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23.11.2016

EU-Kommission: Initiative für Start-up-Unternehmen

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Die Start-up- und Scale-up-Initiative der Kommission soll den vielen innovativen Unternehmern in Europa Chancen eröffnen, weltweit führend zu werden. Sie bündelt alle Möglichkeiten, die die EU bereits bietet, und setzt zusätzlich neue Schwerpunkte in den Bereichen Risikokapitalinvestitionen, Insolvenzrecht und Besteuerung.

Die Start-up- und Scale-up-Initiative der Kommission soll den vielen innovativen Unternehmern in Europa Chancen eröffnen, weltweit führend zu werden. Sie bündelt alle Möglichkeiten, die die EU bereits bietet, und setzt zusätzlich neue Schwerpunkte in den Bereichen Risikokapitalinvestitionen, Insolvenzrecht und Besteuerung.

Es mangelt in Europa nicht an innovativen Ideen und Unternehmergeist. Doch viele neue Firmen überstehen die kritischen ersten Jahre nicht. Die EU-Kommission ist entschlossen, das zu ändern. Die Start-up- und Scale-up-Initiative vereint daher eine Reihe bestehender und neuer Maßnahmen, mit denen ein einheitlicherer Rahmen für das Wachstum und die Geschäftstätigkeit von Start-ups in Europa insbesondere mit den folgenden Maßnahmen geschaffen wird.

Verbesserung des Zugangs zu Kapital

Die Kommission und die Europäische Investitionsbank-Gruppe rufen einen europaweiten Risikokapitaldachfonds ins Leben. Dabei stellt die EU mit bis zu 400 Mio. Euro die Ankerinvestitionen, und die Fondsmanager müssen mindestens dreimal so viel aus privaten Quellen einbringen. Somit lässt sich eine Risikokapital-Finanzierung von mindestens 1,6 Mrd. Euro mobilisieren. Der Fonds wird von einem oder mehreren professionellen und erfahrenen Managern betreut, sodass eine wirklich marktgerechte Verwaltung gewährleistet ist. Er ergänzt bestehende Finanzierungsinstrumente der EU wie den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), Europas Programm für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) und das Förderungsprogramm der EU für Forschung und Innovation, Horizont 2020.

Zweite Chance für Unternehmer

Die Kommission hat einen Gesetzgebungsvorschlag zum Insolvenzrecht vorgelegt. Damit können Unternehmen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, sich frühzeitig umstrukturieren und so eine Insolvenz und Entlassungen vermeiden. Außerdem wird ehrlichen Unternehmern der Weg zu einer zweiten Chance erleichtert. Sie werden dann nicht dafür bestraft, dass bei ihren bisherigen Versuchen der Erfolg ausblieb, da sie nach maximal drei Jahren voll entschuldet sind.

Einfachere Steuererklärungen

Die Kommission arbeitet ferner an einer Reihe steuerlicher Vereinfachungen wie der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB). Mit diesem kürzlich vorgelegten Vorschlag werden kleine und innovative Unternehmen unterstützt, die international expandieren wollen. Ebenfalls geplant sind eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer in der EU und eine Erweiterung der anstehenden Leitlinien zu bewährten Verfahrensweisen in den Steuerregelungen der Mitgliedstaaten für Risikokapital.

(EU-Kommission, PM vom 22.11.2016/ Viola C. Didier)


Redaktion

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