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15.06.2023

EU-Kommission: Neue Vorschläge für EU-Taxonomie und ESG-Kriterien

Die EU hat im Laufe der Jahre zahlreiche Maßnahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen umgesetzt. Nun geht sie noch einen weiteren Schritt, um das regulatorische Umfeld zu modifizieren.

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©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

Die EU-Kommission hat ein neues Maßnahmenpaket vorgelegt, um auf der EU-Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen aufzubauen und diese zu stärken. Mit dem Paket soll sichergestellt werden, dass die EU-Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen weiterhin die Unternehmen und den Finanzsektor unterstützt und gleichzeitig die private Finanzierung von Übergangsprojekten und -technologien fördert.

Insbesondere nimmt die Kommission zusätzliche Tätigkeiten in die EU-Taxonomie auf und schlägt neue Vorschriften für Anbieter von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) vor, die die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen erhöhen werden. Mit dem Paket soll sichergestellt werden, dass der Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen Unternehmen zugutekommt, die in ihren Übergang zur Nachhaltigkeit investieren wollen. Zudem soll das Paket die Nutzung des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen erleichtern und dabei weiterhin einen wirksamen Beitrag zu den Zielen des europäischen Grünen Deals leisten. Das Paket im Einzelnen:

Delegierte Verordnungen zur EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein Eckpfeiler des EU-Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen und ein wichtiges Instrument für Markttransparenz, das Direktinvestitionen in die Wirtschaftstätigkeiten unterstützt, die für den ökologischen Wandel am dringendsten benötigt werden. Die Kommission hat eine Reihe neuer EU-Taxonomiekriterien für Wirtschaftstätigkeiten grundsätzlich genehmigt, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der nicht klimabezogenen Umweltziele leisten:

  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Ergänzend hat die Kommission gezielte Änderungen am delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie angenommen. Das Spektrum der Wirtschaftstätigkeiten, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen und bisher nicht unter die Taxonomie fielen, wird erweitert. Insbesondere im Bereich des verarbeitenden Gewerbes und im Verkehrssektor. Durch die Berücksichtigung weiterer Wirtschaftstätigkeiten, die alle sechs Umweltziele abdecken, werden noch mehr Wirtschaftszweige und Unternehmen in die EU-Taxonomie einbezogen. So kann sie noch besser genutzt werden und ihr Potenzial für eine Ausweitung nachhaltiger Investitionen in der EU wächst.

Die Kriterien stützen sich weitgehend auf die im März und November 2022 veröffentlichten Empfehlungen der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen. Die Kommission hat zudem Änderungen am delegierten Taxonomie-Rechtsakt der EU über die Offenlegungspflichten angenommen, um die Offenlegungspflichten mit Blick auf die zusätzlichen Tätigkeiten zu präzisieren.

Vorschlag für eine Verordnung über Anbieter von ESG-Ratings

ESG-Ratings spielen auf dem EU-Markt für nachhaltige Finanzierungen eine wichtige Rolle, da sie Anlegern und Finanzinstituten Informationen über Anlagestrategien, Risikomanagement und interne Analysen liefern. Sie werden auch von bewerteten Unternehmen genutzt, die sich einen besseren Überblick über ihre Konkurrenz verschaffen wollen und die mit ihren Tätigkeiten verbundenen Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen vergleichen möchten.

Am ESG-Ratingmarkt mangelt es derzeit an Transparenz. Die Kommission schlägt daher eine Verordnung vor, um die Zuverlässigkeit und Transparenz von ESG-Ratings zu verbessern. Neue organisatorische Grundsätze und klare Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten werden für mehr Integrität hinsichtlich der Tätigkeiten von ESG-Ratinganbietern sorgen.

Diese neuen Vorschriften werden Anleger in die Lage versetzen, in Bezug auf Nachhaltigkeitsziele fundiertere Investitionsentscheidungen zu treffen. Darüber hinaus ist in dem Vorschlag vorgesehen, dass Anbieter von ESG-Ratings, die Anlegern und Unternehmen in der EU Dienstleistungen anbieten, von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden müssen. Dadurch wird auch die Qualität und Verlässlichkeit ihrer Dienstleistungen gewährleistet, sodass die Investoren geschützt sind und die Marktintegrität gewahrt bleibt.

Verbesserung der Nutzbarkeit

Die Kommission legt außerdem einen Überblick über die jüngsten Maßnahmen und Instrumente vor, die vorgeschlagen wurden, um die zentralen Aspekte der Umsetzung und die von den Interessenträgern aufgeworfenen Fragen anzugehen. Ferner werden die nächsten Schritte zur weiteren Verbesserung des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen dargelegt. Aus der frühzeitigen Berichterstattung geht hervor, dass Unternehmen in allen wichtigen Wirtschaftssektoren bei ihren Bemühungen hinsichtlich der Gestaltung des Übergangs zunehmend auf die EU-Taxonomie zurückgreifen. So zeigt beispielsweise in diesem Jahr die erste Berichterstattung von Unternehmensseite über die Taxonomie ermutigende Trends bei großen Nichtfinanzunternehmen, und viele Unternehmen melden bessere Werte bei der Taxonomiekonformität, insbesondere bei ihren Investitionsausgaben.

In einem ersten Schritt hat die Kommission kürzlich eine Reihe gezielter Maßnahmen und Initiativen ausgearbeitet, damit die Vorschriften noch besser genutzt werden können und die Interessenträger bei der Umsetzung unterstützt werden.  Die Unterstützung der Unternehmen und des Finanzsektors bei der Umsetzung der EU-Taxonomie und des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen wird künftig eine zentrale Priorität der Kommission sein.

(EU-Kommission vom 13.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

 


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