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26.10.2016

EU: Umfassende Unternehmenssteuer-Reform geplant

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Die Europäische Kommission plant eine tiefgreifende Reform der Unternehmensbesteuerung. Eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage soll dafür sorgen, dass Unternehmen ihre Gewinne nicht künstlich kleinrechnen oder in andere EU-Länder verschieben können, um ihre Steuerlast zu senken.

Die Europäische Kommission plant eine tiefgreifende Reform der Unternehmensbesteuerung. Eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage soll dafür sorgen, dass Unternehmen ihre Gewinne nicht künstlich kleinrechnen oder in andere EU-Länder verschieben können, um ihre Steuerlast zu senken.

Der von der EU-Kommission präsentierte Vorschlag bietet ein einheitliches Regelwerk, das grenzübergreifend tätige Unternehmen in der EU nutzen könnten, um ihre steuerbaren Gewinne zu berechnen, so dass sie nicht mehr mit verschiedenen nationalen Systemen zu tun hätten. „Die Finanzminister sollten dieses ehrgeizige, zeitgemäße Paket unvoreingenommen betrachten, da es ein solides Steuersystem schaffen wird, das an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst ist“, erklärte Wirtschafts- und Steuerkommissar Pierre Moscovici.

Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

Die GKKB wird Unternehmen erstmals ein einheitliches Regelwerk zur Berechnung ihrer steuerbaren Gewinne in der gesamten EU an die Hand geben. Im Vergleich zum vorangegangenen, jedoch gescheiterten Vorschlag aus dem Jahr 2011 wird das neue System für die großen multinationalen Konzerne, die über die größten Kapazitäten für aggressive Steuerplanung verfügen, verpflichtend sein. Dadurch wird gewährleistet, dass Unternehmen mit weltweiten jährlichen Erträgen von über 750 Mio. Euro tatsächlich dort besteuert werden, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften.

Körperschaftsteuersätze nicht betroffen

Die Körperschaftsteuersätze sind nicht von der GKKB erfasst, da dies nach wie vor eine Angelegenheit der nationalen Souveränität ist. Dennoch wird die GKKB ein transparenteres, effizienteres und gerechtes System zur Berechnung der Steuerbasis grenzüberschreitend tätiger Unternehmen schaffen und somit eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU darstellen.

Streitbeilegung in Doppelbesteuerungsangelegenheiten

Des Weiteren hat die Kommission einen Vorschlag für ein verbessertes System zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich der Doppelbesteuerung in der EU vorgelegt. Die Doppelbesteuerung ist ein wesentliches Hindernis für Unternehmen, das Rechtsunsicherheit, unnötige Kosten und Liquiditätsprobleme schafft. Derzeit gibt es rund 900 Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU, deren Streitwert sich schätzungsweise auf 10,5 Mrd. Euro beläuft. Die Kommission hat eine Anpassung der derzeitigen Streitbeilegungsverfahren vorgeschlagen, um den Bedürfnissen der Unternehmen besser gerecht zu werden.

Bekämpfung hybrider Gestaltungen mit Ländern außerhalb der EU

Der dritte Vorschlag des neuen Pakets umfasst neue Maßnahmen, um Unternehmen davon abzuhalten, durch sogenannte hybride Gestaltungen Unterschiede zwischen den Steuersystemen von Mitgliedstaaten und Ländern zum Zwecke der Steuervermeidung auszunutzen. Die Möglichkeit für hybride Gestaltungen bietet sich, wenn Länder unterschiedliche Regelungen für die Besteuerung bestimmter Einkünfte oder Rechtsträger haben. Unternehmen können diese Situation ausnutzen, um in keinem der Länder besteuert zu werden.

Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme übermittelt.

(EU-Kommission, PM vom 25.10.2016 / Viola C. Didier)


Redaktion

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