Mehr als zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland fühlen sich vom Datenschutz ausgebremst. 70 % haben bereits mindestens einmal Pläne für Innovationen aufgrund von Datenschutz-Vorgaben oder Unsicherheiten bei der Anwendung des geltenden Rechts gestoppt. Vor einem Jahr lag der Anteil noch bei 61 %. Aktuell sagen wie im Vorjahr 17 %, dass sie einmal auf Innovationspläne verzichtet haben. Bei 35 % war das dagegen bereits mehrfach der Fall (2024: 27 %) und bei 18 % sogar häufig (2024: 17 %). Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 605 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
Digitalisierung lahmt, Datenschutz verunsichert Firmen
„Der Datenschutz hat sich in Deutschland zur Digitalisierungs-Bremse Nummer eins entwickelt. Durch die hohe Komplexität sowie die Vielzahl von Aufsichtsbehörden und deren unterschiedliche Auslegung des Datenschutzes sind Unternehmen verunsichert und verzichten zu häufig auf datengetriebene digitale Innovationen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Damit Deutschland und Europa bei Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz oder digitalen Plattformen international in der Spitze dabei sein können, brauchen wir einen neuen Ansatz im Datenschutz: ein hohes Datenschutzniveau für wirklich schützenswerte Daten und pragmatische, innovationsfreundliche Regeln für alle anderen Daten.“
Frust statt Fortschritt
Aktuelle Pläne der EU-Kommission, bei der DS-GVO die Freistellung von der Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten auf größere Unternehmen auszuweiten, reichen nach Ansicht des Bitkom nicht aus. „Notwendig wären umfassendere Entlastungen bei Dokumentations- und Berichtspflichten sowie eine stärkere Berücksichtigung technologischer Entwicklungen, etwa bei Künstlicher Intelligenz“, so Wintergerst. Aktuell führten vielfach redundante Berichtspflichten – etwa durch DS-GVO, den AI Act oder den Data Act – zu erheblichem bürokratischem Aufwand, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen.
(bitkom vom 23.05.2025 / RES JURA Redaktionsbüro – vcd)