Die Themenfelder in den entsprechenden Berichten sind Kostensenkung, Mitarbeitende und Qualifikation, Kunden, Wachstum und Zukunftstechnologien. Auch Kennzahlen zur Digitalisierung werden aufgeführt, doch werden diese höchst unterschiedlich berichtet, was unternehmensübergreifende Vergleiche erschwert. Hinzu kommt, dass nur die wenigsten Konzerne einen Digitalvorstand (CDO) haben.
Nur fünf Unternehmen mit eigenem Digitalressort
In drei von vier DAX-Unternehmen (72%) sind Digitalisierungsverantwortung und -kompetenz fest auf Vorstandsebene verankert. Wo dies der Fall ist, geht diese Institutionalisierung in der Regel mit einer Verknüpfung mit anderen Funktionsaufgaben einher (z.B. bezogen auf CEOs oder CTOs). Ein eigenständiger Digitalvorstand, ein Chief Digital Officer, der Digitalisierungsverantwortung und -kompetenz auf Vorstandsebene explizit als eigenes Ressort verkörpert, ist nur bei fünf Unternehmen anzutreffen – bei E.ON, HeidelbergCement, Infineon, Qiagen und Vonovia.
Aufsichtsrat: Arbeitnehmerseite mit Potenzial
Was die Arbeitgeberseite des Aufsichtsrats betrifft, ist bei 80% der Unternehmen zumindest ansatzweise Digitalisierungsverantwortung und -kompetenz festzustellen. Auf der Arbeitnehmerseite konnte in den Aufsichtsgremien lediglich bei 25% der Unternehmen eine Digitalkompetenz bei den Mitgliedern beobachtet werden, was einen hohen Nachholbedarf an dieser Stelle unterstreicht.
Corporate Digital Responsibility? Fehlanzeige!
Bezüglich einer etwaigen Corporate Digital Responsibility wird keines der 40 Unternehmen in seinem Bericht konkret. Das erstaunt insofern, als die Unternehmen in Zukunft immer stärker gefordert sein dürften, auch bezüglich ihres Umgangs mit Daten im Zusammenhang mit ihren Geschäftsmodellen und -prozessen Rechenschaft abzulegen.
Digital Leadership keine wirkliche Vergütungskomponente
Bei 18 der 40 DAX-Unternehmen spielt die Digitalisierung explizit eine Rolle als Vergütungskomponente auf Vorstandsebene, entsprechend bei 22 nicht. Entsprechend fehlen in den meisten Fällen konkrete Anreize für die Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie.
Kostensenkungen rangieren im Digitalisierungskontext weit oben
Laut der Studienautoren rangieren Kostensenkungen im Digitalisierungskontext nach wie vor weit oben. Man sehe den Umstieg auf Digitales allgemein als geeigneten Weg hin zu operativer Exzellenz, die das Kerngeschäft profitabel halten oder gar optimieren soll. Im Vergleich zu den Vorjahresberichten habe Kostensenkung mithilfe der Digitalisierung einen merklichen Bedeutungsschub erfahren. Laut der Studie werden einschlägige Maßnahmen inzwischen recht konkret benannt.
Verankerung der Digital-Leadership-Kriterien auf Topmanagementebene hat sich verlangsamt
Die Verankerung der Digital-Leadership-Kriterien auf Topmanagementebene hat sich dem „DAX Digital Monitor“ zufolge im Vergleich zum Vorjahr deutlich verlangsamt. Der größte Handlungsbedarf lieg in der Verankerung der Digitalisierung als Vergütungskomponente auf Vorstandsebene und auf der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat.
Zuwächse bei den relevanten Digitalisierungskompetenzen auf der Arbeitnehmerseite
Spürbare Zuwächse bei den relevanten Digitalisierungskompetenzen auf der Arbeitnehmerseite dürften den Digitalisierungserfolg der Unternehmen erheblich begünstigen, erklären die Autoren der Studie. Zumal wesentliche Investitionsentscheidungen im Bereich der Digitalisierung in dem Gremium Aufsichtsrat gemeinsam diskutiert und entschieden werden.
Defizite bei Umsetzung und Verantwortlichkeit
Die Covid-19-Pandemie hat leider nicht dazu geführt, dass sich die Digitalisierung wirklich in der DNA der DAX-40-Unternehmen verankert hat. Die geringe Anzahl an Chief Digital Officern, die fehlende Corporate Digital Responsibility und die fragwürdige Subsumierung der Digitalisierung als einen rein ökologischen Nachhaltigkeitsaspekt sowie die zum Teil gewagte Interpretation von digitalen Kompetenzen in den Aufsichtsräten reicht nicht aus, um im digitalen Zeitalter zu bestehen, so das Fazit der Studienautoren.
Die KPMG-Studie „DAX Digital Monitor 2022“ finden Sie hier zum Download.
(Pressemitteilung KPMG vom 06.12.2022)