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02.06.2020

DER BETRIEB Spezial: Bewältigung der Corona-Krise – Ausgabe 9

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Vor allem die Reise- und Veranstaltungsbranche ist massiv von den Einschränkungen infolge der Coronavirus-Pandemie betroffen. In der neunten Ausgabe unseres Spezials werden die folgenden Themen behandelt: Umsatzsteuerliche Würdigung der Ausgabe von Gutscheinen für entfallene Veranstaltungen

Vor allem die Reise- und Veranstaltungsbranche ist massiv von den Einschränkungen infolge der Coronavirus-Pandemie betroffen. Um den Buchungspreis für ausgefallene Veranstaltungen oder Reisen nicht erstatten zu müssen, gehen Veranstalter dazu über Gutscheine auszugeben. Umsatzsteuerlich kann die Ausgabe von Gutscheinen für den Veranstalter mit Vorteilen verbunden sein. Hierfür ist aber die Ausgestaltung des jeweiligen Gutscheins entscheidend.

In der neunten Ausgabe unseres Spezials werden die folgenden Themen behandelt:

  • Umsatzsteuerliche Würdigung der Ausgabe von Gutscheinen für entfallene Veranstaltungen: Reiseanbieter und die Veranstaltungsbranche begegnen Stornierungen vermehrt mit der Ausgabe von Gutscheinen. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht hat der Gesetzgeber dieser Praxis gegen Bedenken seiten der EU-Kommission legalisiert. Umsatzsteuerlich kann eine solche Gutscheinausgabe mit steuerlichen Vorteilen für die Unternehmen verbunden sein. Worauf ist bei der Gestaltung der Gutscheine zu achten und welche Risiken bestehen für die ausgebenden Unternehmen?
  • Bilanzierung von Mietkonzessionen im Zuge der Corona-Krise: Werden Mietern wegen der Corona-Krise Mietminderungen eingeräumt, ist nach IFRS 16 normalerweise eine sog. Lease Modification zu prüfen. Mit den für Ende Mai erwarteten Änderungen an IFRS 16 entfällt diese Prüfung für das Jahr 2020. Was ist bei der Beurteilung von Kaufoptionen und bei Wertminderungen von Nutzungsrechten zu beachten?
  • Vereinfachte Beschlussfassung der GmbH-Gesellschafter: Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hat der Gesetzgeber u.a. Erleichterungen zur Beschlussfassung der Gesellschafter eingeführt. Was ist bei der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren zu berücksichtigen und wie kann der Minderheitenschutz trotz Entfalls des Einstimmigkeitserfordernisses gewährleistet werden?

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Redaktion

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