20.03.2017

Crowd-Investing wächst weiter

Beitrag mit Bild

Die Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes (KASG) hat dem Crowd-Investing in Deutschland nicht geschadet. Kritiker hatten befürchtet, dass das KASG den Crowdinvesting-Markt hemmen und Finanzierungsmöglichkeiten für soziale und gemeinnützige Projekte einschränken könnte.

Die Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes (KASG) hat dem Crowd-Investing in Deutschland nicht geschadet. Kritiker hatten befürchtet, dass das KASG den Crowdinvesting-Markt hemmen und Finanzierungsmöglichkeiten für soziale und gemeinnützige Projekte einschränken könnte.

Das 2015 verabschiedete Kleinanlegerschutzgesetz sollte mehr Transparenz für Anleger auf dem Kapitalmarkt schaffen. Das Gesetz enthält aber Ausnahmeregelungen für Unternehmen, die sich über Crowdinvesting-Plattformen finanzieren sowie für soziale, gemeinnützige und kirchliche Projekte. Im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen untersuchte der Volkswirt Lars Hornuf, Juniorprofessor für die ökonomische Analyse des Rechts, mit einem Projektteam die Auswirkungen von diesen Ausnahmen des KASG.

Crowdfunding von KASG nicht beeinträchtigt

Das Gutachten weist nach, dass der Markt für Crowdfunding von dieser Maßnahme nicht beeinträchtigt wurde. Bis Juni 2016 vermittelten Crowdinvesting-Plattformen Finanzierungen im Wert von 110 Millionen Euro. Im Jahr 2015 wuchs der Crowdfunding-Gesamtmarkt erneut um 165% und damit deutlich stärker wie im Vorjahr. Den Rückgang des Marktwachstums in den ersten beiden Quartalen im Jahr 2016 führen die Forscher aber nicht auf das KASG, sondern auf andere Gründe zurück. Eine Ursache könnte sein, dass Investierende bei einer naiven Portfoliodiversifizierung bislang negative Renditen erzielt haben, die sich auch in Zukunft kaum zu positiven Renditen drehen dürften.

Der Erfolg der Geschäftsmodelle wird das Marktwachstum im deutschen Crowdinvesting-Markt bestimmen. Für Hornuf ist klar, dass für den Anleger immer die Rendite im Vordergrund steht: „Wenn Investierende keine Renditen verdienen und nicht aus altruistischen Motiven handeln, dann wird dieses Marktsegment auch zukünftig eher ein Nischenphänomen bleiben.“

Auch das Anlageverhalten bleibt unverändert

Die von dem Forscherteam vorgelegten Daten zeigen auch, dass sich das Anlageverhalten nicht verändert hat, obwohl eine Pflicht zur Selbstauskunft über Einkommen und Vermögen der Investoren im KASG neu eingeführt worden ist. Allerdings haben sich die bei Schwarmfinanzierungen verwendeten Vermögensanlagen in den letzten Jahren weg von stillen Beteiligungen hin zu partiarischen Darlehen und Nachrangdarlehen entwickelt.

Auswirkungen des KASG auf soziale und gemeinnützige Projekte konnten die Forscher ebenfalls nicht feststellen. Ihre Daten zeigen, dass kaum ein soziales und gemeinnütziges Projekt von den Vorschriften des KASG erfasst wird. Die Befreiungsvorschriften sind laut der Studie für diese Projekte in der Praxis kaum relevant. Die Studie fand aber heraus, dass die Regelungen im Kleinanlegerschutzgesetz Entscheidungsträger in sozialen und gemeinnützigen Projekten verunsichert haben. Sie sind häufig unzureichend über Ausnahmen und Befreiungsregelungen informiert.

Die Forscher haben für die Studie eine eigene Crowdinvesting-Datenbank genutzt sowie Interviews mit betroffenen Interessengruppen und Experten geführt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

(Pressemitteilung Universität Trier vom 06.03.2017)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©alfaphoto/123rf.com

20.01.2026

Deutsche Startups sammelten 2025 knapp 8,4 Mrd. Euro Risikokapital ein

Der Aufwärtstrend setzt sich fort: Startups aus Deutschland erhielten im Jahr 2025 knapp 8,4 Milliarden Euro Risikokapital von Investoren – mehr als 1,3 Milliarden mehr als in den zwölf Monaten zuvor (plus 19 %). Nachdem die Investitionen in Jungunternehmen 2022 und 2023 im Vergleich zum Rekordjahr 2021 deutlich eingebrochen waren, markiert 2025 damit das zweite Jahr

Deutsche Startups sammelten 2025 knapp 8,4 Mrd. Euro Risikokapital ein
Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

19.01.2026

Kredithürde bei Mittelständlern auf Rekordniveau

Unternehmen mit Finanzierungsbedarf haben zunehmend Schwierigkeiten, Kredite zu erhalten: Im vierten Quartal 2025 berichteten 37,8 % der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von erschwerten Kreditvergabebedingungen – ein Plus von 3,9 Prozentpunkten zum Vorquartal und ein neuer Höchststand. Bei Großunternehmen lag dieser Anteil mit 29,4 % zwar unter dem bisherigen Spitzenwert, stieg aber um deutliche neun Prozentpunkte zum Vorquartal.

Kredithürde bei Mittelständlern auf Rekordniveau
Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com

15.01.2026

Unternehmen verdoppeln KI-Investitionen

Weltweit planen Unternehmen, 2026 ihre Investitionen in Künstliche Intelligenz gegenüber dem Vorjahr auf rund 1,7 % des jährlichen Umsatzes zu verdoppeln. 39 % der Unternehmen planen für 2026 KI-Investitionen in Höhe von mindestens 50 Millionen US-Dollar. Deutschland liegt mit 52 % über dem globalen Durchschnitt und belegt damit innerhalb der Europäischen Union (EU-Durchschnitt: 38 %) den Spitzenplatz. Das

Unternehmen verdoppeln KI-Investitionen
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)