11.11.2015

Das Aktienrecht wird novelliert

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Der Rechtsausschuss hat heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Aktienrechts (18/4349) in etwas veränderter Fassung gebilligt. Die Novelle soll es Firmen ermöglichen, ihr Eigenkapital zu stärken und damit krisenfester zu werden.

Künftig sollen stimmrechtslose Vorzugsaktien zum Kernkapital zählen können und Gesellschaften sollen Wandelschuldverschreibungen in Grundkapital umwandeln dürfen. Der “Vorzug” bei stimmrechtslosen Vorzugsaktien wird bisher “als zwingend nachzahlbare Vorabdividende verstanden, und das verhindert die Anerkennung als Kernkapital”, wie die Bundesregierung in der Begründung zur Aktienrechtsnovelle schreibt. Künftig sollen Gesellschaften die Möglichkeit erhalten, stimmrechtslose Vorzugsaktien herauszugeben, bei denen der Vorzug nicht nachzahlbar ist. Stattdessen kann der Vorzug in einer Mehrdividende bestehen.

Neuerungen beim Umtausch von Unternehmensanteilen

Die aktienrechtlichen Bestimmungen zu Wandelschuldverschreibungen geben bisher nur deren Inhaber, also dem Gläubiger, das Recht zum Umtausch in Unternehmensanteile. Mit der Novelle soll auch das Unternehmen, also der Schuldner, die Möglichkeit zu einem solchen Umtausch erhalten. Das soll Gesellschaften helfen, “eine Unternehmenskrise zu bewältigen oder zu vermeiden”, schreibt die Bundesregierung.

Mehr Transparenz beim Gesellschafterbestand

Außerdem soll unter anderem die Transparenz über die Eigentümer nichtbörsennotierter Aktiengesellschaften erhöht werden. Eine verbesserte Transparenz ist nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, weil nach geltendem Recht “Änderungen im Gesellschafterbestand, die sich unterhalb der Schwellen der Mitteilungspflichten (§§ 20, 21 des AktG) bewegen, verborgen bleiben”. Es habe deshalb auf internationaler Ebene Kritik gegeben, schreibt die Bundesregierung. Dieser Kritik will sie unter anderem mit entsprechenden Beurkundungspflichten bei Inhaberaktien Rechnung tragen.

(Deutscher Bundestag, hib vom 11.11.2015/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

irrmago/123rf.com

06.01.2026

Top-Unternehmen: Gewinneinbruch trotz Umsatzplus

Der Negativtrend bei der Gewinnentwicklung der 100 umsatzstärksten Unternehmen Deutschlands setzt sich fort: Insgesamt schrumpfte der Gewinn um 15 % auf 102 Milliarden Euro, gut jedes zweite Unternehmen (52 %) verzeichnete einen niedrigeren Gewinn als im Vorjahr. Immerhin: Nach zwei Jahren mit deutlichen Umsatzrückgängen brachte das Jahr 2025 den Konzernen bislang erstmals wieder ein leichtes Umsatzplus: in

Top-Unternehmen: Gewinneinbruch trotz Umsatzplus
Meldung

rawpixel/123rf.com

05.01.2026

Wirtschaftsverbände rechnen mit Stellenabbau im neuen Jahr

Die Probleme am Arbeitsmarkt setzen sich auch 2026 fort: 22 von 46 Wirtschaftsverbänden rechnen 2026 mit einem Stellenabbau. Nur neun Verbände erwarten mehr Mitarbeiter in ihrer Branche, 15 gehen von einer stabilen Beschäftigung aus. Das zeigt die IW-Verbandsumfrage, für die das Institut traditionell Branchenverbände nach der aktuellen Lage, den Aussichten, geplanten Investitionen und Jobchancen befragt.

Wirtschaftsverbände rechnen mit Stellenabbau im neuen Jahr
Meldung

grapix/123rf.com

31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Corporate-Finance-Redaktion wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes und erfolgreiches neues Jahr 2026! Möge es Ihnen Gesundheit, Zufriedenheit und viele persönliche wie berufliche Erfolge bringen. Ein neues Jahr bedeutet neue Chancen, inspirierende Begegnungen und spannende Herausforderungen – und wir freuen uns darauf, Sie auch in den kommenden zwölf Monaten mit fundiertem Wissen, aktuellen Entwicklungen

Frohes neues Jahr 2026!
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)