Ab dem 02.07.2026 werden ESG-Ratingagenturen, die im Gebiet der Europäischen Union tätig sind, erstmals einem Regulierungsrahmen (Verordnung (EU) 2024/3005) und der Aufsicht durch die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) unterstellt, die bereits für die Aufsicht über Kreditratingagenturen zuständig ist. Diese Entwicklung definiert die Spielregeln des ESG-Marktes neu.
Ein Wendepunkt für die Glaubwürdigkeit von ESG
Dieser neue Rechtsrahmen markiert einen wichtigen Schritt bei der Strukturierung der nachhaltigen Finanzwirtschaft in Europa. Das Ziel ist klar: mehr Transparenz, höhere Ratingqualität und stärkeres Vertrauen der Investoren.
Mehr Vertrauen durch neue ESG-Regeln
Die Regulierung ist Teil einer breiteren Entwicklung zur Strukturierung des europäischen Marktes für nachhaltige Finanzen und steht im Zusammenhang mit den kommenden regulatorischen Änderungen, insbesondere der künftigen Überarbeitung der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation), die die Transparenzanforderungen für die Nutzung von ESG-Daten und -Ratings weiter verschärfen wird.
(EthiFinance vom 09.06.2026 / RES JURA Redaktionsbüro – vcd)

