Künftig sollen Anleger besser vor Kursstürzen geschützt werden, die aus einem Delisting resultieren.
Wenn Aktiengesellschaften sich in Zukunft von der Börse zurückziehen, sollen Anleger eine Entschädigung bekommen. Diese orientiert sich am durchschnittlichen Börsenkurs in den sechs Monaten vor Verkündigung des Rückzugs vom Parkett. Darauf verständigten sich die Mitglieder des Finanzausschusses des Bundestags. Damit bessern die Parlamentarier eine ursprüngliche Entschädigungsregelung der Regierung nach. Diese sollte sich am Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor dem angekündigten Börsenabschied orientieren.
Fauler Kompromiss?
Die von der Koalition vorgesehenen Änderungen sieht die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger als „faulen Kompromiss“ an. Nach wie vor hält die SdK einen Beschluss der Hauptversammlung über das Delisting sowie die Einführung einer gerichtlich nachprüfbaren Abfindung zum vollen Verkehrswert im Zuge des sogenannten Spruchverfahrens für unabdingbar. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz schließt sich an. Gerade bei kleineren Werten bleibe der Börsenkurs bei einem Delisting manipulierbar, auch innerhalb eines halben Jahres.
(Handelsblatt / CF Redaktion)