24.11.2017

DPR: Prüfungsschwerpunkte 2018

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihre Prüfungsschwerpunkte 2018 bekannt gegeben. Geprüft werden die Jahresabschlüsse und Jahresberichte von Unternehmen, deren Wertpapiere im Sinne des WPHG an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen sind.

Die DPR überwacht seit 2005 die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen (Enforcement). Anlass für ihre Einrichtung war die öffentliche Kritik im Zusammenhang mit den Bilanzskandalen der vorangegangenen Jahre. Nun hat die DPR hat ihre Prüfungsschwerpunkte 2018 veröffentlicht:

  1. Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Anwendung wesentlicher neuer Standards im Erstanwendungsjahr
  2. Ausgewählte Aspekte zu Ansatz, Bewertung und Angaben nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  3. Ausgewählte Aspekte zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen
  4. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen gemäß IAS 37 sowie zugehörige Anhangangaben unter Berücksichtigung folgender Einzelaspekte:
  • Verzicht auf Ansatz wegen Unmöglichkeit einer verlässlichen Schätzung unter Beachtung der Angabepflichten (IAS 37.26 und 37.86)
  • Verzicht auf die reguläre Berichterstattung wegen Inanspruchnahme der Schutzklausel unter Beachtung der Mindestangaben (IAS 37.92)
  • Angaben zu Schätzungsunsicherheiten (IAS 37.85(b), IAS 1.125 und 1.129)
  • Gruppierung der Rückstellungen (IAS 37.87)
  • Angabe rückstellungsspezifischer Ertrags- und Aufwandsposten (IAS 1.97 und 1.98(b), (f) sowie (g))
  • Angabe rückstellungsspezifischer Ertrags- und Aufwandsposten (IAS 1.97 und 1.98(b), (f) sowie (g))
  1. Konzernlagebericht und Konzernerklärungen
  • Berichterstattung über alternative Leistungskennziffern als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren (§ 315 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Darstellung potentieller Auswirkungen des Brexit auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns (§ 315 Abs. 1 HGB)
  • Vorhandensein der Angaben zum Diversitätskonzept im Rahmen der Konzernerklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB i.V.m. § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB) und Vorhandensein der nichtfinanziellen Konzernerklärung (§ 315b HGB)

(WPK vom 24.11.2017 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

thodonal/123rf.com

11.02.2026

Konjunkturoptimismus der CEOs schwindet

Die Stimmung in den Chefetagen kippt, zumindest mit Blick auf die Weltwirtschaft. Die Zahl der Konjunkturoptimisten ist binnen weniger Monate spürbar geschrumpft. Im September rechneten noch 35 % der CEOs weltweit mit einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung, in Deutschland waren es 36 %. Im Januar sind es nur noch 24 % weltweit und gerade einmal 19 % hierzulande. Das ist

Konjunkturoptimismus der CEOs schwindet
Meldung

© tashatuvango/fotolia.com

10.02.2026

Stimmungseinbruch bei Venture-Capital-Investoren

Die Stimmung der Investoren auf dem deutschen Markt für Wagniskapital hat sich im Schlussquartal 2025 verschlechtert. Das Geschäftsklima sackte auf minus 32,4 Punkte ab, nachdem es im Vorquartal auf seinem langjährigen Durchschnitt lag, der durch die Nulllinie markiert wird. Das Geschäftsklima berechnet sich als Durchschnitt der Beurteilung der aktuellen Geschäftslage und der Geschäftserwartungen der Investoren

Stimmungseinbruch bei Venture-Capital-Investoren
Meldung

©photon_photo/fotolia.com

09.02.2026

Leasingnutzung im Mittelstand bleibt stabil

Leasing ist ein im Mittelstand etabliertes Beschaffungsinstrument. 2024 haben rund 18 % der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Leasingverträge zur Anschaffung von Anlagegütern abgeschlossen – unverändert gegenüber 2021 (18 %). Dies zeigt eine Sonderauswertung des KfW-Mittelstandspanels. Anlagegüter werden im Mittelstand weiterhin deutlich häufiger gekauft als geleast. Am häufigsten kam Leasing im Segment der größeren KMU

Leasingnutzung im Mittelstand bleibt stabil
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)