24.11.2017

DPR: Prüfungsschwerpunkte 2018

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihre Prüfungsschwerpunkte 2018 bekannt gegeben. Geprüft werden die Jahresabschlüsse und Jahresberichte von Unternehmen, deren Wertpapiere im Sinne des WPHG an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen sind.

Die DPR überwacht seit 2005 die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen (Enforcement). Anlass für ihre Einrichtung war die öffentliche Kritik im Zusammenhang mit den Bilanzskandalen der vorangegangenen Jahre. Nun hat die DPR hat ihre Prüfungsschwerpunkte 2018 veröffentlicht:

  1. Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Anwendung wesentlicher neuer Standards im Erstanwendungsjahr
  2. Ausgewählte Aspekte zu Ansatz, Bewertung und Angaben nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  3. Ausgewählte Aspekte zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen
  4. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen gemäß IAS 37 sowie zugehörige Anhangangaben unter Berücksichtigung folgender Einzelaspekte:
  • Verzicht auf Ansatz wegen Unmöglichkeit einer verlässlichen Schätzung unter Beachtung der Angabepflichten (IAS 37.26 und 37.86)
  • Verzicht auf die reguläre Berichterstattung wegen Inanspruchnahme der Schutzklausel unter Beachtung der Mindestangaben (IAS 37.92)
  • Angaben zu Schätzungsunsicherheiten (IAS 37.85(b), IAS 1.125 und 1.129)
  • Gruppierung der Rückstellungen (IAS 37.87)
  • Angabe rückstellungsspezifischer Ertrags- und Aufwandsposten (IAS 1.97 und 1.98(b), (f) sowie (g))
  • Angabe rückstellungsspezifischer Ertrags- und Aufwandsposten (IAS 1.97 und 1.98(b), (f) sowie (g))
  1. Konzernlagebericht und Konzernerklärungen
  • Berichterstattung über alternative Leistungskennziffern als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren (§ 315 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Darstellung potentieller Auswirkungen des Brexit auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns (§ 315 Abs. 1 HGB)
  • Vorhandensein der Angaben zum Diversitätskonzept im Rahmen der Konzernerklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB i.V.m. § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB) und Vorhandensein der nichtfinanziellen Konzernerklärung (§ 315b HGB)

(WPK vom 24.11.2017 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© bakhtiarzein/fotolia.com

13.08.2026

Bevölkerung sieht Mehrwert in Open Finance

Die Open-Finance-Pläne der EU treffen in der Bevölkerung auf ein geteiltes Echo: Zwar kennt bereits ein Drittel der Europäerinnen und Europäer das Konzept – ein überraschend hoher Anteil. Doch während knapp ein Drittel der Bevölkerung darin bereits klare Chancen für die eigene Finanzplanung sieht, überwiegen bei der Mehrheit noch Skepsis und Datenschutzbedenken. Unabhängig davon, wann

Bevölkerung sieht Mehrwert in Open Finance
Meldung

©blende11.photo/fotolia.com

12.08.2026

Due Diligence 2026: Mehr Unsicherheit bei Transaktionen

Geopolitische Spannungen, fragile Lieferketten und technologische Umbrüche erschweren die Bewertung von Unternehmen. Laut dem „European Due Diligence Report 2026“ von Alvarez & Marsal reagieren Private-Equity-Investoren mit erweiterten Prüfprozessen. Basis ist eine Befragung von mehr als 80 Führungskräften europäischer Beteiligungsgesellschaften. KI wird zum Standard Mehr als 80% der Befragten nutzen KI bereits regelmäßig oder testen sie

Due Diligence 2026: Mehr Unsicherheit bei Transaktionen
Meldung

©peshkova/123rf.com

11.08.2026

Jedes vierte Startup hat wegen KI auf Neueinstellungen verzichtet

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat Auswirkungen auf die Jobs in Tech-Startups. In den vergangenen zwölf Monaten hat rund jedes vierte Tech-Startup (27 %) wegen KI auf Neueinstellungen verzichtet, 7 % haben deshalb sogar Stellen abgebaut. Zugleich haben 16 % aber wegen KI zusätzliches Personal eingestellt, in jedem zweiten Startup (50 %) hat KI keine Auswirkungen auf den Personalbedarf.

Jedes vierte Startup hat wegen KI auf Neueinstellungen verzichtet
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)