver Steuerplanung eignet.

Eine aktuelle Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zeigt, dass sich das Country-by-Country Reporting kaum zur Eindämmung aggressiver Steuerplanung eignet.

Multinationale Konzerne nutzen häufig legale Möglichkeiten im nationalen und internationalen Steuerrecht, um ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Das geschieht etwa, indem Gewinne in Konzerntöchter und Unternehmenssparten in anderen Ländern verlagert werden. Um diesen Strategien entgegenzuwirken und mehr Transparenz zu schaffen, wollen die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) und die Europäische Kommission eine länderbezogene Berichterstattung einführen – das sogenannte Country-by-Country Reporting (CbCR). Damit sollen multinationale Unternehmen zur Offenlegung steuerlicher Informationen gezwungen werden.

Einheitliche CbCR-Grundlage fehlt

Eine aktuelle ZEW-Studie zeigt allerdings, dass sich weder Finanzberichte des Gesamtkonzerns oder einzelner Konzerntöchter noch andere Daten als einheitliche Grundlage für ein CbCR eignen. „Es wäre notwendig, zunächst einmal standardisierte Regeln zur Ermittlung von Unternehmenseinkommen und zur Bewertung von Unternehmensaktiva zu definieren, die für alle Länder gelten“, erklärt Prof. Dr. Christoph Spengel, ZEW Research Associate und Mitautor der Studie. „Hier hat die EU-Kommission mit der Vorstellung eines Konzepts für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage bereits einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan.“

Mehr Kosten als Nutzen

Hinzu kommt laut Studie, dass die erwarteten Kosten eines CbCR den erwarteten Nutzen zumindest zu einem gewissen Teil übersteigen. „Den Konzernen entstehen nicht nur direkte Kosten etwa durch die Aufbereitung und Vereinheitlichung der Daten, sondern auch indirekte Kosten aufgrund der Veröffentlichung sensibler Unternehmensinformationen“, so Spengel weiter. Effektiver wäre es daher, wenn die jeweiligen Gesetzgeber Lücken in der nationalen Steuergesetzgebung schließen und geltendes Recht konsequent durchsetzen würden, um so den Konzernen die Gewinnverlagerung in andere Länder erheblich zu erschweren. Dabei plädieren die Autoren in ihrer Studie für strengere und einheitliche Verrechnungspreisregeln und sprechen sich für die Einführung von Regelungen zur Unterkapitalisierung aus. „Die Länder müssen dabei allerdings untereinander sicherstellen, dass ihre eigenen strengeren Steuerregeln international miteinander harmonieren, um Doppelbesteuerung von Unternehmen zu vermeiden“, warnt Spengel.

(ZEW, PM vom 06.02.2017/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com

11.06.2026

Sommerprognose: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind

Auf die deutsche Wirtschaft wirken weiterhin gegenläufige Kräfte. Während die Finanzpolitik für expansive Impulse sorgt, bremsen die Folgen des Irankriegs die wirtschaftliche Dynamik. Das zeigt die aktuelle Sommerprognose des Kiel Instituts. Demnach wird das Bruttoinlandsprodukt trotz der expansiven Fiskalpolitik in diesem Jahr voraussichtlich um lediglich 0,8 % zulegen, für das kommende Jahr haben die Ökonomen die

Sommerprognose: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind
Meldung

© Olivier Le Moal/fotolia.com

10.06.2026

Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt größte Herausforderung

Die größte Herausforderung für die mittelständischen Unternehmen bleibt aus Sicht von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaft und Wirtschaftspolitik die Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Dies ist das Ergebnis einer Befragung von Expertinnen und Experten des IfM Bonn, die zwischen Ende Februar und Ende März 2026 stattfand. Bereits bei der letztmaligen Befragung im Jahr 2020 hatte sich die Herausforderung

Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt größte Herausforderung
Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

09.06.2026

Die Regulierung von ESG-Ratingagenturen kommt

Ab dem 02.07.2026 werden ESG-Ratingagenturen, die im Gebiet der Europäischen Union tätig sind, erstmals einem Regulierungsrahmen (Verordnung (EU) 2024/3005) und der Aufsicht durch die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) unterstellt, die bereits für die Aufsicht über Kreditratingagenturen zuständig ist. Diese Entwicklung definiert die Spielregeln des ESG-Marktes neu. Ein Wendepunkt für die Glaubwürdigkeit von ESG Dieser

Die Regulierung von ESG-Ratingagenturen kommt
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)