Ziel des Diskussionsentwurfs ist die Umsetzung zentraler Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der sog. Zwei-Säulen-Lösung. Die darin enthaltenen Nachversteuerungsregelungen sollen eine globale effektive Mindestbesteuerung sicherstellen, schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen.
Zum Hintergrund
Die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie – MinBestRL) wurde am 22.12.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl. L 328/1 vom 22.12.2022) veröffentlicht (wir berichteten) und ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2023 umzusetzen. Sie ist für Geschäftsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen, anzuwenden.
DRSC vom 21.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro