09.07.2024

ESG-Datenkatalog für Großunternehmen

Mit dem sektorübergreifenden Datenkatalog leisten Versicherer und Banken einen wichtigen Beitrag, den Aufwand für die ESG-Berichterstattung für alle Beteiligten zu reduzieren

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©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

Banken und Versicherer bieten eine Orientierungshilfe zum Datenbedarf bei der ESG-Regulierung: Die Verbände der privaten und öffentlichen Banken (Bankenverband & VÖB) sowie der Versicherungswirtschaft (GDV) haben mit Unterstützung von realwirtschaftlichen Verbänden, wie dem Verband deutscher Treasurer (VDT), einen gemeinsamen ESG-Datenkatalog für Großunternehmen entwickelt. Damit wollen sie die Harmonisierung von ESG-Datenabfragen bei Unternehmen weiter vorantreiben. Denn Wirtschaft wie auch Banken und Versicherer müssen im Zuge der EU-Nachhaltigkeitsregulierung immer detailliertere Daten dazu vorlegen, wie nachhaltig sie agieren.

Sektorübergreifender Datenkatalog

Zielgruppe des ESG-Datenkatalogs sind Unternehmen, die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet werden, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Daher orientiert sich der ESG-Datenkatalog wo möglich an den Regeln und Methoden der CSRD bzw. der dahinterstehenden Berichtsstandards (ESRS). Zusätzlich zur CSRD berücksichtigt der Datenkatalog weitere für Versicherungen und Banken wichtige regulatorische Rahmenwerke vor allem in Bezug auf die Offenlegung und das Risikomanagement. Kleine und mittelständische Unternehmen sind keine unmittelbaren Adressaten dieses ESG-Datenkatalogs.

Der ESG-Datenkatalog soll Banken und Versicherern dazu dienen, sowohl die eigenen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen als auch den gesetzlichen und regulatorischen Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden.

Grundlage für die ESG-Datenabfrage

Mit dieser Initiative bieten die finanz- und realwirtschaftlichen Verbände zum ersten Mal eine gemeinsame Grundlage für die ESG-Datenabfrage bei berichtspflichtigen Großunternehmen. Nicht nur vereinheitlicht der Datenkatalog die Abfragen, er fokussiert sich auch auf die wichtigsten Informationen. So standardisiert, trägt der ESG-Datenkatalog zu besserer Datenqualität und -vergleichbarkeit bei. Die beteiligten finanzwirtschaftlichen Verbände liefern eine entscheidende Hilfestellung, um den Prozessaufwand für alle Beteiligten zu reduzieren. Freiwerdende Kapazitäten können so für wichtige Transformationsprojekte genutzt werden.

Diese Veröffentlichung stellt keinen einheitlichen bzw. abgeschlossenen Datenkatalog dar und die Nutzung ist freiwillig. Zudem enthält der Datenkatalog keine sektor- oder transaktionsspezifischen Daten und ist auch nicht mit einem standardisierten Bewertungssystem verknüpft.

Am Markt aktiven Datenplattformen steht es frei, den ESG-Datenkatalog digital bereitzustellen. Den ESG-Datenkatalog für Großunternehmen finden Sie auf der BdB-Webseite.

(BdB vom 09.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro)


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